Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren

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K

Kalibri

Hallo zusammen,

ich habe zur Zeit etwas Frust und muss ihn mir von der Seele schreiben.

Wir bauen ein Fertighaus. Das Architektenhonorar ist mit einem fixen Prozentsatz vom Kaufpreis festgesetzt. Soweit, so gut.

Das Haus entspricht dem Bauplan, es sollte im Genehmigungsfreistellungverfahren eingereicht werden.
Unser Architekt hat im Bauplan eine Garage mit Flachdach eingezeichnet. Die passte auf der Zeichnung auch gut zum Haus, wir dachten uns zunächst also nicht viel dabei.

Einige Wochen später rief uns der Architekt an, dass wir für die Garage eine Ausnahme vom Bebauungsplan brauchen. Wir sollten uns aber nichts dabei denken, das wird keine Probleme machen und ganz einfach durchgehen. Tatsächlich spricht der Bebauungsplan zwar von Pultdächern bei den Nebengebäuden, wir verliessen uns aber auf das Wort des Architekten. Uns persönlich ist die Dachform der Garage absolut egal.

Letzte Woche habe ich nun die Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde eingereicht. Der zuständige Herr bei der Gemeinde sagte mir direkt, dass aufgrund der Ausnahme kein Genehmiungsfreistellungsverfahren möglich ist. Er leitet die Unterlagen direkt als Bauantragsverfahren weiter.

Daraufhin war ich gefrustet und bin es bis jetzt.
Das Thema Garage wurde nie näher erörtert. Sie war als Flachdachgarage mit auf der Bauzeichnung, ohne dies großartig erörtert zu haben. Uns wurde versichert, die Ausnahme sei kein Problem und wir freuten uns, dass das ganze Vorhaben im Genehmigungsfreien Verfahren laufen würde. Ohne Gebühren und mit einer schnellen Planungssicherheit.

Fühle mich gerade irgendwie total veräppelt, vor allem weil der Architekt für die Einreichung im Genehmiungsfreistellungsverfahren sogar noch extra was berechnet.
Ich hatte diesen Punkt zwar schon in meiner Kalkulation, hätte dann aber schon auch gehofft, dass es auch entsprechend behandelt wird.

Nun hoffe ich, dass das genehmigungsverfahren nicht zu lange dauert, ärgere mich über die unnötigen Gebühren dafür und hoffe darauf, dass uns die Genehmiungsfreistellung nicht zusätzlich noch vom Architekten in Rechnung gestellt wird. Für einen Aufwand, der erstens nur darin besteht ein Kreuz im Bauantrag an anderer Stelle zu setzen und zweites, komplett ohne Resultat ist.

Wenn er mich wenigstens kurz über die ganze rechtliche Lage aufgeklärt hätte, hätte ich ein Pultdach für die Garage genommen. Dann wäre mir sogar der Honorar von mehreren Hundert Euro für das setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle auf dem Bauantrag egal.
Aber nun haben wir einen finanziellen und zeitlichen Aufwand, für absolut nichts...

Sorry für den Frust, aber es tat ganz gut das mal runterzuschreiben. Die Kosten sind im Vergleich zum Rest ja marginal und wir haben auch keinen Zeitdruck. Aber es ist einfach so unnötig.... Ich hoffe nur ich kann mich irgendwann mal über den Anblick meines Garagen-Flachdachs erfreuen.

Natürlich trifft auch mich als Bauherr die Schuld, mich nicht besser informiert zu haben. Auf der anderen Seite vertraute ich dem Wort des Architekten.
 
