Letzte Besichtigung vor Vertragsabschluss Wasserschaden gefunden

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Tassimat

Tassimat

Ein Problem könnte auch sein, dass der Wasserschaden im unbewohnten Zustand aufgetreten ist. Denn hätte da jemand gewohnt, so wäre der Schaden viel schneller aufgefallen. Keine Ahnung wie penibel die Versicherung da ist und sich rausreden will.

Aber wie massiv ist der Schaden denn jetzt? Ich sehe auf dem Bild ein bisschen feuchte Wände. Kann man die nicht einfach trocken und alles ist wieder gut?
 
A

apokolok

Jep, unbewohnt ist das Stichwort.
Wenn die Verkäuferin den Leerstand nicht an die Versicherung gemeldet hat (und ich wette, dass sie das nicht gemacht hat), ist diese frei von der Leistung.

Davon abgesehen, sehe ich den tatsächlichen Schaden bei einem Haus, das sowieso noch kernsaniert wird nicht wirklich. Wenn der Boden eh raus kann, kann auch der Estrich unproblematisch getrocknet werden, je nachdem wie eilig ihr es habt trocknet das sogar von selbst.
Ich würde entweder versuchen, den Schaden nochmal vom Preis runter zu bekommen (je mehr desto besser) oder aber eine Vereinbarung treffen, dass zusätzlich Kosten, die durch den Schaden verursacht wurden von der Verkäuferin zu tragen sind.
Letzteres wird sie ungern machen, also lässt sie halt noch paar Tausender nach und gut.
 
Tassimat

Tassimat

Vielleicht kann man sogar soweit gehen, dass die Verkäuferin die Kosten der Bautrockner übernimmt und dann passt das schon.
Wie gesagt, hängt davon ab wie sehr man das Objekt haben, wieviele weitere Interessenten es gibt usw.
 
B

baumgeist

das wäre ein sogenannter "Sanierungsstau"
Das Wörtchen habe ich auch kennenlernen dürfen (Haus ca. 270 Jahre alt )
Ja aber nicht nach 30jahren, denke da wurde noch was erneuert so wie es ausschaut, außerdem liegt es nicht immer am Alter, verrutschte Dichtung beim pressen oder vergessen zu pressen wird auch undicht.
 
wrobel

wrobel

Wenn Alterung vorliegt und/notwendige Reparaturen ausbelieben, wird sich die Versicherung weigern.

Moin

Das ist so nicht richtig
Die Versicherung wird des Schaden regulieren. Die schadhafte Stelle der Rohrleitung auszutauschen ist wie auch die Trocknung und Wiederherstellung von Wand- u. Bodenbelägen einschl. aller notwendigen Arbeiten ist Versicherungsleistung.
Darüber hinausgehende und notwendige Arbeiten an der Wasser- Abwasser oder Heizungsleitungen ist Sache des Eigentümers.

Wenn dort ein Estrich eingebaut ist wird dieser getrocknet werden oder je nach Bodenaufbau auch rückgebaut.
Nach Abschluss der Trocknungsmaßnahmen ist der Zustand wie vor dem Schaden.



Olli
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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