Verständnisfrage zu KfW-Förderung "Ersterwerb von Wohngebäuden"

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F

Forsberg21

Hallo,
was ist damit gemeint.

Bedeutet das, dass die im Bau befindliche Eigentumswohnung gefördert wird, die das erste mal durch einen Bauträger an mich verkauft wird oder bedeutet es, dass man nur die Förderung für den Kauf seiner ersten Wohnung erhält und für weitere Wohnungen nicht mehr?

Ich frage deshalb, weil es beim Baukindergeld so ist (nur die erste gekaufte und selbstgenutzte Wohnung ist förderfähig) und auch beim bayerischen Baugeld war es so.

Grüße
Robert
 
M

Martial.white

Nochmal anders:

Du kannst keine KfW (55/40 etc) Förderung erhalten wenn der Bauträger sich die Förderung schon einmal eingesteckt hat.

Mit der ersten oder 100. Wohnung die du kaufst hat das nichts zu tun.

KfW wurde außerdem eingestellt/ausgesetzt.
 
F

Forsberg21

Danke.
Es ist so, dass die KfW gerade bei mir prüft, ob die Bestätigung nach Durchführung (vom Energieberater) passt und ich den Tilgungszuschuss ausgezahlt bekomme. Da ich vor 10 Jahren schon mal Wohnungen zur Vermietung gekauft habe, habe ich Angst, dass deshalb der Ersterwerb nicht gegeben wäre. So wie es aber scheint, ist es egal für die KfW 55 Förderung, ob man vorher schon Eigentümer von Wohnimmobilien war.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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