Welche gesetzlichen Anforderungen an einen Hauswirtschaftsraum mit Luft-Wasser-Wärmepumpe?

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M

micric3

Guten Morgen,

ein BU sagte mir, dass ein Hauswirtschaftsraum immer ein Fenster haben muss, egal ob eine Tür drin ist oder nicht.

Wie ist der gesetzl. Rahemen.

Vielen Dank
Michael
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Eine Entlüftung muss vorhanden sein.

Das muss nicht zwingend ein Fenster werden.
 
M

Mottenhausen

Eine Entlüftung muss vorhanden sein.

Das muss nicht zwingend ein Fenster werden.
das ist nicht provokativ gemeint, aber steht das irgendwo? Noch ist es bei unserem Hauswirtschaftsraum (ohne Fenster) nicht zu spät.

Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Absaugung im Hauswirtschaftsraum ist vorhanden, Zuluft entsprechend über Türschwelle, formal wäre das also sicher ok, aber man kann im Falle eine Stromausfalls z.B. nicht manuell für Belüftung sorgen.
 
H

haydee

Wir haben auch kein Fenster. Ist zwischen Hang und Garage eingekeilt.
Über die Kontrollierte-Wohnraumlüftung gibt es Abluft wie bei Mottenhausen
 
M

Mottenhausen

ähm, leider find ich in DIN 18 012 kein einziges Wort zur Belüftung eines HAR, habe ich es überlesen? WO GENAU steht das?

unter
5.5.2 Hausanschlussraum
5.5.2.1 Allgemeines


stehen diverse bauliche Anforderungen, aber nichts zur Belüftung.

Wenn man statt einem Raum nur eine:

5.5.4 Hausanschlussnische

hat, gibt es Vorgaben zur Breite des Türspalts als Belüftung.

unter

5.4.2 Gas

steht noch, dass die Gasleitungszuführung entlüftet sein muss: also das KG-Leerrohr muss mittels T-Stück entlüftet sein, am besten gleich außerhalb des Hauses.

Mehr steht in der DIN 18012:2018-04 nicht zum Thema "(Be-)Lüftung". Müsste die aktuellste Version sein, eine neuere kann ich über Perinorm nicht abrufen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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