Perimeterdämmung vergessen

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P

Payday

Ich habe mit dem Insolvenzverwalter selbst gesprochen. Der War sehr freundlich und hat direkt darauf hingewiesen, dass es sein Job ist, Geld einzutreiben und er direkt mit dem Start des Verfahrens die letzte Rechnung mit mehr Nachdruck erneut stellen wird und wir uns zur Sicherheit einen gerichtlich bestellten Baugutachter suchen sollen, der den Wert bestimmt. Diesen sollen wir dann zurückhalten ...
das solltest du erst mit deinen Anwalt besprechen. wieso sollst du beweisen, wie viel vom abschnitt wie gemacht wurde. eigentlich müßte er doch beweisen, das der angeforderte Betrag zur ausgeführten Arbeit ordnungsgemäß vollzogen wurde. (wer Geld will, muss seine rechtmäßigkeit auch belegen können)
sehr wahrscheinlich sind die Mängel aber alle gutachterlich preislich nicht so hoch wie gedacht, so das du tatsächlich noch Geld hInterhyprwerfen darfst. viele Mängel lassen sich leicht durch alternative verfahren günstig auskompensieren (theoretisch). praktisch findest du aber wohl niemanden, der das machen möchte. wenn du schon nen Gutachter da hast, kann er dir sicherlich etwa sagen, was die Beseitigung der Mängel etwa kosten wird. liegt der wert in etwa beim abschlagswert, den der Insolvenzverwalter einkassieren möchte?

immerhin will er gleich die Kohle und kommt nicht erst in paar Jahren damit an.
 
B

Bieber0815

wer Geld will, muss seine rechtmäßigkeit auch belegen können
Das mag stimmen, praktisch beim Hausbau wird der Unternehmer nach seinem Ermessen die Rechnung stellen und letztendlich das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen. Dann muss(!) der Rechnungsempfänger handeln und er braucht stichhaltige Belege, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist.
 
J

jeti79

Payday:
Die Theorie ist sicher richtig. Wenn ich aber warte, bis sowas durch ist, bin ich vorher selbst pleite.

Deshalb, jetzt die Bestandsaufnahme und mit diesem Wert der Forderung des Insolvenzverwalters entgegenwirken.

So kann ich wenigstens weitermachen. Sonst fehlen mir alle Beweise, um Forderungen abzuwehren
 
A

Alex85

letztendlich das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen. Dann muss(!) der Rechnungsempfänger handeln und er braucht stichhaltige Belege, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist.
Ich kam in den "Genuss", ein solches Mahnverfahren gegen einen Schuldner letztes Jahr durchzuführen und kann daher sagen, dass das nicht stimmt. Der Schuldner wird vom Mahngericht angeschrieben und kann Stellung beziehen. Lehnt er den Anspruch ab, wird dies dem Gläubiger so mitgeteilt bzw. es wird direkt ein Verfahren eröffnet, sofern der Gläubiger das bei Beantragung des Verfahrens so gewünscht hat.
Bei diesem gerichtlichen Mahnverfahren ist kein Mensch inhaltich prüfend tätig, entsprechend gibt es auch keine Urteile. Es ist eher ein Schuss vor den Bug für den Schuldner, indem er (sofern gewünscht) die Mahnung vom Gerichtsvollzieher überreicht bekommt. Wenn er sagt "stimmt nicht" - was nur ein Kreuz auf dem Formular ist - dann hat es sich erst mal erledigt. Pennt er bzw. fügt sich seinem Schicksal, erhält man für wenig Geld und in relativ kurzer Zeit einen vollstreckbaren Titel. Gute Sache.

(In meinem Fall hat der Schuldner nicht reagiert, alle Fristen verstreichen lassen, sodass ich im Ergebnis einen vollstreckbaren Titel in der Hand hielt. Hab dann den Gerichtsvollzieher geschickt um zu pfänden, war aber nichts zu holen bzw. alles unter Pfändungsgrenze. Aber der Schuldner ist noch jung, der Titel 30 Jahre gültig, die Zinsen laufen. Irgendwann ...)
 
L

Lanini

Genau so wie Alex geschrieben hat, ist es! Im Mahnverfahren prüft niemand den Anspruch. Niemand muss etwas beweisen, weder Gläubiger, noch Schuldner. Der Gläubiger kann ganz easy einen Mahnbescheid (und danach einen Vollstreckungsbescheid) beantragen, ohne irgendeinen Nachweis für die Rechtmäßigkeit seiner Forderung zu erbringen. Der Schuldner kann dann im Gegenzug ganz leicht durch ein Kreuz auf einem Formular Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, ohne eine Begründung oder einen Beweis erbringen zu müssen und damit hat sich die Sache (vorerst) erledigt. Dann ist der Gläubiger im Zugzwang; er muss - wenn er die Sache weiter verfolgen will - in einem regulären zivilgerichtlichen Verfahren seinen Anspruch geltend machen und begründen und beweisen. Und danach muss/kann der Schuldner seine Sicht der Dinge darlegen und beweisen. Nach der Beweisaufnahme wird dann im Regelfall ein Urteil erlassen.

@ TE: Ich würde auch auf jeden Fall erst mit deinem Anwalt sprechen und überlegen, welche Vorgehensweise taktisch klug ist, bevor du einen Gutachter beauftragst. Stell dich aber so oder so schon mal darauf ein, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Sache in einem zivilgerichtlichen Verfahren geklärt werden muss. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, offene Rechnungen für den Insolvenzschuldner einzutreiben, um dessen Gläubiger zu befriedigen. Zur Not auch durch ein gerichtliches Verfahren. Nicht selten wird wegen streitiger und nicht beglichener Rechnungen vom Insolvenzverwalter geklagt. Ich habe mal knapp zwei Jahre bei einem Insolvenzverwalter gearbeitet, bevor es mich in die Justiz verschlagen hat. Und da war das unser "täglich Brot".
 
J

jeti79

Ein kleiner Zwischenstand von uns:

Der Gutachter war auf der Baustelle, hat erst mal alles fotografiert und die Mängel, die vorhanden sind schon als sehr gravierend, was den Vertragsinhalt angeht, dargestellt.
Sprich: Um den Zustand, den wir bestellt haben herzustellen, müsste der Bau abgerissen werden.
Was er aber parallel auch sagte ist, dass wir natürlich auch auf anderem Wege einen ähnlichen U-Wert erreichen können, wie den, den wir "bestellt" haben. So entlastet etwas die Gefühlswelt....

Ich habe in der Zwischenzeit einige Angebote gesammelt und wenn alles gut läuft, wird es finanziell noch einigermaßen erträglich. Die Rohbauer reissen sich natürlich nicht gerade um den Auftrag und verweisen darauf, dass sie natürlich für den mangelhaften Unterbau keine Gewährleistung übernehmen wollen - was mir mittlerweile fast egal ist...

Unsere Kündigung ist immer noch nicht durch, da ich leider den Anwalt missverstanden habe und sowohl dem Insolvenzverwalter, als auch der Baufirma zunächst noch eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen muss. Wenn diese verstrichen ist, können wir dann endlich kündigen. Dadurch habe ich dann wohl erst den vollen Anspruch auf Schadenersatz - auch im Fall, dass noch Forderungen an uns gerichtet werden (was der Insolvenzverwalter schon angekündigt hat), hätten wir so mehr Gewicht in unserer Argumentation.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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