Wieviel Abweichung von der Bauzeichnung ist prozentual erlaubt?

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R

REH63110

Als Sonderwunsch haben wir vom Bauträger eine bodengleiche Dusche bestellt, diese ist laut Bau- und Leistungsbeschreibung sowie der Bauzeichnung 90cm breit.

Mit dem Fliesenleger haben wir als Mehrpreisangebot auch entsprechendes bekommen mit dem Zusatz, dass die Wandfliesen exakt mit der Glastrennwand der Dusche bei Zitat ca. 90cm enden. Als Abschluss an den Fliesen ist eine Aluminium-Kantenschiene angebracht. All dies ist auch auf der Bauzeichnung korrekt vermerkt.

Der Sockel der Dusche wurde auch tatsächlich mit 90cm Breite installiert, allerdings ist die Glaswand bei 87cm platziert. Macht also eine Abweichung von mehr als 3%. So fehlen uns also 3cm in der Dusche, ganz zuschweigen von der Stolperkante am Boden die auch unschön aussieht.

Wieviel Toleranz ist hier erlaubt? Gilt dort auch die DIN 18202? Oder gibt es ein anderes Regelwerk für solche Abweichungen von der Bauzeichnung?
 
H

hampshire

Was sagt denn Dein Dienstleister?
Ist auf der Zeichnung das Rohbaumaß? (90cm von wo nach wo...)
Welchen Einfluss haben die 3cm auf Deinem Lebensglück?
 
O

Osnabruecker

Gehe auch von Rohbau aus.
Dazu kommt Putz und Fliese und du hast die - 3 cm.

Andersrum könntest du meckern das auf der von der Duschwand angewandten Seite der Raum zu klein wäre...

M.E. passt das.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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