J
Jerolin
Hallo,
ich bin zur Zeit mit den verschiedenen Bauleistungsbeschreibung beschäftigt. Man liest dort immer wieder die Formulierung "fällig nach Fertigstellung". Da stellt sich mir die Frage, wann ist ein Gewerk, bzw. eine Leistung fertiggestellt? Wer definiert genau diesen Zeitpunkt?
Wichtig ist ja zB nicht der Zeitpunkt, wann der Bauantrag fertig formuliert ist, sondern wann das Bauamt den Bauantrag akzeptiert hat.
Ich sehe verschiedene Aktoren an der Baustelle:
- Das Bauunternehmen
- Die Sub-Unternehmer (Maurer, etc.)
- DEKRA (wenn in der Bauleistungsbeschreibung enthalten)
- Der Bauherr
Was ist zB mit Leistungen wie Statik, Vermessung, Architektenleistung, etc.? Ich kann doch die Leistung des Statikers gar nicht beurteilen. Wie soll ich dann einschätzen, ob die Leistung fertiggestellt worden ist?
Meine Frage ist ziemlich allgemein. Ich hoffe trotzdem, dass mir jemand helfen kann!
Mit freundlichen Grüssen
Jerolin
PS: Bauen schaff mich! Und ich hab noch nicht mal nen Vertrag unterschrieben!
ich bin zur Zeit mit den verschiedenen Bauleistungsbeschreibung beschäftigt. Man liest dort immer wieder die Formulierung "fällig nach Fertigstellung". Da stellt sich mir die Frage, wann ist ein Gewerk, bzw. eine Leistung fertiggestellt? Wer definiert genau diesen Zeitpunkt?
Wichtig ist ja zB nicht der Zeitpunkt, wann der Bauantrag fertig formuliert ist, sondern wann das Bauamt den Bauantrag akzeptiert hat.
Ich sehe verschiedene Aktoren an der Baustelle:
- Das Bauunternehmen
- Die Sub-Unternehmer (Maurer, etc.)
- DEKRA (wenn in der Bauleistungsbeschreibung enthalten)
- Der Bauherr
Was ist zB mit Leistungen wie Statik, Vermessung, Architektenleistung, etc.? Ich kann doch die Leistung des Statikers gar nicht beurteilen. Wie soll ich dann einschätzen, ob die Leistung fertiggestellt worden ist?
Meine Frage ist ziemlich allgemein. Ich hoffe trotzdem, dass mir jemand helfen kann!
Mit freundlichen Grüssen
Jerolin
PS: Bauen schaff mich! Und ich hab noch nicht mal nen Vertrag unterschrieben!