Vorvertrag bei Fertighausanbieter?

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B

Bauexperte

Hallo,

Sie fangen erst an zu suchen (mit Kriterien die ich ihnen mitgebe) wenn ich den Vorvertrag unterschrieben habe. Ich habe noch keinen Vertrag hier liegen daher kann ich nicht sagen wie der genau aussieht. Meine Vermutung ist aber dass so ein Vertrag gängige Praxis ist, da ich es wie erwähnt schon bei mehreren Anbietern so erlebt habe.
Es nimmt zumindest zu; das ist leider wahr. Ziel ist es, den potenziellen Bauherren für Wettbewerber vom Markt zu nehmen.

Du mußt sehr genau hinschauen, WAS Du unterschreibst - bist Du Dir unsicher, weil Laie - Lass den Reservierungs-/Werkvertrag vorher prüfen. Von finaler Bindung, über Reservierungsgebühr bis hin zu kostenfreiem Ablauf nach "x" Monaten, habe ich schon Alles auf dem Schreibtisch liegen gehabt.

Trotzdem habe ich Bedenken dass man sich an die bindet und evtl. dann doch einen bestimmten Betrag zahlen muss wenn man nicht fündig wird bzw. schlecht aus so einem Vertrag wieder rauskommt. Aber auf der anderen Seite verspreche ich mir mehr Erfolg bei der Grundstückssuche.
Es ist richtig, daß viele Grundstückseigentümer direkt an einen Makler herantreten. Diese Makler wiederum haben häufig feste Partner (FH- oder MH-Anbieter), mit welchen sie zusammenarbeiten; habe ich sogar schon mit einem kommunalen Tochterunternehmen erleben müssen. DAS bedeutet aber nicht, daß der Makler seinen Auftrag aus der Hand gibt. Es "kann" sein, daß er im I-Net mit bauträgerfreier Veräußerung wirbt als auch anbietergebunden. Im letzteren Fall ist es Jacke wie Hose, wie Du Kenntnis vom Grundstück erhalten hast; Bindung ist mit zu kaufen.

Du darfst imho nicht ausschließlich das Grundstück im Fokus haben. Sicher ist es die Voraussetzung zum eigentlichen Bau, Du solltest aber zumindest wissen, was der jeweilige Anbieter, welchem Du Deine Unterschrift zu geben gedenkst, so in seinem Vertragswerk einschließlich BB schriftlich niedergelegt hat. Denn - hier wie überall gilt - was nicht geschrieben steht, gilt als nicht gekauft.

Darüber hinaus - wie richtig von meinen Vorpostern geschrieben - werden in einem solchen Konstrukt 5% Grunderwerbsteuer. auf Grundstück & Haus fällig. Die FA sind nicht dumm und haben eigene Scouts, welche nichts anderes tun, als das I-Net sowie einschlägige Zeitungen nach Grundstücksanzeigen zu durchforsten!

Das jedes Grundstück andere Anforderungen an den späteren Hausbau stellt, sollte imho klar sein. Wo suchst Du denn ein Grundstück?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
f-pNo

f-pNo

Wie hoch hältst Du die Wahrscheinlichkeit, dass dir diese Firmen ein Grundstück anbieten, welches Du noch nicht kennst? Bei unserer Grundstückssuche hatten wir auch solche Gespräche und bei 2 Anbietern haben wir uns (ohne Vorvertrag) ein paar zu vermittelnde Grundstücke zeigen lassen. es war keines dabei, welches wir nicht schon kannten und ausgeschlossen hatten.

Diese Erfahrung habe ich auch gemacht.
Unter der Hand hatte mir auch einer der Hausverkäufer gesteckt, dass alle Anbieter auf den selben Grundstücks-Pool zurückgreifen.
Anfangs war ich der Auffassung, dass sich ein Anbieter bestimmte Grundstücke (z.B. in einem Neubaugebiet der Gemeinde) per Vorvertrag zur Weiterverkauf sichert und diese dann ggf. an die Interessenten weiter verkauft. Diese Annahme löste beim Vertreter eines bekannten Franchise-Unternehmens heftiges Kopfnicken und ein süffisantes Lächeln aus. Das Nachhaken bei der Gemeinde brachte dann aber Klarheit.

Was jetzt aber nicht heißen soll, dass es tatsächlich Unternehmen gibt, welche ein ganzes Gebiet aufkaufen und dort exklusiv ihre Häuser bauen (bei Freunden von uns so geschehen - die Häuser sehen bis auf farbliche Akzente alle gleich aus).
 
S

Staedtler4711

Hallo zusammen,

danke erst mal für die zahlreichen Antworten.

Die Sache mit der Grunderwerbsteuer haben wir bereits schon an anderer Stelle gelesen. Dies wäre doch aber nicht viel mehr als wenn man ein Grundstück über einen Makler organisiert der dann eine Maklercourtage auf den Grundstückspreis verlangt?!