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11ant

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Das Haus entspricht dem Bauplan, es sollte im Genehmigungsfreistellungverfahren eingereicht werden.
Unser Architekt hat im Bauplan eine Garage mit Flachdach eingezeichnet. Die passte auf der Zeichnung auch gut zum Haus, wir dachten uns zunächst also nicht viel dabei.
Einige Wochen später rief uns der Architekt an, dass wir für die Garage eine Ausnahme vom Bebauungsplan brauchen. Wir sollten uns aber nichts dabei denken, das wird keine Probleme machen und ganz einfach durchgehen. Tatsächlich spricht der Bebauungsplan zwar von Pultdächern bei den Nebengebäuden, wir verliesen uns aber auf das Wort des Architekten.
Da habt Ihr schlicht aneinander vorbeigeredet. Der Architekt wird gemeint haben, daß die Verwaltung eher die "schnelle Mark für ihre Kaffeekasse machen will", als sich gegen die Ausnahme ernsthaft querzustellen. Deinerseits hingegen stand die Ersparnis von Zeit (und einem Teil der Gebühren) im Vordergrund, dann hättest Du aber darauf drängen müssen, der Garage das Bebauungsplan-Standarddach draufzuzeichnen. Jede - auch einzelne und kleine - Ausnahme schließt einen Freisteller kategorisch aus. Zur Verwunderung von @Gerddieter ;-) kann ich Deinen Ärger über den Architekten hier einmal gut verstehen. Daß dem die kaputt gemachte Verwaltungsvereinfachung so egal ist wie Euch die Garagendachform, ist nett gesagt "keine gute Werbung" für den Haushersteller, dem er den Job mit Eurem Haus verdankt.
 
K

Kalibri

Heißt das, Ihr müsst lt. Hausliefervertrag keine Fristen einhalten?
Doch, aber innerhalb der Fristen sind wir gut in der Zeit.

Rückwirkend betrachet scheint es mir so:

Dem Architekten ist aufgefallen, dass die eingezeichnete Flachdachgarage nicht zum Bebauungsplan passt. Für ihn war es einfacher den Antrag auf Ausnahme auszufüllen, statt den Plan zu ändern.

Der ganze Sachverhalt wurde bewusst schlecht kommuniziert.

Wir haben uns schlecht informiert. Auch ganz klar unser Versäumnis.

Ein wenig mehr Engagement und Beratung von Seiten des Architekten hätte ich mir halt gewünscht.
 
H

hampshire

Es ist ärgerlich, dass es nicht läuft wie Du Dir das wünschst und wenn Du die Kommunikation des Architekten vollständig wiedergegeben has, erkenne cih da Defizite.
So wie Du das schilderst habe ich den Eindruck, dass Du eine sehr passive Rolle in der Kommunikation als Auftraggeber spielst und Dein Projekt nicht stringent führst - ist kein Vorwurf, ist ja auch nicht jedermanns Sache. Ich kann mich auch täuschen, mache es aber daran fest:
Einige Wochen später rief uns der Architekt an, dass wir für die Garage eine Ausnahme vom Bebauungsplan brauchen. Wir sollten uns aber nichts dabei denken, das wird keine Probleme machen und ganz einfach durchgehen.
Es klingt als hättest Du das einfach so entgegengenommen und nicht die Szenarien geklärt.
Der zuständige Herr bei der Gemeinde sagte mir direkt, dass aufgrund der Ausnahme kein Genehmiungsfreistellungsverfahren möglich ist. Er leitet die Unterlagen direkt als Bauantragsverfahren weiter.
Das klingt als hättest Du die Unterlagen trotz der Aussage abgegeben und wärst nicht noch einmal eine Runde mit dem Architekten gegangen um die möglichen Szenarien zu eruieren.
Das Thema Garage wurde nie näher erörtert.
Dieser Satz ist komplett passiv. Wer genau hat die Garage nicht erörtert? Nur der Architekt?
Fühle mich gerade irgendwie total veräppelt, vor allem weil der Architekt für die Einreichung im Genehmiungsfreistellungsverfahren sogar noch extra was berechnet.
Es ist völlig normal, dass zusätzliche Leistungen auch etwas kosten. Der Architekt kommuniziert offenbar nicht gut aber er veräppelt Dich nicht. An mehreren Stellen gab es sinnvolle Gelegenheiten sich aktiv zu informieren und ein gemeinsames Vorgehen mit Sicht auf die Konsequenzen aus den Szenarien abzusprechen.

Möglicherweise komme ich gerade als Besserwisser rüber - ist nicht meine Absicht - vielleicht hilft Dir das ja bei den weiteren Planabweichungen frühzeitiger aktiv regelnd in Deinem Sinne einzugreifen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass es eine Reihe weiterer ganz ähnlicher Situationen geben wird, die bei gleichem Verhalten auch nach dem gleichen Muster ablaufen werden. Das Forum hier ist voll davon.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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