Grundstückssuche - Grenzeneinhaltung Carport - Erfahrungen

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Vetti007

Guten Morgen,

wir sind momentan noch auf Grundstückssuche und haben mehrere zur Auswahl.

Das eine mit der optimalen Größe (1024 qm) scheidet für mich aus, weil es Nordausrichtung hat.

Ein anderes Grundstück im gleichen Baugebiet hat die für uns perfekte Südausrichtung, aber nur 735 qm mit den Maßen 21m x 35 m. Lt. Bebauungsplan ist zur Straße ein Abstand von 3 m einzuhalten, zu den Nachbargrundstücken steht kein Wert drin, sind ja i.d.R. aber auch 3 m.

Unser Haus hat eine Breite von 12,15 m (mit Friesengiebel, der zur Straße/Nordseite hin zeigen sollte).

Der Bauunternehmer meinte gestern, dass wir (S-H) bei einem Carport nicht die Grenze von 3 m zum Nachbarn einhalten müssten, wenn es nicht länger als 9 m ist. Die Bürgermeisterin kann es mir leider nicht genau sagen, ich frage nächste Woche beim Bauamt nach.

Das würde aber bedeuten, dass wir bei Einhaltung der 3 m Grenzabstand auf der Hausseite noch 5,85 m auf der anderen Seite für ein Doppelcarport zur Verfügung hätten.

Hat da jemand Erfahrung mit? Haltet Ihr 5,85 m für ein Carport für ausreichend? Hätte darin ja auch gerne noch die Mülltonnen untergestellt.

Viele Grüße - Vetti
 
kaho674

kaho674

Das Haus ist also schon fertig geplant und jetzt sucht man das passende Grundstück. Das ist ja Mega-Luxus. Normal ist es anders herum.
 
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ypg

Unser Haus hat eine Breite von 12,15 m (mit Friesengiebel, der zur Straße/Nordseite hin zeigen sollte).
Da sitzt der Fehler: erst das Grundstück, dann das Haus für dieses Grundstück planen.

aber nur 735 qm mit den Maßen 21m x 35 m. Lt. Bebauungsplan ist zur Straße ein Abstand von 3 m
Das sind gute Maße. Oftmals hat man weniger als 20 Meter Breite. Deshalb: s.o. Erst das Grundstück....

Der Bauunternehmer meinte gestern, dass wir (S-H) bei einem Carport nicht die Grenze von 3 m zum Nachbarn einhalten müssten, wenn es nicht länger als 9 m ist.
Les dich mal als zukünftiger Bauherr in die Landesbauordnung SH ein, dort steht etwas zu Grenzbebauung, ein kleiner Ausflug in die Baunutzungsverordnung kann auch nicht schaden. Außerdem das geltende Nachbarschaftsrecht SH... für mich ist das Pflichtlektüre für Bauherren.
 
V

Vetti007

Das Haus ist also schon fertig geplant und jetzt sucht man das passende Grundstück. Das ist ja Mega-Luxus. Normal ist es anders herum.
Das ist der Vorteil auf dem platten Land ;-) Von 30 Baugrundstücken sind erst 10 vergeben und das Baugebiet gibt es schon einige Jahre. Das Haus ist bisher nur in unserem Kopf fertig geplant (anhand des Standard-Grundriss des Bauunternehmers), erfüllt aber so ziemlich genau die Anforderungen, die wir zwingend haben.

Es gibt in einer anderen Gemeinde noch ein Grundstück, das in Frage kommt (mit idealen Maßen und Ausrichtung), aber das ist in Privatbesitz und die Bürgermeisterin muss erst anfragen, ob der Eigentümer es verkaufen würde.
 
V

Vetti007

Da sitzt der Fehler: erst das Grundstück, dann das Haus für dieses Grundstück planen.
Wie gesagt, hier gibt es mehrere Grundstücke zur Auswahl. Warum nicht erstmal nach dem geeignetsten für die Wunschvorstellung suchen?



Les dich mal als zukünftiger Bauherr in die Landesbauordnung SH ein, dort steht etwas zu Grenzbebauung, ein kleiner Ausflug in die Baunutzungsverordnung kann auch nicht schaden. Außerdem das geltende Nachbarschaftsrecht SH... für mich ist das Pflichtlektüre für Bauherren.
Danke für den Hinweis!
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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