Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

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M

Maschi33

Ich kann aus Sicht der meiner Bank sagen, dass alle Anfrage abgelehnt werden (es betrifft Mrd. € an Krediten). Wenn der Kunde etwas möchte, soll er klagen. EuGH Urteil gegen BGH Urteil ==> dass muss erst in D auch durchprozessiert werden.
Richtig so, auf diese Weise wird man die meisten Schmarotzer schon im Vorfeld los, da sie sowieso zu geizig für einen vollumfänglichen Rechtsschutz sind.
 
Tassimat

Tassimat

Na man könnte den Widerspruch morgen einreichen und warten wie entschieden wird. Wäre er rechts gilt er ab Einreichung und man hätte die Chance ab Widerspruch die Zinsen wieder zu bekommen. Dumm nur, dass man schwebend innerhalb von 30 Tagen das ganze Darlehen ablösen können muss.

Wenn man das Risiko nicht scheut und genug Geld in der Hinterhand hat fände ich das eine charmante Lösung. Wieder etwas, wo die Reichen noch ein bisschen reicher werden können, gedeckt durch den Verbraucherschutz
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Aktueller Stand bei mir:

Heute Gespräch mit Finanzierungsvermittler, zwecks "möglichem Angebot".

Im Gespräch wurde mir direkt mitgeteilt, dass ein Großteil der Banken den Kunden, der wegen Widerruf kommt, ablehnt. Die ING z. B. würde sofort ablehnen.

Das mögliche Angebot lautet: 0,36% auf 10 Jahre. Allerdings wurde mir auch hier gesagt, dass die entsprechende Bank, in solchen Wechselfällen Einzelfallentscheidungen trifft.

Ich habe aber bei der aktuell finanzierenden Bank angefragt, ob man sich über den Zins erneut unterhalten kann, da ich die Bank an sich ungern wechseln möchte.

Für den Fall, dass meine Hausbank nicht mitzieht, aber den anschließenden Widerruf akzeptiert, könnte ich bis zur Unterschrift der neuen Finanzierung das Geld für die Ablöse innerhalb der Familie leihen, falls es bei der anderen Bank dauern kann.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Folgende Antwort kam soeben von meiner aktuellen Bank:

........
wir nehmen Bezug auf Ihre vorgenannte Anfrage.

Der EuGH hat mit dem Urteil vom 26.03.2020 nur entschieden, dass eine Regelung aus den in Deutschland verwendeten Widerrufsinformationen für Verbraucherdarlehensverträge nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Zu beachten ist dabei aber, dass der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mehrfach bestätigt hat, dass diese Widerrufsinformationen dem deutschen Recht und dem in Deutschland geltenden gesetzlichen Muster entsprechen. Damit scheiden Ansprüche von Kreditnehmern gegen die finanzierenden Kreditinstitute aus.

Die fehlerhafte Umsetzung des europäischen Rechts durch den deutschen Gesetzgeber kann allenfalls Amtshaftungsansprüche begründen. Ob Ihnen derartige Ansprüche gegen den deutschen Gesetzgeber zustehen, können wir allerdings nicht beurteilen.


Man muss also abwarten, was der BGH dazu sagt..

Ich muss gestehen, dass ich dachte, dass ein Urteil des EuGh das Urteil des BGH aufhebt. Meine Recherchen haben dies im Nachhinein allerdings nicht bestätigt.

Oder gibts hier jemanden, der bereits andere Erfahrungen gemacht hat?!
 
F

fragg

bei der BHW gibt's nen extra a4 Blatt. da steht allerlei darauf, unter anderem: Sollte unserer Klausel unwirksam sein, erlischt der wiederspruch trotzdem nach maximal einem Jahr nach Abschluss des vetrages
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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