Grundstück mit Erbpacht - Neubau nach Abriss - wer zahlt?

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B

Bauexperte

Hallo,

Nun steht dort allerdings noch die Kirche und ein Glockenturm und natürlich einiges an Begrünung. Wie sieht es aus mit den Kosten für Abriss und Vorbereitung des Baugrunds? Fällt das mit in die Erschließungskosten und somit zu unseren Lasten? Oder sind das Ausgaben die der Investor tätigen muss bevor das Grundstück zur Bebauung frei geben kann?

Da das Grundstück ja in den Händen des Investors bleibt, müsste er es theoretisch doch zu eigenen Kosten vorbereiten?! Vermessen wurde es schon, nehme ich an, da ein detaillierte Bebauungsplan mit Bemaßung vorliegt.
Wie kommst Du darauf, daß der Investor aus reiner Menschenliebe Kosten übernimmt, welche nicht die seinen sind? Er geplant das Grundstück und baut dann die jeweiligen Häuser im Auftrag der Bauherren; wenn überhaupt, "könnte" die Kirche einen Teil der Erschließung (Abbruch) übernehmen. Ich denke jedoch nicht, daß sie das tun wird.

Der BU wird die Kosten, welche zur "Baureifmachung" des Areals erforderlich sind, entweder dem Bauherren durchreichen, auf dessen Parzelle der Abbruch stattfinden muß oder anteilig auf alle Bauherren umlegen. Das kommt darauf an, wie sich die Gesamtsituation vor Ort darstellt. Als Beispiel: wir bereiten gerade die Bebauung eines größeren Grundstückes in Solingen Aufderhöhe vor; realisiert werden insgesamt 7 Einfamilienhaus als RH und Zweifamilienhaus. Auf dem Grundstück steht eine unterkellerte Altimmobilie auf, welche der Neubaumaßnahme weichen muß. Die Kosten des Abbruchs, der späteren Privatstraße nebst Beleuchtung wie der Vermessung/Teilung werden anteilig auf alle 7 Flurstücke umgelegt, sofern sich die Verkäuferin nicht an den Erschließungskosten beteiligt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
samean

samean

Hallo Dirk, hallo Bauexperte,

ich vermute es wird wie in deinem Beitrag beschrieben laufen, Bauexperte. Auf dem aktuellen Kirchengrund entstehen die beiden Einfamilienhaus und die werden sich die Kosten teilen müssen. Also wir und die zukünftigen Eigentümer des anderen Hauses.

Dirk, durch deinen Beitrag sind Fragen aufgekommen, an die wir vorher gar nicht gedacht haben. Aber die werden wir nun in die Verhandlungs- und Planungsgespräche mit einfließen lassen können. Danke

Wir werden jetzt also erst mal abwarten müssen und mit dem 'schlimmsten' kalkulieren, wenn wir in zwei Wochen unser Beratungsgespräch bzgl Finanzierung mit der Bank haben. Ich werde über das endgültige Resultat dann Ende Februar berichten.

Vielen dank und Grüße,
Samean
 
B

Bieber0815

So unüblich ist das bei Bauträgern nicht: Wasseranschluss, Telefonanschluss und Gasanschluss müssen extra bezahlt werden.
Darum geht's ja nicht. Die Frage ist: Wird ein Kaufvertrag geschlossen über ein Stück Haus (wie im Vertragswerk beschrieben) auf Grundstück XY zum Festpreis? Oder: Wird ein Werkvertrag geschlossen über die Errichtung eines Hauses (wie im Vertragswerk beschrieben) auf dem eigenen Grundstück. Die viel zitierte Bau- und Leistungsbeschreibung ist jeweils Teil des Vertragswerks.

Das ist zunächst mal die Frage ob Bauträger ja/nein. Danach kann man weiter diskutieren ... Und wie die Erbpachtsache dabei reinspielt, würde mich auch interessieren .

Bezahlt werden muss so oder so alles, nur beim Bauträger trägt dieser das unternehmerische Risiko über etwaige Mehrkosten (die er soweit es der Markt zulässt vorher einzupreisen versuchen wird).
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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