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ypg
Das ist allerdings etwas anderes - (Schlaumeiermodus an) << schlecht machen, wegbeissen wegen Neid und Missgunst >> das ist Stutenbissigkeit (Schlaumeiermodus aus)Wie sagte mal ein Kollege "Stutenbissigkeit"![]()
Das ist allerdings etwas anderes - (Schlaumeiermodus an) << schlecht machen, wegbeissen wegen Neid und Missgunst >> das ist Stutenbissigkeit (Schlaumeiermodus aus)Wie sagte mal ein Kollege "Stutenbissigkeit"![]()
Ich bin da Anderer Meinung. Ich haette den Weg mit verkauft und mir selber eine Wegerecht eintragen lassen.Da schließe ich mich @ypg an, so ärgerlich wie das für Dich auch sicherlich ist. Du hättest entweder das Wegerecht nicht so weit nach hinten einräumen sollen, oder den Weg gleich zu Gemeinschaftseigentum umgewidmet und einen Teil verkauft (Dir also bezahlen lassen). Denn so bist Du alleine zu 100% in der Haftung und für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, musst aber gleichzeitig diese Art der Nutzung durch Deine neue Nachbarin dulden.
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