Erst Vorkasse, jetzt Abschlagszahlung gefordert - verwirrt!

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Nafetsm

Nafetsm

Hallo,

ich weiß, es ist keine Rechtsberatung hier aber mich interessieren mal Eure Erfahrungen.

Folgende Situation:

Wir haben mit einem großen, namhaften Bauunternehmen gebaut und deren Elektriker hat mit uns noch ein paar Extras vereinbart. Da kamen so Dinge wie Beleuchtung, Bewegungsmelder, mehr Steckdosen usw. zusammen. Darüber gab es ein gesondertes Angebot über Summe X.
Von Summe X haben wir 50% per Vorkasse angezahlt und dafür einen ordentlichen Rabatt erhalten.
Das war per Email so vereinbart.

Nun konnte zwischenzeitlich einiges noch nicht fertiggestellt werden, da das Bauvorhaben mangels gutem Wetter noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Zudem haben wir einige Dinge, die wir als Mängel sehen (schiefhängende Steckdosen, Schalter ohne System angebracht - mal ist der Schalter fürs Licht oben, mal unten, einen Lichtschalter vergessen auszuführen, usw.) sowie diverse andere Sonderleistungen die nicht erfüllt wurden.

Dennoch verlangt von uns der Elektriker nun eine Abschlagszahlung über einen nicht unerheblichen Betrag (mehrere tausend €). Aus der Abschlagsrechnung geht aber nicht hervor, wofür der Abschlag genau sein soll. Das Angebot war sehr detailliert, die Rechnung ist es nicht. Betrag X wird einfach gefordert und behauptet "wie vereinbart". Da wir die Rechnung bekamen, bevor ein Großteil der Leistung erbracht wurde, haben wir diese liegengelassen und telefonisch mitgeteilt, dass er erst mal seine Leistung erbringen soll. Nun kam eine Zahlungsaufforderung, mit dem Hinweis, dass ohne Zahlung innerhalb 5 Tage die Sache ans Inkasso gehen würde.

Aus meiner Sicht hat der Elektriker erst mal seine Leistung komplett zu erbringen, wie vertraglich vereinbart. Die eigentliche Vereinbarung lautet wie gesagt 50% Anzahlung, 50% nach Erbringung. Eine gesonderte Abschlagszahlung wurde nie vereinbart.

Ich würde ihm jetzt ein "nettes" Schreiben aufsetzen. Mich würde aber mal Eure Meinung und Erfahrung interessieren. Sowas schon erlebt?
 
E

Evolith

Wenn ihr es schriftlich!!! vereinbart habt, würde ich damit sofort zu einem Anwalt laufen und ihn mal einen Blick drüber werfen lassen. Das ist insofern wichtig, dass ihr eventuell spezielle Fristen einhalten müsst und im geeigneten Wortlaut widersprechen müsst (Telefonisch gehört nicht dazu).

Erlebt habe ich sowas aber noch nicht.
 
Musketier

Musketier

Abschlagsrechnungen haben nie bzw. sehr selten eine detaillierte Aufschlüsselung. Das kommt erst mit der Schlussrechnung.

Du schreibst, dass Mängel an Steckdosen und Lichtschalter sind, also scheint der Elektriker eigentlich schon relativ weit zu sein. Wenn du jetzt die komplette Rechnung wegen ein paar Mängel nicht bezahlst, dann hat der Elektriker natürlich Recht.
Da das BV wegen schlechte Wetter ins Stocken geraten ist, ist auch die Abchlagsrechnung verständlich. Er muß schließlich auch das Material und seine Mitarbeiter bezahlen.
Die Frage ist nur, ob die Abschlagsrechnung in der Höhe gerechtfertigt ist.
Wie weit ist denn die Elektrikerleistung fortgeschritten und welchen Anteil hat denn Anzahlung+Abschlussrechnung bezogen auf die Gesamtleistung.
 
Badjunge

Badjunge

...wir hatten ein ähnliches Problem mit dem Türenbauer. Er hat uns auch Mahnungen geschickt und nach der 3. dann das Inkassobüro angedroht.

Wir selber sind nicht darauf eingegangen, sondern haben parallel korrekt formulierte Mängelrügen (Internet) mit Fristsetzung geschrieben und in der 3. Mängelrüge dann ein Beweissicherungsverfahren angedroht.

schlussendlich wurde der Türenbauer dann mit Auslauf der 3. Rüge beweglich und hat ALLE Mängel beseitigt.

Bei Dir will der Eli Geld, weil Du wohl bereits jetzt so viele Mängel benannt hast, das er um sein restliches Geld Angst hat. Das ist ganz einfach. Wenn es doch anders vereinbart war, dann würde ich nichts bezahlen und darauf auch schriftlich hinweisen.

Ein gepfeffertes Anwaltsschreiben -wie von Evolith vorgeschlagen- wird Dich um die 140€ kosten und Du bist auf der sicheren Seite. Der Eli weiß dann auch, wie der Hase läuft.

Nimm einen Anwalt mit Fachrichtung Baurecht (nicht nur Schwerpunkt). Der Vorteil: wenn weitere Maßnahmen erforderlich sind, hast Du gleich den richtigen Anwalt gewählt!

Denn andere Gewerke und der Bauträger / Architekt müssen vielleicht auch einmal angeschrieben werden...

Die meisten machen es halt nicht, weil mit zunehmenden Baufortschritt das Geld immer weniger wird, das wissen die Handwerker und Co.

VG
Heiko
 
D

DG

Zudem haben wir einige Dinge, die wir als Mängel sehen (schiefhängende Steckdosen, Schalter ohne System angebracht - mal ist der Schalter fürs Licht oben, mal unten, einen Lichtschalter vergessen auszuführen, usw.) sowie diverse andere Sonderleistungen die nicht erfüllt wurden.
Die Kernfrage ist, in welchem Verhältnis die Nachforderung zu den bisher erbrachten bzw. noch ausstehenden Leistungen steht. Schiefhängende Steckdosen und ein vergessener Lichtschalter sind wohl kaum ein ausreichendes Argument es bei den bisher geleisteten 50% zu belassen.

Interessant ist hier mE nur der Umfang der nicht erfüllten Sonderleistungen, die restlichen Mängel dürften wohl kaum mehr als 20% der Gesamtleistung ausmachen.

MfG
Dirk Grafe
 
K

Knallkörper

Mein Vorschlag:

Schätze mal die Kosten für die Beseitigung der Mängel, z.B. 2.000 Euro. Diese nimmst du mal drei, macht 6.000 Euro. Der dreifache Wert der Kosten zur Mängelbeseitigung gilt nach gängiger Rechtsprechung als angemessen zur Einbehaltung. Dazu den Wert der fehlenden Zusatzleistungen (gemäß Angebot ermitteln, vielleicht noch mal 2.000 Euro) schlägst du oben darauf, macht in Summe 8.000 Euro. Die Summe zahlst du nicht, den Rest zahlst du, mit entsprechendem Schreiben dazu. Bis zur Abnahme führt die Einrede, das Werk hätte Mängel, zur Abweisung einer etwaigen Zahlungsklage des Unternehmers, weil dieser vorleistungspflichtig und sein Vergütungsanspruch vor der Abnahme nicht fällig ist.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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