Genau genommen handelt es sich um einen Werkvertrag mit der Einräumung eines Rücktrittsrechts. Im Vertrag gibt es die Klausel "Der Käufer ist berechtigt von dem oben bezeichneten Werkvertrag zurückzutreten, wenn aus Gründen, die von dem Käufer nicht zu vertreten sind: ein baureifes Grundstück nicht oder nicht bis spätestens zum ..... zur Verfügung steht". Im Vertrag wäre nicht geregelt unter welchen Auflagen wir ein angebotenes Grundstück abnehmen müssten. Daraus schließe ich eigentlich dass bei auch Nicht-Gefallen das Grundstücksangebot nicht angenommen werden müsste.

Bzgl. der Vertragsprüfung wollen wir uns mit der Verbraucherzentrale zusammensetzen. Wir wollten vorab jedoch über dieses Forum Erfahrungen aufsammeln.

Bzgl. Baulücken und der Kontaktaufnahme der Eigentümer haben wir noch nichts unternommen. Wie komme ich denn an Informationen ran wem eine Baulücke gehört und ob man da bauen darf?
Über die Internetsuche habe ich keine "passenden" Grundstücke in einer Zwangsversteigerung gefunden. Habt ihr da vielleicht eine gute Seite/Empfehlung?

Wir suchen generell in der Umgebung von Köln ein Grundstück mit >550qm.

Vielen Dank noch mal
Staedtler
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

da ich hier keine Links posten darf, rate ich Dir bei Tante Google mal nach zvg zu suchen.

Es gibt eine Seite auf der alle deutschen Amtsgerichte jede Zwangsversteigerung (ZVG) veröffentlichen.

Wem eine Baulücke gehört, erfährt man meist direkt vom Nachbarn wenn man höflich fragt.

Auch häufig erfolgreich ist man, wenn man in der örtlichen Kneipe den Wirt fragt, ob er von den "Jungs" am Stammtisch etwas von einem vererbten Grundstück gehört hat, das verkauft werden soll (funktioniert eher nur auf dem Dorf).

Das sind so die Tipps, die uns ein befreundeter Immobilienmakler mit auf den Weg gegeben hat.

Grüße,

Dirk
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Die Sache mit der Grunderwerbsteuer haben wir bereits schon an anderer Stelle gelesen. Dies wäre doch aber nicht viel mehr als wenn man ein Grundstück über einen Makler organisiert der dann eine Maklercourtage auf den Grundstückspreis verlangt?!
Nein. Du bekommst ein Grundstück von Deinem Anbieter ja nur unter der Voraussetzung benannt, daß Du mit Deinem Anbieter auch das Einfamilienhaus baust; es besteht ergo für dieses - noch zu benennende - Grundstück keine freie Wahl des Anbieters. In diesen Fällen ist es nahezu unmöglich, das FA davon zu überzeugen, daß Du das Grundstück und den Anbieter unabhängig und nach ausführlicher Prüfung gesucht hast; klappt manchmal, aber meistens weniger. Was im worst case bedeutet, es werden 5% Grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück fällig.

Bzgl. Baulücken und der Kontaktaufnahme der Eigentümer haben wir noch nichts unternommen. Wie komme ich denn an Informationen ran wem eine Baulücke gehört und ob man da bauen darf?
Viele Kommunen führen Baulückenkataster; manche davon auch online. Wenn der Eigentümer einer Baulücke einverstanden ist - das wissen die Ämter im Allgemeinen - bekommst Du auf Anfrage die Adresse mitgeteilt.

Wir suchen generell in der Umgebung von Köln ein Grundstück mit >550qm.
Schon einmal über Rommerskirchen nachgedacht?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

...
Genau genommen handelt es sich um einen Werkvertrag mit der Einräumung eines Rücktrittsrechts. Im Vertrag gibt es die Klausel "Der Käufer ist berechtigt von dem oben bezeichneten Werkvertrag zurückzutreten, wenn aus Gründen, die von dem Käufer nicht zu vertreten sind: ein baureifes Grundstück nicht oder nicht bis spätestens zum ..... zur Verfügung steht". Im Vertrag wäre nicht geregelt unter welchen Auflagen wir ein angebotenes Grundstück abnehmen müssten. Daraus schließe ich eigentlich dass bei auch Nicht-Gefallen das Grundstücksangebot nicht angenommen werden müsste.
...
Ich erschliesse den Sinn genau umgekehrt. Sie bieten Dir ein Grundstück und haben Ihren Vertrag erfüllt. Ob Euch das Grundstück gefällt oder nicht. ...

Häuslebauerfirmen sowie Makler sind IMMER auf der Suche nach potenziellen Objekten, das ist Ihre Arbeit, die warten nicht mit der Suche, erst wenn ein Kunde Interesse bekundet.
Die Strategie sieht ja so aus, dass sie Ihr Haus ausschreiben, zB auf Grundstück x oder y.

Wir wurden ein halbes Jahr lang von diversen Hausanbietern ungefragt angerufen, von denen wir Kataloge bestellt hatten... Immer kam die Aussage, jetzt hätten sie ein Grundstück für uns, wann können wir uns mal zusammen setzen und unser Häuschen mit denen planen.

-> Ich würde gar nichts unterschreiben! Die sollen Euch in eine Datenbank aufnehmen und ggf anrufen
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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