Nach §2 (4) Niedersächsische Bauordnung ist das Dachgeschoss ein Vollgeschoss, wenn es eine lichte Höhe von 2,20m über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Ich hab so gerechnet:
9,85 x 9,6 = 94,56 Grundfläche.
2/3 davon = rund 63m²
63m² / 9,85 = 6,4m ->...