F
Florianovic
Hallo,
mein Name ist Florian Neumann und bin seit geraumer Zeit im Besitz einer Eigentumswohnung (Neubau). Ich befinde mich derzeit noch in den Verhandlungen hinsichtlich meiner Sonderwünsche bzw. Sonderleistungen. Hierzu habe ich vor kurzem ein Angebot meiner Baufirma bekommen.
Meine Frage an Sie wäre wie folgt: Muss ich die vorgeschriebenen Preise dieses Angebotes hinnehmen? Meine Sonderwünsche werden zu einem Großteil in Eigenleistung bzw. durch eine mir bekannte Fremdfirma durchgeführt. Neben mir gutgeschriebenen Beträgen tauchen in der Auflistung des Angebotes jedoch etliche Kosten für Mitarbeit des Architekten, Planungsänderung der Lüftung, Planung Sanitär, Heizlastberechnung, usw. auf, obwohl ich eigentlich nur Eckpunkte heraus lasse. Zudem werden mir Elektroinstallationen, die eigentlich in der Gesamtzahl der Wohnung vorhanden sind, nach räumlicher Änderung wieder in Rechnung gestellt.
Macht es Sinn persönlich Einspruch zu erheben oder direkt einen Sachverständigen hinzu zu ziehen? Mir kommt es so vor, als ob durch die o.g. Eckpunkte der mir gut zu schreibende Betrag niedrig gehalten werden soll.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...
mein Name ist Florian Neumann und bin seit geraumer Zeit im Besitz einer Eigentumswohnung (Neubau). Ich befinde mich derzeit noch in den Verhandlungen hinsichtlich meiner Sonderwünsche bzw. Sonderleistungen. Hierzu habe ich vor kurzem ein Angebot meiner Baufirma bekommen.
Meine Frage an Sie wäre wie folgt: Muss ich die vorgeschriebenen Preise dieses Angebotes hinnehmen? Meine Sonderwünsche werden zu einem Großteil in Eigenleistung bzw. durch eine mir bekannte Fremdfirma durchgeführt. Neben mir gutgeschriebenen Beträgen tauchen in der Auflistung des Angebotes jedoch etliche Kosten für Mitarbeit des Architekten, Planungsänderung der Lüftung, Planung Sanitär, Heizlastberechnung, usw. auf, obwohl ich eigentlich nur Eckpunkte heraus lasse. Zudem werden mir Elektroinstallationen, die eigentlich in der Gesamtzahl der Wohnung vorhanden sind, nach räumlicher Änderung wieder in Rechnung gestellt.
Macht es Sinn persönlich Einspruch zu erheben oder direkt einen Sachverständigen hinzu zu ziehen? Mir kommt es so vor, als ob durch die o.g. Eckpunkte der mir gut zu schreibende Betrag niedrig gehalten werden soll.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...