Spekulationssteuer bei Grundstücksteilung

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hansworscht

Werte Gemeinde,

nach langer Suche kommen wir jetzt vielleicht doch endlich zum Zuge und können uns ein Grundstück erwerben. Und wie es einfach kommen musste, könnte es passieren, dass wir aus zwei unterschiedlichen auswählen können. Zum Grundstück A gibt es eine längere Vorgeschichte. Wir hätten das schon vor über einem Jahr bekommen können. Allerdings waren da noch ein paar Punkte offen, die erst jetzt geklärt wurden. Das nimmt der Eigentümer zum Anlass und erhöht den Preis um über 30%. Leider gibt es kein Entgegenkommen und wir müssen das erstmal aussetzen.
Grundstück B ist Land vom Bauer. Wir sind dort schon länger dran. Ursprünglich hieß es, es gibt 2 Interessenten und wir teilen uns das. Das wäre für uns absolut in Ordnung. Jetzt kam vom Makler der Tipp, dass der andere Interessant nicht teilen will und mit dem Eigentümer in Verhandlungen getreten ist um alles zu erwerben. Allerdings hat er wohl Bedingungen genannt, die dem Eigentümer nicht passen. Jetzt haben wir das auch mal durchgerechnet und überlegt und ebenfalls das Angebot angegeben, dass wir alles nehmen können und wir sind mit unseren Bedingungen zurückhaltender, weil wir es auch anders beurteilen.
Jetzt kommen wir langsam zum Thema. Gesetz dem Fall, wir könnten alles bekommen, würden wir einen Teil des Grundstücks wieder weiterverkaufen. Dafür gäbe es dann zwei Möglichkeiten, die eine ist, wir würden vor allen anderen Arbeiten gleich den Grundstücksteil verkaufen. Andere Variante wäre, wir würden die komplette Erschließung und die nötige Beräumung des Grundstücks selbst tragen. Der zweite Teil wäre für uns finanziell und nervlich schon eine ordentliche Belastung, aber wenn das der Weg zu einem guten Grundstück ist, das soll es so sein.
Beim Verkauf geht es uns auch nicht um die Erzielung eines Gewinns, den wir natürlich mitnehmen würden. Wir möchten das Grundstück aber kostendeckend verkaufen.

Und jetzt endlich die Frage. Wenn wir beim Grundstücksverkauf die ganzen Kosten vom Erwerb, Vermessung, Erschließung und Beräumung mit einbeziehen, würde der qm-Preis natürlich entsprechend höher sein, als beim Kauf. Daraus entsteht ja erstmal ein Gewinn beim Verkauf, für den Spekulationssteuer anfällt. Könnten wir jetzt die genannten Kosten der Steuer gegenrechnen oder müssten wir beim Grundstückspreis entsprechend den Aufschlag mit draufrechnen, damit nach Abzug von allen bei +/- 0 rauskommen?
 
B

Benutzer200

Und jetzt endlich die Frage. Wenn wir beim Grundstücksverkauf die ganzen Kosten vom Erwerb, Vermessung, Erschließung und Beräumung mit einbeziehen, würde der qm-Preis natürlich entsprechend höher sein, als beim Kauf. Daraus entsteht ja erstmal ein Gewinn beim Verkauf, für den Spekulationssteuer anfällt. Könnten wir jetzt die genannten Kosten der Steuer gegenrechnen oder müssten wir beim Grundstückspreis entsprechend den Aufschlag mit draufrechnen, damit nach Abzug von allen bei +/- 0 rauskommen?
Es zählt der Gewinn nach Kosten. Kosten sind Erwerbsnebenkosten als auch Erschließung.
 
F

Fuchur

allerdings werden die entstandenen Kosten nur anteilig für den flächenmäßigen Anteil des Teilstücks abgezogen, außer es handelt sich um klar zurechenbare Aufwendungen (z.B. gesonderte Erschließung des zu verkaufenden Teils).

Idealvariante, falls das bei euch passt: Teilung erst nach Bebauung eures Teils und Einzug. Dann ist der Verkauf komplett steuerfrei.
 
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hansworscht

Vielen Dank für eure Antworten. Das entspricht meiner Hoffnung.
allerdings werden die entstandenen Kosten nur anteilig für den flächenmäßigen Anteil des Teilstücks abgezogen, außer es handelt sich um klar zurechenbare Aufwendungen (z.B. gesonderte Erschließung des zu verkaufenden Teils).

Idealvariante, falls das bei euch passt: Teilung erst nach Bebauung eures Teils und Einzug. Dann ist der Verkauf komplett steuerfrei.
Anteilig erscheint mir in dem Fall fair zu sein. Wir werden es vermutlich nicht stemmen können, dass wir erstmal unser Haus bauen und dann das Grundstück verkaufen. Aber die Variante werden wir auch mal durchspielen.
 
F

Fuchur

so ging es uns leider auch, die Bank hat bei der Variante nicht mitgespielt, so dass das FA am Ende einen 5-stelligen Betrag eingesteckt hat.
 
H

hansworscht

so ging es uns leider auch, die Bank hat bei der Variante nicht mitgespielt, so dass das FA am Ende einen 5-stelligen Betrag eingesteckt hat.
Sowas ist auf jeden Fall blöd, aber halt nun mal Gesetz. Man muss das beim Verkauf halt mit einplanen und entsprechend einpreisen.
Das Grundstück bei uns könnte ein echtes Schnäppchen werden, hat aber halt 1-2 Spezialitäten parat, die es etwas schwer zu kalkulieren machen
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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