Kran Schwenkbereich in sehr dicht bebauutem Wohngebiet

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kati1337

kati1337

Da drücke ich euch alle Daumen. Solche Leute wollen häufig nur respektiert und gefragt werden. Wenn man da nett ist und sich entschuldigt kann das schon viel bringen. Ich drücke euch die Daumen, dass sich das damit lösen lässt. Das wäre ja auch schon aus dem Grund wünschenswert, dass ihr ja danach noch einige Jahre nebeneinander wohnen wollt.
 
11ant

11ant

Wir hatten ein ähnliches Thema bereits vor zwei Jahren: https://www.hausbau-forum.de/threads/ampelregelung-bei-halbseitiger-strassensperrung.30237/ (und ich meine, auch noch ein weiteres, aber das finde ich gerade nicht oder es war gar im Grünen).

wir haben vor 3 Wochen Zettel in der Straße verteilt, das die Straße auf der Höhe unsers Grundstücks für die Bauarbeiten voll gesperrt wird. Das der Kran dafür verantwortlich ist haben wir nicht erwähnt. Nur das die Straße gesperrt wird. Der Kran steht seit gestern auf der Straße. Bisher wurden noch keine Lasten damit bewegt.
Nun bekamen wir heute einen Anruf von einem Nachbarn, das dies nicht angekündigt wurde und er ein schwenken über sein Grundstück nicht erlaubt. Der Kran dreht sich im Wind ( muss er ja?!) und bewegt sich natürlich über alle Häuser. Es handelt sich um ein sehr Dicht bebauutes und enges Wohngebiet.
Die Bebauungsdichte des Gebietes hat sich ja nicht erst kürzlich ergeben, da hättet Ihr Euch nach Alternativen zum populären Turmdrehkran erkundigen sollen. Das den Nachbarn ausbaden zu lassen, geht jedenfalls m.E. nicht (wenngleich ich nicht ausschließe, daß das Nachbarrecht Eures Bundeslandes eventuell dennoch das Glück höher gewichtet als den Verstand). Bei mir hättet Ihr für das listige Verschweigen ausgerechnet des Pudels Kerns auf ewig verschissen. Diplomatie geht anders. Im übrigen dreht nicht der Wind, sondern ein Motor den Kran; und über alle Häuser schwenken muß er auch nicht. Die Sorgfaltspflicht, die Schwenkfahrten zu "planen", trifft außer dem Kranführer vor allem die Bauherren. Eine Genehmigung einer Straßensperrung ist keine Generalamnestie, beinhaltet also nicht selbstredend auch die Erlaubnis des Nachbarn zum Überschwenken seines Grundstückes - die hättet Ihr (wohlgemerkt, Euer Landesrecht kann dies schlümpfefreundlicher sehen) vom Nachbarn selbst einholen müssen. Wenn sonst kein Nachbar Bedenken hat, könnt Ihr Euch vermutlich auf längere Kranschwenks einrichten, damit sein Grundstück unüberschwenkt bleibt. Des Nachbarn Bedenken sind nicht unbegründet, und ehrlich gesagt fasse ich zuweilen nicht, wie naiv sich manche Leute nicht um die Sicherheit ihrer Nächsten scheren. "Knöllchen" würde ich da im Geringsten fürchten. Die Freunde und Helfer kommen, und wenn der Kranführer nach der Ansprache nicht verständig ist, kann er sich einen Platzverweis einfangen. Was sagt denn Euer SiGeKo ?
 
KingJulien

KingJulien

Der Kran dreht sich im Wind ( muss er ja?!) und bewegt sich natürlich über alle Häuser.
Wobei Lasten über seines auf garkeinen fall müssen.
Im übrigen dreht nicht der Wind, sondern ein Motor den Kran
Was gibt es jetzt da anzuzweifeln? Windfrei sollte klar sein?
Bei mir hättet Ihr für das listige Verschweigen ausgerechnet des Pudels Kerns auf ewig verschissen.
Echt jetzt?
Wo liest du etwas von listigem Verschweigen?
Ganz schön dunnhäutig für deine Spezies.

Man kann übrigens auch im Recht sein und sich trotzdem kooperativ verhalten.
Dann ist man nicht nur gut informiert, sondern auch noch ein angenehmer Zeitgenosse.
 
kati1337

kati1337

Arglistig war da nichts, laut TE hat er es nicht wissentlich verschwiegen sondern erst spät von der Notwendigkeit das zu kommunizieren erfahren, siehe:

Das mit dem Schwenken über Grundstücke habe ich leider heute das erste mal erfahren, nach dem anruf, nach dem googeln...
ich weiß unwissenheit schütztz nicht, aber es war letzte Zeit echt viel an was wir haben denken müssen, wir haben die Zettel verteilt und waren in dem glauben alle sind informiert.
Es ist ja auch noch mal ein Unterschied ob man vor hat, tonnenschwere Betonteile über jemandes Haus zu schwenken, oder man bloß den Luftraum des Grundstücks an einer Ecke streift. Das können wir hier ja ohne nähere Infos gar nicht wissen.

Aber was soll er machen, wenn es anders nicht geht? Der Grund warum die Gesetze das beim Fehlen anderer Möglichkeiten zulassen ist ja vermutlich, dass man ansonsten nicht weiterbauen könnte.
Wobei mein zweiter Approach - nach dem erneuten Suchen des Gespräches mit dem Nachbarn - auch wäre, das Bauunternehmen darüber zu informieren, dass der Nachbar das überschwenken nicht duldet. Vielleicht gibt es ja doch eine Alternative.
 
C

Costruttrice

Im übrigen dreht nicht der Wind, sondern ein Motor den Kran; und über alle Häuser schwenken muß er auch nicht.
Äh doch.
Wenn der Kran nicht in Betrieb ist (abends, nachts, am Wochenende) wird er windfrei gestellt. Das heißt ganz alleine der Wind entscheidet, wie der Kran sich dreht und da kann man den Nachbarn nicht von ausschließen, selbst wenn man es wollte.
Lasten über das Grundstück des Nachbarn hat der TE ja bereits ausgeschlossen.
Wobei Lasten über seines auf garkeinen fall müssen.
Aber selbst da müsste er zustimmen, falls es sonst gar nicht anders oder nur mit unzumutbarem Aufwand ginge.
Das hat auch gar nichts mit
Euer Landesrecht kann dies schlümpfefreundlicher sehen
zu tun, sondern damit, dass es Nachbarrechtsgesetz in jedem Bundesland gibt. Da ist nicht nur geregelt, was man alles nicht darf und was man beachten muss, wenn man etwas machen will, sondern auch, was man als Nachbar dulden muss und wo man dafür ggf. entschädigt werden muss.
 
WilderSueden

WilderSueden

Der Kran muss sich in den Wind drehen können. Sonst liegt er beim nächsten Sturm in Nachbars Garten oder auf dessen Hausdach. Vor ein paar Jahren hatten wir mal so einen Fall in Konstanz, da hat der Kran die Bahnlinie mitgenommen
 
Zuletzt aktualisiert 09.05.2024
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