Kran Schwenkbereich in sehr dicht bebauutem Wohngebiet

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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M

Marc240

Alleine die Höflichkeit hätte ihn vorher dazu bewegen müssen ihn zu fragen.
Uns gingen 1000 Sachen durch den Kopf. So wie mit allen im Leben machst 100 Sachen richtig, bekommts keiner mit. Machst eine Falsche bekommst direkt auf den Deckel.

Höflich sind wir, wir haben schlicht weg nicht daran gedacht. Sonst hätten wir nicht Nachbars Autos auf unseren Grundstück parken lassen, Sachen für die Deponie bei uns zwischenlagernlassen etc.

Wir versuchen das Gespräch, mehr bleibt uns nicht. Es war absolut keine Absicht von uns.
 
A

Allthewayup

Ich hab dem Nachbarn seinen Fertigpool mit unserem Turmdrehkran in den Garten gehieft und mich damit in den Revisionschacht der Eltern abgelassen um dort was rauszuholen aus der letzten Hochwasserzeit. Fragt ihn doch mal ob er für die Zeit wo der Kran steht nicht dessen Fähigkeiten benötigt? So ein Schwenkradius eröffnet viele Möglichkeiten. Mal einen Fahrgastkorb besorgen und die Fassade reinigen/streichen, die Regenrinnen säubern, die Satelittenschüssel tauschen, etc. So eine Gelegenheit wenn sich mir bietet fallen mir 1000 nützliche Dinge ein aber nicht dagegen zu intervenieren. Positiv bleiben und das Gespräch suchen (habt ihr ja vor) und eine Lösung finden.
 
11ant

11ant

Natürlich steht der Kran außerhalb der Arbeitszeit windfrei, aber dann ohne Last, und im Einsatz gesteuert (nicht vom Wind).
Das der Kran dafür verantwortlich ist haben wir nicht erwähnt. Nur das die Straße gesperrt wird.
Liest sich für mich schon eindeutig nach "mit dem Grund kommen wir ganz schlau erstmal nicht von alleine um die Ecke", was mich verstehen läßt, wenn der Nachbar darüber angesäuert ist (ohne deshalb ein Miesepeter sein zu müssen).
Daß ein Turmdrehkran einen Schwenkbereich (ggf. auch über den Luftraum des eigenen und öffentlichen Grundes hinaus) hat, muß jedem klar sein - nötigenfalls mit der Konsequenz, über andere Hebezeuge nachdenken zu müssen, und in jedem Fall mit derjenigen, die anderen Luftrauminhaber um Erlaubnis fragen zu müssen (wie gesagt, daß das eine oder andere Landesrecht das anders sieht, schloss ich ja nicht aus). Ich bleibe bei meinem Eindruck, die TE seien sehr naiv an die Sache herangegangen, und erneuere meine Frage, was der SiGeKo dazu sagt.
 
M

Marc240

Vermutlich werden wir mit den Konsequenzen leben müssen, wenn der Nachbar sein Recht anwendet. So eine enge Wohngemeinschaft lebt nun mal von geben und nehmen. Und schlicht haben wir wohl in der Vergangenheit zu viel mit der rosa roten Brille gesehen und niemanden eingeschränkt auch wenn es zu unseren Lasten ging.
Wir haben Schlicht weg nicht daran gedacht, ob wir naiv daran gegangen sind, wage ich zu bezweifeln; aber nehme deine Meinung hin.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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