Hang mit Stützmauer auffangen - Höhenangabe

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H

Hobbeus

Hallo,
ich möchte unser abschüssiges Baugrundstück mit einer Stützmauer abfangen. Diese sind bei uns bis 2m genehmigungsfrei.

Unser Grundstück ist wie bereits geschrieben am Hang, aber zudem noch von der Nachbargrenze zur anderen ebenso etwas abschüssig (ca 1,5m).

Die Mauer an sich möchten wir komplett gerade haben.

Meine Frage ist jetzt nur, von welchem Punkt Messe ich die 2m?
Wird hier die Mitte genommen? Hierzu fand ich keine Angaben in den Verordnungen.

Gruß
 
tomtom79

tomtom79

Komische frage!

Vom natürlichen geländeverlauf gemessen.

Wenn hinten dann 1.5 m höher ist darfst die nicht einfach vorne dazurechnen um wagerecht zu bleiben.
 
H

Hobbeus

Und wovon hängt die maximale Höhe ab welche ich mit Genehmigung errichten kann? Müssen hier die Nachbarn zustimmen?

Gerne würde ich höher als 2m bauen.
 
M

Mike29

@11ant : Ich denke, er meint, dass sein Grundstück am Hang ist, also von Nord nach Süd abfällt und dann noch von Ost nach West ein unterschiedliches Höhenniveau hat. Wenn er nur den Hang (Nord - >Süd) aufschüttet, hätte er immer noch das Gefälle von Ost->West. Um Ost->West abzufangen, müsste er die Stützmauer höher als die erlaubten (genehmigungsfreien) 2m ziehen.
 
11ant

11ant

@Mike29: Du meinst also, ich hätte zwar richtig verstanden, daß es um Schiefe in zwei Dimensionen geht; aber falsch vermute, daß man sich begnüge, nur eine auszugleichen ?

Also das Ziel sei nun, das Grundstück in beiden Dimensionen "geradezuziehen" ?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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