Hang mit Stützmauer auffangen - Höhenangabe

4,50 Stern(e) 4 Votes
H

Hobbeus

Wie Mike es geschildert hat, ist völlig korrekt.

Die Stützmauer soll U-förmig hergestellt werden. Dass sowohl das Gefälle von ost nach West begradigt wird und so weit wie möglich das von Nord nach Süd ebenso.

Da hier 2m recht wenig ist, würde ich gerne 3m anzielen.
 
11ant

11ant

Das hat man in jüngster Zeit mit beängstigend ansteigender Häufigkeit, wohl korrelierend damit, daß man nur noch "Rest"Grundstücke findet: den Wunsch, ein Hanggrundstück so aufzubocken, daß es in beiden Dimensionen eben wird. Meist, weil man nur das Budget für "ohne Keller" hat. Dann feiert man lieber exzessive Stützmauerorgien, egal wie sch..ße das aussieht, und auch wenn es doppelt so viel kostet als hätte man mit Keller gebaut

Das nannte man früher "die Rechnung ohne den Wirt machen". Hang bleibt Hang bleibt Hang. Man kann ihn mildern, aber nicht weghexen.

Solltest Du also davon träumen, an der niedrigsten Ecke auf jetzigem Niveau und schräg gegenüber dann 4 m wären im Mittel ja auch nur 2 m: vergiß´ es. Und überlege Dir ´mal, wie Du das fändest, wenn Dein Diagonalnachbar in der entgegengesetzten Richtung Dir so einen Turm vor die Ecke setzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Hobbeus

Also zum einen ist das Budget für einen Keller vorhanden und hat zudem einen Ausblick auf die komplette Gegend.

Aber dann plane ich mal weiter. Danke
 
H

Hobbeus

Wie ermittle ich das ursprüngliche Geländeniveau, wenn der Nachbar im Süden von meinem Grundstück Material auf dem ersten Meter Richtung Norden abgenommen hat, sodass auf sein Grundstück kein Schutt fällt?

Angenommen ab uGN sind 2m erlaubt, jetzt hat der Nachbar am Hang 0,5m abgebuddelt. Dann würde ich ja stellenweise mit einer 2,5m Mauer daherkommen. Wie mache ich das den Behörden klar?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4840 Themen mit insgesamt 97099 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben