Sondertilgung oder Bausparvertrag besparen? Konkreter Fall:

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S

Sirilo_HN

Hallo @Forum,

ich lese bereits länger mit und habe nun auch eine konkrete Frage in der Hoffnung, ihr könnt mir helfen...

Die Fragestellung der Überschrift ist das "Thema", die konkreten Daten unserer laufenden Baufinanzierung dazu wie folgt:


Annuitätendarlehen:
370.000 Euro Darlehenssumme
1,64% effektiv auf 10 Jahre, abgeschlossen am 01.10.2017
Tilgung 2%
Rate 1120,- / Monat

Da wir damals maximale Planungssicherheit wollten und keine Abschlussgebühr zahlen mussten haben wir einen Bausparvertrag über 270.000,- Euro Bausparsumme zeitgleich abgeschlossen, den wir seit Beginn mit 80,- € VL besparen. Außerdem wussten wir bereits damals, dass nach ca. 5 Jahren ab Abschluss eine größere Summe i.H.v. ca. 50-60k Euro eingehen wird.
Dieser Tag ist nun etwas früher als gedacht gekommen und wir überlegen uns aktuell die Eingangsfrage. Ursprünglich war immer geplant, dieses Geld in den Bausparvertrag einzuzahlen und nach 10 Jahren mit dem zuteilungsreifen Bausparer das Darlehen abzulösen (Mindestbausparsumme = 30% / Tilgungszins = 2,0%).

Nun bin ich aber nicht mehr sicher. Wir können p.a. 18.500,- Euro sondertilgen...macht es Sinn das damals entworfene Gesamtkonstrukt über Bord zu werfen und das Geld für Sondertilgungen nutzen? Das Forum hier hat mich dahingehend verunsichert da überall zu lesen ist, die Zinsen blieben noch jahrelang auf diesem niedrigen Niveau...

Ein Darlehensrechner spuckt aus, dass die Restschuld in 2027 von ca. 289k auf ca. 228k sinkt, würde ich 3x die 18.500,- sondertilgen. Dafür wäre dann im Bausparvertrag aber nur ca. 10k durch die VL...macht da ne Teilung auf 33k Sinn und mit den ca. 195k ins Risiko?

Habe ich etwas übersehen, einen Gedankenfehler? Komme gerade nicht weiter und würde mich über Tipps freuen!
Herzlichen Dank
 
C

cschiko

Hast du geklärt, ob du überhaupt diese Summe als Sondereinzahlung in den Bausparvertrag einbringen kannst? Bei gut verzinsten BSVen wird die Bausparkasse dies wahrscheinlich nicht mitmachen, es sei denn es ist in den Tarifbedingungen nicht entsprechend geregelt bzw. es gibt da keine Regelung die es der Bausparkasse ermöglicht die Max. Jahreseinzahlung zu deckeln.
 
S

Sirilo_HN

Ja, Einzahlungen sind in unbegrenzter Höhe jederzeit möglich.
Der Zins in der Ansparphase sind nur 0,1%, Tilgung wie gesagt 2,0%.
 
G

guckuck2

Mach doch deine 18.5T€ Sondertilgung. Damit sparst du ganz real Geld, hier und jetzt. Je früher die Sondertilgung eingebracht wird, desto mehr sparst du über die Kreditlaufzeit.
Den Rest packst du in 1J Festgeld und bewertest es in einem Jahr neu.

In 2.5 Jahren bist du ja schon im Bereich eines möglichen Forward-Darlehens. Dadurch entsteht wiederum Zinssicherheit und kannst über das Schicksal des Bausparers jederzeit entscheiden.
Mal als Beispiel 10J Zinsbindung per Forward 60 Monate kostet aktuell 1,0% bei 60% Beleihung. Da muss noch gut was passieren, damit der Bausparer lohnenswert ist.

Zinsänderungsrisiko ... Naja, 228T€ mit 2% Tilgung und 2% Zins kosten 760€. Bei 3% Zinsen 950€. Bei 4% Zinsen 1140€.
Die Rate wird du tragen können, auch wenn die Zinsen höher sind. Natürlich dauert die Entschuldung dann länger. Aber "Bude weg" ist doch ausgesprochen unwahrscheinlich. Auch ohne jede Absicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sirilo_HN

Danke @guckuck2 für deine Rückmeldung, das bestärkt mich. Das bis dato noch kein anderer Experte hier widersprochen hat zeigt das zusätzlich...

Würdest du mir das bitte noch kurz erläutern:
In 2.5 Jahren bist du ja schon im Bereich eines möglichen Forward-Darlehens. Dadurch entsteht wiederum Zinssicherheit und kannst über das Schicksal des Bausparers jederzeit entscheiden.
Ich kann bereits in 2,5 Jahren ein Forwarddarlehen abschließen? Da sollte man annehmen, die Zinsen sind bis dahin auf ähnlichem Niveau...?! Dann bräuchte man den Bausparer ja eigentlich gar nicht mehr, oder was meinst du mit "über das Schiksal entscheiden"?
Sprich, jedes Forward < 2,0% verbessert die Ausgangslage für das Jahr 2027, oder?
Gibt es hierzu Nachteile?
 
S

Sirilo_HN

Sind meine Annahmen im letzten Post korrekt oder gibt es da noch ein "aber" oder Ausnahmen?
Wäre lieb, wenn mir hier noch jemand abschließend ne Rückmeldung gibt, danke
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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