Übernimmt man Pflichten vom Vorbesitzer bzw. vorherigen Bewohner?

4,00 Stern(e) 20 Votes
Winniefred

Winniefred

Hallo!

Wir haben momentan ein kleines Problem, nichts Wildes, aber vielleicht weiß jemand die Antwort. Wir haben einen Altbau gekauft, dessen vorheriger Bewohner (nicht Vorbesitzer; der Mann hat hier immer nur gewohnt - das Haus gehörte aber erst seiner Lebensgefährtin nach deren Tod deren Söhnen) auf Seite der Stadt eine Hecke gepflanzt hat, das war in den 80ern. Es sind ca. 20 Meter Ligusterhecke, die zwischen unserem Grundstück und dem Gehweg der Stadt steht, aber auf dem Land der Stadt. Diese beruft sich nun darauf, dass der Vorbewohner die Hecke gepflanzt hätte und wir nun für den Schnitt verantwortlich seien. Das Ganze kam letztes Jahr zur Sprache, als wir jemanden von der Stadt wegen was anderem hier hatten und die hatte dann wohl in den Akten gewühlt, wo sich noch der damalige Antrag und die Genehmigung der Pflanzung befinden (das habe ich selbst gesehen) - das hat sozusagen die schlafenden Hunde geweckt. Die Dame sagte damals, dass wir für die Hecke verantwortlich seien und die Hecke wohl bisher "aus Versehen" mit geschnitten wurde. Seitdem war die Grünflächenpflege noch einmal da im letzten Herbst und seitdem nicht mehr, obwohl die Hecke sonst immer zweimal jährlich gepflegt wurde, zusammen mit den restlichen 40m Bepflanzung auf der Seite der Stadt.

Nun stellt sich uns natürlich die Frage, ob wir für die Hecke tatsächlich verantwortlich sind. Im Kaufvertrag ist bezüglich der Hecke oder anderer Pflichten nichts geregelt. Hat jemand nen heißen Tipp?

Und nein, wir werden deswegen keinen Streit vom Zaun brechen. Aber die Hecke ist lang, recht schwer zugänglich und steht halt nicht auf unserem Grundstück, außerdem erfuhren wir erst nach dem Kauf, dass sie vom vorherigen Bewohner gepflanzt wurde....sagen wir mal, wir würden ungerne uns diese Arbeit auch noch aufhalsen müssen.

Danke!
 
H

HilfeHilfe

Ja wenn es so vereinbart war ! Rechte und Pflichten gehen auf den neuen Besitzer bei Verkauf über
 
A

apokolok

Na aber doch nur, wenn das so im Grundbuch steht.
Ist das der Fall?

Grundsätzlich finde ich es aber eine faire Sache.
Ihr habt den Sichtschutz durch die Hecke ohne dass die auf eurem Grundstück steht.
Da kann man schon mal 2x im Jahr mit der Heckenschere drüber gehen.
Aufsammeln und Abfuhr ist wohl die meiste Arbeit.
 
A

apokolok

Hm... also wenn es keine Satzung oder ähnliches gibt, die Anwohner von Hecken auf städtischen Grundstücken grundsätzlich zur Pflege verpflichtet haben die schlechte Karten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben