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ᐅ Bauherren Rechtsschutzversicherung - Bauvertrag unterschreiben


Erstellt am: 14.10.20 10:19

exto179114.10.20 10:19
Guten Tag zusammen,

da wir in wenigen Wochen planen unseren Bauvertrag zu unterschreiben haben wir uns mit "Bekannten" unterhalten, die aktuell seit 2 Jahren bauen und immer noch nicht fertig sind, aufgrund diverser Streitigkeiten mit dem Generalunternehmen.

Laut den Bekannten: "Der Neubau war/ist für uns der totale Horror, hätten wir besser doch gleich eine Bauherren Rechtsschutzversicherung abgeschlossen".

Ich habe mich diesbezüglich mal informiert und habe erfahren, dass dies aufgrund der hohen Risikoprämie und teils auch hohen Selbstbehalte bei KEINEM Standard-Rechtsschutzversicherungs-Paket beinhaltet ist. Somit müsste dies separat abgeschlossen werden. Ich habe erfahren, dass die ARAG, sowie auch die ÖRAG so etwas anbieten... Es sind wohl auch nur sehr wenige Versicherer am Markt, die diese Leistung mit anbieten.

Kennt sich hier jemand aus? Macht das Sinn? Was bezahlt man denn für sowas? Warte aktuell noch auf eine Antwort von den o.g. Versicherern.


In diesem Zuge kann auch gerne noch auf die anderen Versicherungen kurz eingegangen werden - gibt es hier was zu beachten? Welche Versicherungen sind DEFINITIV abzuschließen? Mein Versicherungsberater meinte, dass es auch hier am Markt viel Schrott gibt und nicht alles versichert ist, was man glaubt versichert zu haben, gerade im Bereich Eigenleistung.
Tolentino14.10.20 10:23
Beide machen es m.W. nur in Verbindung mit ner anderen Versicherung oder Finanzierung aus deren Verband.
ARAG hatte, als ich damals recherchiert hatte eine lächerliche Höchstsumme pro Rechtsfall.

ÖRAG habe ich jetzt zusammen mit Feuerrohbau-/Gebäude-, Bauleistungs- und Bauherrenversicherung abgeschlossen.
100 TEUR pro Rechtsfall und 400 EUR Selbstbehalt, der aber reduziert wird, wenn man einen von denen empfohlenen Anwalt nimmt.

Ich hoffe, dass ich es nicht brauche, aber man weiß ja nie...
exto179114.10.20 10:25
Tolentino schrieb:

Beide machen es m.W. nur in Verbindung mit ner anderen Versicherung oder Finanzierung aus deren Verband.
ARAG hatte, als ich damals recherchiert hatte eine lächerliche Höchstsumme pro Rechtsfall.

ÖRAG habe ich jetzt zusammen mit Feuerrohbau-/Gebäude-, Bauleistungs- und Bauherrenversicherung abgeschlossen.
100 TEUR pro Rechtsfall und 400 EUR Selbstbehalt, der aber reduziert wird, wenn man einen von denen empfohlenen Anwalt nimmt.

Ich hoffe, dass ich es nicht brauche, aber man weiß ja nie...

Die Bauherrenversicherung ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung, richtig?

Wie hoch ist denn ungefähr allein der Beitrag für die Rechtsschutz?

Wie kurzfristig kann die Versicherung abgeschlossen werden? Ab wann greifen allgemein die Versicherungen, bzw. wie hoch ist die Wartezeit?"
Sally201814.10.20 10:47
Hallo,
wir haben auch eine Bauherrenrechtschutzversicherung. Diese haben wir mit der Finanzierung der Sparkasse abgeschlossen. Wir sind bei der ÖRAG. Der Beitrag richtet sich bei uns nach der Bausumme. Bisher haben wir nur telefonische Beratung in Anspruch genommen. Wir sind sehr froh, diese Versicherung abgeschlossen zu haben. Wartezeit gab es keine, der Abschluss musste vor dem ersten Spatenstich erfolgen.

Viele Grüße
Tolentino14.10.20 11:21
Ja, Bauherrenversicherung soll Bauherrenhaftpflicht heißen.

Ja, wobei Spatenstich auch Abriss ist.
Also Vertrag muss geschlossen sein, aber Bau darf noch nicht begonnen haben. Wartezeit gibt's nicht. Und ja, die Prämie richtet sich nach der Bausumme (bei mir 0,12% / Jahr).
Snowy3614.10.20 13:56
Aber die Versicherungen bekommt man doch nur wenn man die Finanzierung Bei der Sparkasse abschließt oder hat sich daran etwas geändert ?
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