Jetzt ist wichtig welcher Vertrag genau geschlossen wurde, bzw. auf welcher Basis. Baugesetzbuch? VOB?
Bei Schlüsselfertigbauten, bzw. Bezugsfertigbauten kommt meist ein Werkvertrag auf Basis Baugesetzbuch Zustande. Hier ist es laut Rechtsprechung so, dass der Vertragspartner nur abrechnen kann...