ᐅ Gilt der einzuhaltende Abstand zum Nachbarhaus oder zur Garage?
Erstellt am: 19.04.20 10:08
Hallo zusammen,
wir spielen mit dem Gedanken eine Garage auf dem Grundstück abzureißen um dort ein Wohnhaus anzubauen. Nun haben wir als Laien auf diesem Gebiet ein wenig im Internet recherchiert und haben dennoch ein paar offene Fragen bezüglich der rechtlichen Regelungen.
Hierbei würden wir gerne die Garage der Haus Nr. 7 (hellgrau am westlichen Grundstücksrand) entfernen um dort ein Wohnhaus zu bauen.

Unsere zwei Fragen an die Profis wären hierbei
Danke für eure Hilfe!
Lg, Max
wir spielen mit dem Gedanken eine Garage auf dem Grundstück abzureißen um dort ein Wohnhaus anzubauen. Nun haben wir als Laien auf diesem Gebiet ein wenig im Internet recherchiert und haben dennoch ein paar offene Fragen bezüglich der rechtlichen Regelungen.
Hierbei würden wir gerne die Garage der Haus Nr. 7 (hellgrau am westlichen Grundstücksrand) entfernen um dort ein Wohnhaus zu bauen.
Unsere zwei Fragen an die Profis wären hierbei
- Die beiden Grundstücke (Haus Nr. 5 und Haus Nr. 7) stehen jeweils mit einer Garage (beide hellgrau) zueinander. Die Garage des Haus Nr. 5 ist gem. Messung ca. 4,50m breit. Zählt diese Garagenbreite schon zur Abstandsfläche? Also muss der notwendige Abstand zwischen den beiden Wohnhäuser eingehalten werden oder schon zur Garage des Haus Nr. 5?
- Wie berechnet sich der einzuhaltende Abstand in Bayern? Ist das 0,5 * die Firsthöhe des neu gebauten Hauses?
Danke für eure Hilfe!
Lg, Max
mabeos90 schrieb:
Zählt diese Garagenbreite schon zur Abstandsfläche?Eine Garage, wenn sie die Maße in Art. 6, Absatz 9 BayBO nicht überschreitet, ist abstandsflächenmäßig privilegiert, d.h. sie löst keine Abstandsflächen aus und darf in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen.mabeos90 schrieb:
Also muss der notwendige Abstand zwischen den beiden Wohnhäuser eingehalten werden oder schon zur Garage des Haus Nr. 5?Von den Wohnhäusern muss der notwendige Abstand zu der Grundstücksgrenze eigehalten werden.mabeos90 schrieb:
Wie berechnet sich der einzuhaltende Abstand in Bayern?Wenn es keine diesbezügliche Ortssatzung gibt oder ein Bebauungsplan andere Regelungen vorschreibt ist der Abstand nach Art. 6 BayBO zu berechnen. Du brauchst also die Geländehöhe, die Wandhöhe (Traufhöhe), die Dachneigung und die Firsthöhe.Schließe mich escroda an , vereinfacht gesagt : wenn nichts anderes geregelt is und das musst du beim Amt in Erfahrung bringen , dann wird
Dein neuer Wohnraum einen Mindestabstand zu deiner Grenze einhalten müssen du kannst somit nicht einfach die Garage weg machen u statt dessen Wohnraum hin ..
Dein neuer Wohnraum einen Mindestabstand zu deiner Grenze einhalten müssen du kannst somit nicht einfach die Garage weg machen u statt dessen Wohnraum hin ..
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