bereitstellungsfreie Zeit und Zahlung

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I

iteach

Hallo,

wir haben ein Angebot von einer Bank mit einer bereitstellungsfreien Zeit von 6 Monaten und danach fallen 0,25% Zinsen an.

Was bedeutet das?

Angenommen ich bekomme am 01.02. einen Betrag von 200000 ausgezahlt, zahle ich bis einschl. Juli keine Zinsen. Was passiert, wenn bis zu diesem Tag z. B. schon 150000 an Rechnungen beglichen sind. Auf welchen Betrag fallen dann ab 01.08. die Zinsen an? Wer entscheidet wann und warum, ab wann man mit der Tilgung des Kredits beginnen muss?

Vielen Dank!
 
L

Lynx1984

Hallo,

wir haben ein Angebot von einer Bank mit einer bereitstellungsfreien Zeit von 6 Monaten und danach fallen 0,25% Zinsen an.
Was bedeutet das?
Bedeutet die Bank hält für Dich Dein Darlehen 6 Monate lang zur Auszahlung bereit ohne dafür Geld in Form von Zinsen zu verlangen. Wenn Du binnen der 6 Monate Dir nicht den Betrag vollständig auszahlen lässt zahlst Du eben diese 0,25% Zinsen für die Dienstleistung der Bank, dass die für Dich Dein Darlehen zur Auszahlung bereit hält.

Angenommen ich bekomme am 01.02. einen Betrag von 200000 ausgezahlt, zahle ich bis einschl. Juli keine Zinsen. Was passiert, wenn bis zu diesem Tag z. B. schon 150000 an Rechnungen beglichen sind. Auf welchen Betrag fallen dann ab 01.08. die Zinsen an? Wer entscheidet wann und warum, ab wann man mit der Tilgung des Kredits beginnen muss?
Vielen Dank!
Zins und Tilgung geht bei einen normalen Annuitätendarlehen immer an dem Zeitpunkt los, zu dem Du die erste (Teil-)summe ausgezahlt bekommst.
Beispiel: Du lässt Dir den ersten Teil auszahlen. Dann wird Dir sofort (i.d.R. am Monatsende) die erste Rate abgebucht. Die Annuität (sagt ja der Name bereits) ist immer gleich hoch. Zins und Tilgungsanteil an der Annuität berechnen sich nach der ausgezahlten Summe.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben.

Beste Grüße
 
L

Lynx1984

Habe die Information der Bank bekommen, dass sobald ich auch nur einen Euro der bereitgestellten Summe nutze, sofort die komplette Tilgung der kompletten Summe (also nicht nur des genutzten Betrags) fällig wird.

Ist das Gang und Gebe?
Sagen wir mal so... nicht unüblich.
Das ist eines der "versteckten" Kosten der Finanzierung. Im Prinzip Düfte Dir dann aber auch keine Bereitstellungsgebühr für einen noch nicht abgerufenen Betrag berechnet werden. Mit dieser Argumentation würde ich mal mit der Bank verhandeln...
Entweder Du zahlst nur Zins für den abgerufenen Betrag und es fallen Bereitstellungsgebühren für den noch nicht abgerufenen Betrag an ODER ab dem ersten Abruf eines Betrages wird der volle Zins fällig aber auch keine Bereitstellungsgebühr.

Ansonsten würde die Bank ja für nicht abgerufene Gelder 2x Gebühren erheben, einmal als wäre es bereits ausgezahlt (Zinszahlung) und das andere mal als würde es zum Abruf bereit liegen (Entschädigung dafür dass die Bank dieses Geld kurzfristig bereit hält)

Wie Du merkst ist der Zins nicht das einzige Kriterium, wenn es darum geht einen "günstigen" Kredit zu erhalten. Bei anderen Banken kann die Auflage sein Genossenschaftsmitglied zu werden (Anteilskauf 50-200€), eine abzuschließende Lebensversicherung, zwingend vorgeschriebenes Wertgutachten zu Deinem Kaufobjekt durch bankeigenen Sachbearbeiter, o.ä. sein. Wenn es ums versteckte Kosten erfinden geht sind einige Banken echt kreativ!

Dir hilft es bestimmt weiter wenn Du Dir von mehreren Banken mal Angebote einholst. Da gibt es z.B. ein gutes aktiennotiertes Unternehmen dafür das für Dich diesen Job erledigt

Mit besten Grüßen
 
W

Wallace

Diese 0,25% Bereitstellungszinsen fallen bei mir pro Monat an, wären also 3% im Jahr.
Da kann schon was zusammenkommen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2025
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