Wärmebrücke bei Hausabnahme

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H

Harma

Hallo liebes Forum

Wir stehen kurz vor der Abnahme unsere Neubaus. Nun sind mir doch noch zwei Wärmebrücken aufgefallen, wo der Beton ca. 5-6cm heraussteht und nicht gedämmt wurde.
Einmal oberhalb eines Flurfensters zur Betondecke des Daches und an einem Kellerfenster quasi die ganze umlaufende Laibung.
Dies werde ich nun bei den entsprechenden Firmen reklamieren!

Nun würde ich aber gerne wissen wie stark die Dämmung aus Styrodur sein muss?

Wo ist dies Vorgeschrieben bzw. kann man das aus rechtlicher Sicht nachlesen und berechnen wie stark eine Wärmebrücke gedämmt sein muss?

Evtl. kommen durch die Dämmstärke noch andere Änderungen auf uns zu, wie z.B. das kürzen einer Fensterbank, oder das versetzen des Flurfensters aus der Kälteebene, da dies mit dem Rahmen oberhalb schon ganz am Beton sitzt, würde der Rahmen oberhalb in der Dämmung verschwinden, was gelinde gesagt sch.... aussehen würde.

Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen,

Gruß Uwe
 
E

E.Curb

Moin,

grundsätzlich dürfen natürlich gar keine Wärmebrücken entstehen. Und ohne eine Begutachtung vor Ort läßt sich von hier logischerweise auch keine Beurteilung abgeben.
Was ich Dir allerdings raten würde ist, dass Du Dir einen Sachverständigen für die Abnahme besorgst.

Gibt es eigentlich keine Planung für das Haus ? Oder sind Wärmebrücken mit eingeplant gewesen und keiner hat es bemerkt ? Was sagt der Bauleiter ?

Gruß
 

€uro

Hallo,
...Wo ist dies Vorgeschrieben bzw. kann man das aus rechtlicher Sicht nachlesen und berechnen wie stark eine Wärmebrücke gedämmt sein muss?
Für jedes Neubauvorhaben existiert ein Energieeinsparverordnung Nachweis. Darin ist ein pauschaler Verlustfaktor für die WB enthalten, meist 0,05 W/m²K. Dieser setzt allerdings voraus, dass die WB Details mindestens den Ausführungen der DIN 4108 Bbl.2 entsprechen. Andernfalls ist eine Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich. Hierfür ist der Entwurfsverfasser verantwortlich. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist ein Energieeinsparverordnung Nachweis zu erstellen. Ziel dessen, Abweichungen zwischen Planung/ Ausführung zu berücksichtigen. nicht selten besitzen jedoch Nachweis und Ausweis ein identisches Ausstellungsdatum.;) Ein Schelm wer hierbei Böses denkt!
Nicht selten kommt es hierdurch zu einer Baurechtsverletzung und/oder zu einem Subventionsbetrug (KfW Förderung).

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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