Grundstücksteilung + Hausbau möglich?

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R

readytorumble

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Es gibt keinen bebauungsplan und das Grundstück liegt in NRW.
Grundstück 280 (siehe Anhang, rot markiert) gehört einer sehr gut befreundeten älteren Dame. Die Dame möchte uns ermöglichen auf dem Grundstück zu bauen. (Sie profitiert, da sie sich nicht mehr um das Grundstück kümmern kann etc.).
Die Dame wohnt im Haus Nr 1 (ebenfalls rot markiert).

Wäre es möglich das Grundstück neu aufzuteilen, so dass die Dame einen kleinen Teil das Grundstücks (dort wo ihr Haus drauf steht) behält und wir den Rest erwerben?
Muss das "neue" Grundstück der Dame weiterhin einen Zugang zur Straße haben? Sie hat eine Einfahrt zu ihrem Haus, welche zum Teil über das Grundstück (Verwandtschaft) links daneben verläuft.

Vielen Dank für eure ersten Einschätzungen.
grundstueck-teilung-garage-70893-1.JPG
 
W

Wastl

Ist sicherlich möglich. 562, 563 weisen eine höhere Bebauungsdichte auf. Da wird auf einem kleineren Grundstück (einem Teil des rot markierten ohne Haus1) sicherlich genug Platz für ein Einfamilienhaus sein.
 
Y

ypg

Es gibt häufig Mindestgrössen, die ein Grundstück in einem bestimmten Gebiet (Städtisch oder ländliche Infrastruktur) haben muss, auch wenn kein Bebauungsplan existiert (bei uns sind es 650 qm)

235 erscheint mir relativ klein, die Post wird wohl eine Sondergenehmigung haben ;)

ich würde am besten mal beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Ein Grundstück sollte zur Strasse hin erschlossen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Teilung erfolgen kann, wenn das restliche Grundstück der alten Dame dann als Insel zwischen anderen Grundstücken liegen würde. Aber da sehe ich jetzt kein Problem mit der Teilungslinie, aber Euer zukünftiges Haus sehe ich eher im hinteren Teil.
Da scheinen auch Baulasten eine Rolle zu spielen.
 
R

readytorumble

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
Wir sehen unser Haus auch eher im hinteren Teil des Grundstückes.

Was bedeutet die Baulast rechts eigentlich für uns? Garage des Nachbarn ist im hinteren Teil ca. 2,5m auf unserem evtl. Grundstück. Wir müssen aber dennoch nur 3 Meter von der Grenze weg bleiben und nicht von der Garage, oder?
 
D

DG

Hallo @readytorumble,

eine Teilung ist dort grundsätzlich möglich, beide neuen Teilgrundstücke müssen eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche haben/behalten.

Zu den Details bzgl. der möglichen Bebauung und der Zuwegung(en) kann ich Dir mehr sagen, wenn Du mir eine PN schickst oder über meine Homepage (siehe meine Kontaktdaten) eine exakte Lagebezeichnung zukommen lässt. Mit ein oder zwei Skizzen und 5 Minuten Telefonat wird das sofort klar.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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