Baut der Nachbar rechtmäßig und wie finde ich das heraus?

4,40 Stern(e) 7 Votes
Yaso2.0

Yaso2.0

Allerdings mutet mir die Situation doch suspekt an und wenn das Haus einmal steht, dann steht es dort halt auch für immer. Ob es rechtens war oder nicht...
Mal abgesehen davon, ob es rechtens ist oder nicht, stört es dich?

Anhand deiner Beiträge konnte ich jetzt nicht erkennen, dass dich der Bau selbst stört, sondern lediglich die Tatsache, dass dort einer etwas tut, was er evtl. nicht darf.
 
S

Sauerlandkind

Mal abgesehen davon, ob es rechtens ist oder nicht, stört es dich?
Ja, es stört mich ganz erheblich. Die Grundstücke sind hier alle so zwischen ca 500-800 qm, das heißt, man bekommt von seinen Nachbarn natürlich auch viel mit. Der neue Nachbar hat seine 3m tiefe Terrasse (das ist ja der Abstand seines Hauses zu uns, und mehr Platz außer Einfahrt und Garage ist auf dem Grundstück auch nicht) direkt an unserem Grundstück dran. Dazu kommt ein großes Bauwerk, das Schatten wirft und das der neue Nachbar von seinen Fenstern in unseren Garten guckt. Ganz abgesehen davon finde ich das geplante Gebäude optisch nicht schön (ist natürlich subjektiv), objektiv passt es aber überhaupt nicht zu den Bestandsgebäuden.

Das alte Haus wird vermutlich auf einem eigenen Grundstück stehen, das neue Haus auf einem neu abgetrennten Grundstück.
Nein, das Grundstück soll wohl nicht geteilt werden. Stattdessen erfolgt der Neubau als teilweiser Anbau an mehrere Hauswände (ist alles sehr verwinkelt).

Bezüglich der Abstandsfläche eines Pultdaches scheint meine Rechnung mit den 3,80 m bei einem Pultdach, das zu mir eine hohe Seite hat, zu stimmen. Allerdings wird das wohl gekillt durch den Sonderpassus, dass Häuser der Gebäudeklasse 1 nur 3m Abstand brauchen, wenn sie nicht höher als 7m sind (und hier zählt wohl die Höhe des obersten Fußbodens.).

Bezüglich der Grundflächenzahl:
Ich habe es so verstanden, dass man mit den Nebenflächen um maximal 50% überschreiten kann. Hier wäre bei einer Grundflächenzahl von 0,4 also bis 0,6 erlaubt. Ich bin mir sicher, dass diese 0,6 so nicht eingehalten werden, bei dem was Nachbar vorhat/ schon da ist. Es ist aber möglich, wenn der Nachbar auf Teile seiner Bauten verzichtet, die nicht zum Wohnhaus gehören. Da ich keinen Nachbarschaftskrieg für Gartenhütten und Terrasse anzetteln möchte werde ich hier aber nichts unternehmen.
Rein aus Interesse würde mich aber interessieren, ob sowas mal von irgendwem kontrolliert wird?

Noch etwas hat mich verwundert:
Die Garage des neuen Nachbarn ist komplett außerhalb des Baufensters laut Bebauungsplan. In dieser Flucht wurde in der gesamten Straße nichts gebaut. Ich dachte immer, dass Garagen wie Wohnhäuser innerhalb dieser Linien liegen müssen - lag ich da falsch?

Trotzdem weiß ich auch, wie schwierig es aktuell für junge Leute ist zu bauen/ kaufen und gönne es prinzipiell jedem! Die Art, wie mit mir als Nachbarn bisher umgegangen wurde hat mich aber stutzig gemacht und das Bauvorhaben wirkt für mich als Laien erstmal total unrealistisch.
 
L

Lukas_Sch

Ja, es stört mich ganz erheblich.
Dann würde ich dir empfehlen, dir irgendwo einen Einsiedlerhof in der Pampa zu suchen und deine Nachbarn in Ruhe zu lassen. Ist halt leider so in einem Wohngebiet, dass man auch abundzu etwas von seinem Mitmenschen mitbekommt und die einem sogar vom OG in den Garten schauen können.

Die Garage des neuen Nachbarn ist komplett außerhalb des Baufensters laut Bebauungsplan. In dieser Flucht wurde in der gesamten Straße nichts gebaut. Ich dachte immer, dass Garagen wie Wohnhäuser innerhalb dieser Linien liegen müssen
Dazu noch dieses rumgesuche, ob man irgendwas findet, womit man den anderen hinhängen könnte...Sorry aber da werde ich aggressiv.

Ich habe es so verstanden, dass man mit den Nebenflächen um maximal 50% überschreiten kann.
Google mal nach der herrschenden Meinung der Rechtsprechung im Bezug auf überbaute Fläche und Verletzung von Nachbarschaftsrechten. Viel Spaß bei der Erkenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

guckuck2

Bezüglich der Abstandsfläche eines Pultdaches scheint meine Rechnung mit den 3,80 m bei einem Pultdach, das zu mir eine hohe Seite hat, zu stimmen. Allerdings wird das wohl gekillt durch den Sonderpassus, dass Häuser der Gebäudeklasse 1 nur 3m Abstand brauchen, wenn sie nicht höher als 7m sind (und hier zählt wohl die Höhe des obersten Fußbodens.).

Quelle:
xxx
Links sind hier verboten (jaja, ich weiß ...) und er wird bald entfernt sein, daher der schnelle Hinweis, dass sich deine Quelle ausschließlich auf Brandenburg bezieht. Du musst in die Bauordnung für NRW gucken, die Quelle hatte ich dir in meinem vorherigen Posting genannt.

Noch etwas hat mich verwundert:
Die Garage des neuen Nachbarn ist komplett außerhalb des Baufensters laut Bebauungsplan. In dieser Flucht wurde in der gesamten Straße nichts gebaut. Ich dachte immer, dass Garagen wie Wohnhäuser innerhalb dieser Linien liegen müssen - lag ich da falsch?
Auch wieder jein, es kann Abweichungen im Bebauungsplan geben und letztlich scheint es ja genehmigt worden zu sein. Eine Garage versteckt sich schlecht.

Dann würde ich dir empfehlen, dir irgendwo einen Einsiedlerhof in der Pampa zu suchen und deine Nachbarn in Ruhe zu lassen.
Nana. Lebe du mal gar Jahrzehnte in einer gewohnten Umgebung und plötzlich setzt dir jemand was vor die Nase. Ein bisschen Verständnis sollte vorhanden sein, dass die Anwohner sich da mehr oder weniger gut dran gewöhnen müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben