Kaufen oder lassen?

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D

dobbelhaus

Hallo!

Bei uns in der Nähe entsteht ein Neubaugebiet und dort möchte ich ein Grundstück kaufen um ein Doppelhaus zu bauen. Jede Hälfte soll ca. 150m2 WF haben, dazu kommen noch 2 Garagen sowie 2 Stellplätze.
Das Grundstück hat die größe von 750m2, Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,8, TH 4,5m, FH 9,5m.

Ich war zur Beratung beim örtlichen Bauamt und man sagte, ich solle aufpassen mit Grundflächenzahl 0,4 und meinem Vorhaben, in die Dateils ging man aber nicht ein.
Das DH soll eine Grundfläche von ca. 15x15m, wo die Garagen gebaut werden, kann ich leider noch nicht sagen, auch nicht die Wege zu Garagen. Ich würde diese re. neben dem Wendehammer bauen aber es würde an Abstandsfläche zur Straße fehlen und diese nur in besonderen Fällen gestattet wird.

Angenommen, es muss eine lange Zufahrt zu Garagen gebaut werden und die Grundflächenzahl wird dadurch überschritten, würde das durchgehen? Ich habe nämlich davon gelesen, dass Überschreitungen bis zu 50% für Nebenanlagen (Zufahrten etc.) toleriert werden (NRW).

Was sagt ihr dazu?
 
B

blurboy

Ich sehe lt. Entwurf das dort keine Doppelhaushälfte geplant ist oder sehe ich das falsch?
Ansonsten lieber ein paar Mark mehr ausgeben und normales Einfamilienhaus bauen!

In wie weit Grundflächenzahl etwas toleriert wird kann ich leider nicht sagen.
Ansonsten wenn weiter Grundstücke frei sind, würde ich gerade in dem Bezug auch einige andere präferieren!
 
N

nordanney

(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
1.
Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
2.
Nebenanlagen im Sinne des § 14,
3.
baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,
mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden

So steht es in der Baunutzungsverordnung. Rechnen musst Du jetzt allerdings selbst, das hängt von Deiner Planung ab.
 
D

dobbelhaus

Schade, der Link mit dem Bebauungsplan wurde von Admin gelöscht und als Bilddatei den Bebauungsplan hochzuladen ist für unmöglich, da dieser um vielleicht 10 fache vergrößert werden muss, damit man die winzigen Texte lesen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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