[ anwalt] in Foren - Beiträgen

Zahlung Schlussrate und Abnahme

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Biete an (vorsichtig formuliert, nicht schriftlich, ohne Deinen Anwalt), die Bürgschaft *trotzdem, obwohl Du gar nicht musst*, beizubringen, wenn sie (die Baufirma) die Kosten dafür vollständig übernimmt. Kläre vorher mit Deiner Bank, was es kostet und wie es praktisch ablaufen kann. Bestehe ...

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... deutschen Kreditinstitutes oder Sparkasse über die Höhe der letzten Rate gemäß Zahlungsplan. Hatte den gesamten Vertrag von einen Anwalt für Baurecht ( VertrauensAnwalt vom Bauherren-Schutzbund) überprüfen lassen. Den oben genannten Satz hat er nicht moniert. Was nun ? Bin ich ...

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... mit § 632a Abs.3 Baugesetzbuch zu tun. HMM.. wir wollen mit der Firma bauen....aber jetzt sind wir genauso schlau wie vorher....und mit diesen Anwalt unzufrieden weil er bei der 1. Vertragsprüfung dies nicht moniert hatte und jetzt uns keine Lösung oder Alternative ausweist

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zuletzt bleibt das ungute Gefühl ...egal wie ....vom Bauunternehmer "beschissen" zu werden. und man kann nichts dagegen tun.... bzw holt sich einen Anwalt, der solche Passagen im vertrag erst nach Unterzeichnung sieht.. Danke euch allen für eure ehrliche Unterstützung... eure Hinweise haben mir ...

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... Grundsätzlich ist so eine Bürgschaft dem GÜ gegenüber kein Drama. Du kannst ja trotzdem einfach mal mit der Firma reden. Sag Ihnen, dass dein Anwalt gesagt hat, dass diese Klausel unzulässig und damit nichtig ist - und schaue was passiert. Wenn sie darauf bestehen, musst du dir halt überlegen ...



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