Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen

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hanghaus2000

hanghaus2000

Ich bin Eigentümer eines Weges welcher zu meinem Haus führt, ich habe einen Teil meines Grundstückes verkauft
und der Eigentümerin ein Wegerecht notariell ein getragen. Sie versicherte mir leider nur mündlich ihr Carport vor
ihr Haus zu bauen. Jetzt hat sie es neben ihr Haus ca. 3m weg von meinem Schlafzimmer gebaut und blockiert dadurch
auch noch meinen Stellplatz vor meinem eigentlichen Grundstück auf meinen Weg und droht mir jetzt auch noch
mich, bzw. meinen Besuch, der ab und an dort parkt (so 4 x im Monat) abschleppen zu lassen. Ich habe eine Klingel am Tor und fahre
das Fahrzeug weg, wenn sie rein oder raus will .
Kann ich das Wegerecht so ändern, das sie nicht meinen Stellplatz blockiert.
Mit frdl. Gruß
Du kannst das Wegerecht nur mit Zustimmung des Rechteinhabers aendern.

In welcher Form blockiert Sie Deinen Stellplatz? Ist der Bereich des Stellplatzes aus dem Wegerecht ausgenommen?

EIne Skizze mit Darstellung des Problems koennte helfen.

Sie darf natuerlich weder halten noch parken auf dem Weg.


Ich kann mir laut den Bildern nicht vorstellen wie vor dem Haus ein CP funktionieren soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tarnari

Tarnari

Wir haben eine ähnliche Situation.
Die wichtigen Fragen hier sind, auf welches Stück bezieht sich das wegerecht konkret, wo fängt dein GS an und ebenso ihres.
Der Stellplatz links neben dem rosa Haus ist deiner? Wenn die gepflasterte Fläche davor ebenso vom Wegerecht abgedeckt ist, darfst du dort nicht parken.
Wobei auch hier entscheidend ist, wie das Wegerecht formuliert ist. Ist es nur ein Geh- und Fahrrecht, darf dort nichts parken. Im Fall auch nicht du, da du ansonsten ihr Wegerecht einschränkst.
 
N

Nice-Nofret

Grundbucheinträge, Erbvertrag, Ehevertrag etc. Verträge können grundsätzlich nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden - dazu sind sie da; sich gegenseitig Rechtssicherheit geben.
 
Y

ypg

Ich bin Eigentümer eines Weges welcher zu meinem Haus führt, ich habe einen Teil meines Grundstückes verkauft
und der Eigentümerin ein Wegerecht notariell ein getragen. Sie versicherte mir leider nur mündlich ihr Carport vor
ihr Haus zu bauen. Jetzt hat sie es neben ihr Haus ca. 3m weg von meinem Schlafzimmer gebaut und blockiert dadurch
auch noch meinen Stellplatz vor meinem eigentlichen Grundstück auf meinen Weg und droht mir jetzt auch noch
mich, bzw. meinen Besuch, der ab und an dort parkt (so 4 x im Monat) abschleppen zu lassen. Ich habe eine Klingel am Tor und fahre
das Fahrzeug weg, wenn sie rein oder raus will .
Kann ich das Wegerecht so ändern, das sie nicht meinen Stellplatz blockiert.
Mit frdl. Gruß
OK,
Also, sie hat das Recht, das Grundstück so zu bebauen, wie es die LBO oder auch der Bebauungsplan hergibt.
Sie hat auch das Recht, überhaupt ihr Grundstück betreten zu können, genauso wie Du das Recht hast, Deine Grundstück betreten zu können.
Interessant dahingehend wäre, ob sie ihr Grundstück von vorn betreten könnte, spielt aber bei dem Problem hier keine Rolle.
Der Weg ist für Euch beide eine Zuwegung - nicht mehr und nicht weniger.

Ein Carport VOR ihrem Haus (also bei der Haustür), das sehe ich hier nicht, da hätte ihr Haus ja woanders gebaut werden müssen. Ich gehe mal davon aus, dass auch dann der Wendeweg ein problematischer wäre und das Grundstück nicht mega gross ist.

Wenn Du also ihr ein Wegerecht eingeräumt hast, dann hat sie jetzt auch das Recht, ihn zu benutzen. Du allerdings hast nicht das Recht, dort einen Stellplatz draus zu machen.

Und mal Hand aufs Herz: das ist ja nun nur ein Fenster bei Dir. Das Schlafzimmerfenster, wo man tagsüber nicht stundenlang vorsteht, dass man sich über den Anblick ärgern muss.
Ich kann mir allerdings sehr gut vorstellen, dass die Pkw-Türen knallen und Du dadurch gestört wirst. Allerdings ist das nunmal so. Dann hättest Du in der Konsequenz nicht verkaufen dürfen.
 
T

Traumfaenger

Wenn Du also ihr ein Wegerecht eingeräumt hast, dann hat sie jetzt auch das Recht, ihn zu benutzen. Du allerdings hast nicht das Recht, dort einen Stellplatz draus zu machen.
...
Dann hättest Du in der Konsequenz nicht verkaufen dürfen.
Da schließe ich mich @ypg an, so ärgerlich wie das für Dich auch sicherlich ist. Du hättest entweder das Wegerecht nicht so weit nach hinten einräumen sollen, oder den Weg gleich zu Gemeinschaftseigentum umgewidmet und einen Teil verkauft (Dir also bezahlen lassen). Denn so bist Du alleine zu 100% in der Haftung und für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, musst aber gleichzeitig diese Art der Nutzung durch Deine neue Nachbarin dulden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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