Steuerberater sinnvoll? Hausbau, Vermietung, Afa, Photovoltaik etc.

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A

allstar83

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob es eurer Meinung nach sinnvoll sein könnte im Zuge des Neubaus sich mal mit einem Steuerberater in
Verbindung zu setzen. Bisher haben wir immer alles selbst geregelt.
Jedoch treffen bei uns folgende Dinge zu und ich würde gerne vermeinden, dass wir an der falschen Stelle "sparen" und nicht die vollen Möglicheiten ausschöpfen. Ggfs. sind ja auch schon Tipps zur Bauphase denkbar?
  • Neubau mit Einliegerwohnung
    • Ggfs. Vermiertung der Einliegerwohnung
    • Folglich: Sonder AFA-Mietwohnungsneubau
    • "Lineare" Afa Vermietung
  • Neu-Vermietung bestehende Eigentumswohnung
  • Ggfs. Photovoltaik
  • Teilzeit, Elternzeit (alles im Zeitraum letztes Jahr, dieses Jahr, kommendes Jahr)
  • Mehrere Kleingewerbe zum normalem Angestellenverhältnis
  • ...
Was denkt ihr btw. was sind/waren eure Erfahrungen?

Vielen Dank!
 
F

fragg

das große WISO und bisschen rein fuchsen.

hatten letztes Jahr den Bau der WHG, das war kein Problem, genau so wie das zurück holen der steuer der Photovoltaik.

Dann dieses Jahr die Umsatzsteuervoranmeldung 12 mal mit Elster, das war sehr leicht.

bisschen Respekt hab ich noch vor der Versteuerung des Eigenverbrauchs und der GuV die ich für die Photovoltaik machen muss... da soll es aber wohl ne kostenpflichtige Excel von irgend nem bastler geben, die einem alles nurnoch Elster tauglich ausspuckt.
 
G

guckuck2

Ggfs. Photovoltaik
Bei Photovoltaik, nur für sich betrachtet, rate ich vom Steuerberater aktiv ab. Erstens haben die von diesem Sonderfall meistens keine Ahnung, zweitens zerstört es die Rendite. Wenn du da paar Hunderter im Jahr Einnahmen hast wäre es dämlich, dreistellig für die Steuerberatung auszugeben.

Mehrere Kleingewerbe zum normalem Angestellenverhältnis
Dann weißt du ja bestimmt schon, dass eine natürliche Person entweder Kleinunternehmer ist, oder eben nicht.
Dh. der Umsatz aller selbstständigen Tätigkeiten entscheidet, ob man überhaupt Optieren kann.
Zudem will man bei der Photovoltaik in aller Regel die Vorsteuer aus dem Investment zurück haben, dh. man kann dann nicht in anderen Nebengewerbe als Kleinunternehmer auftreten.
Da meine Frau Kleinunternehmerin ist und auch bleiben soll, läuft die Photovoltaik daher ausschließlich auf mich.

Teilzeit, Elternzeit (alles im Zeitraum letztes Jahr, dieses Jahr, kommendes Jahr)
Ein Jahr vorher Steuerklassen so ändern, dass das Elternteil mit längerer Elternzeit künstlich das Netto erhöht, da daran das Elterngeld bemessen wird.

Was denkt ihr btw. was sind/waren eure Erfahrungen?
Mach doch ne einmalige Beratung, muss ja kein fortlaufendes Mandat sein, Buchführung etc.

das große WISO und bisschen rein fuchsen.
Hab das "große" Steuersparerklärung mit Photovoltaik Modul. Funktioniert. Hat auch Vergleichsrechner für den Eigenverbrauch und sowas.
Software geht natürlich seitdem in die Betriebsausgaben
 
N

nordanney

Dann weißt du ja bestimmt schon, dass eine natürliche Person entweder Kleinunternehmer ist, oder eben nicht.
Dh. der Umsatz aller selbstständigen Tätigkeiten entscheidet, ob man überhaupt Optieren kann.
Die Aussage ist falsch. Photovoltaik als Unternehmer und Kleingewerbe (auch mehrere) ohne USt.-Pflicht ist gar kein Problem.
 
G

guckuck2

Die Aussage ist falsch. Photovoltaik als Unternehmer und Kleingewerbe (auch mehrere) ohne USt.-Pflicht ist gar kein Problem.
Nein, da halte ich klar gegen. Die Kleinunternehmereigenschaft hängt an der natürlichen Person.
Dh. du kannst auch 20 Personengesellschaften führen, es gilt für alle aber die Umsatzgrenze summiert.
Ich habe das "damals" explizit prüfen lassen.

Siehe Umsatzsteuergesetz §19 Zif. 3
"Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze: "
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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