Probleme bei der Gehnemigung eines Carport

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U

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Guest
Hallo
benötige Hilfe

möchte einen Carport vor mein Haus bauen (6,50m x 7,60m)
Abstand zu den Grenzen 2,8m - 4,0m (bis Jetzt noch kein Gebäude auf der Grenze) Einfahrt des Carports hat ein Länge von 4m.
Laut Gemeinde nicht gehnemigt weil sie eine mindest Tiefe der Einfahrt von 5m wünschen, so das mann noch ein Auto vor den Carport stellen kann.
muß ich mich den vorgaben der Gemeinde fügen oder kann ich bauen wie ich es möchte.

danke im voraus für die Hilfe
 
F

felker

Nö, kannst ruhig so bauen wie Du möchtest und dann alles wieder abreissen.
:D die vorstellung gefällt mir

oder die gemeinde davon überzeugen, dass nur smarts vor und in der Garage parken werden.

aber die gemeinde sitzt da leider am längeren hebel. wie die konsequenzen genau sind kann ich aber nicht sagen
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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