Es steht im Vertrag wie viel für jedes Gewerk gerechnet ist.Ja aber wieviel? Woraus geht denn das dann hervor?
Dann verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Werks- und Ausführungsplanung sind auch für die Nachunternehmer des GU bindend. Dementsprechend sind die Mängel/Abweichungen der Ausführungsplanung durch die Nachunternehmen kostenfrei zu beseitigen / das in der Ausführungsplanung beschriebene Soll herzustellen.Na sicher weichen sie ab.
Und wie würdest du es sehen, wenn der GU meine Beauftragungen an ihn nur unvollständig an seine Nachunternehmer weitergegeben hat und es für diese nicht mal eine schriftliche Beauftragung gibt? Diese weiterhin keine Gewerbeerlaubnis für die hier getätigten Arbeiten haben, sondern sich u.a. Baudienstleister, Hausmeisterservice u.ä. nennen. Ich glaube, ich kenne die Antwort.Dann verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Werks- und Ausführungsplanung sind auch für die Nachunternehmer des GU bindend. Dementsprechend sind die Mängel/Abweichungen der Ausführungsplanung durch die Nachunternehmen kostenfrei zu beseitigen / das in der Ausführungsplanung beschriebene Soll herzustellen.
Du scheinst einen äääußerst merkwürdigen (vermutlich Briefkasten-) GU zu haben. Ich bin zuversichtlich, daß ein evtl. Sommerloch in diesem Forum von Deinem nächsten Fleischerhausthread gefüllt würde. Mindestens dem von @Kishihmen dürfte Dein GU das Wasser reichen können ;-(Es steht im Vertrag wie viel für jedes Gewerk gerechnet ist.
Elektrik: Summe x
Sanitär: Summe x
Rohbau: Summe x
...
Da kann man das dann gut nachvolziehen.