L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 09.05.2024
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L

LiZ2023

Also wenn ich es noch richtig im Kopf hab, waren es 15% Eigenkapital und davon MüSSEN zwingend 8,5% in finanziellen Mitteln vorliegen. 6,5% können entweder finanziell oder mit Eigenleistungen erbracht werden. Diese Eigenleistungen dürfen aber insgesamt nur 10% von den Gesamtkosten für den Bau oder für die Sanierung betragen. Wenn man also ein Bestandsgebäude kauft und bei Umbauten nur 20k angibt kann man auch nur 2k bei Eigenleistungen angeben und muss den Rest finanzieren.
Es gibt auch direktzuschüsse die schmälern allerdings die Fördersumme enorm.
Bei einem Hausbau gibt es natürlich wieder mehr Möglichkeiten, Eigenleistungen einzubringen. Zumindest ist das mein Stand von letztem Jahr.
Ne OK muss doch nochmal fragen.
Ursprünglich war auch genau das so geplant. 8,5 Eigenkapital und 6,5 % EL. Aber berechnet von den Gesamtkosten.
Jetzt berechnet die L-Bank die EL aber von den Renovierungskosten?
In unserem Fall 77 k. Also 7.700 Euro EL laut L-Bank. Also in Summe viel niedriger.
Daher wollen die jetzt mehr Eigenkapital sehen?
 
H

Hanvis23

Ne OK muss doch nochmal fragen.
Ursprünglich war auch genau das so geplant. 8,5 Eigenkapital und 6,5 % EL. Aber berechnet von den Gesamtkosten.
Jetzt berechnet die L-Bank die EL aber von den Renovierungskosten?
In unserem Fall 77 k. Also 7.700 Euro EL laut L-Bank. Also in Summe viel niedriger.
Daher wollen die jetzt mehr Eigenkapital sehen?
Ja genau! Steht das nicht so ausführlich drin bei euch? Bei uns was da eine Erklärung bei. Ggf. neue Küche musst du auch noch abziehen bei euren Renovierungskosten und davon dann 10%.
 
H

Hanvis23

Ja doch steht so da aber ich verstehe den Hintergrund einfach nicht.
Küche ist da nicht dabei
Ja es ist echt wenig vor allem wenn man bei einer Sanierung echt viel selbst macht und gar nicht viel Hilfe bräuchte. Da hat man bei einem Hausbau einen klaren Vorteil. Das mit den 10% steht auch so auf der Website.
 
H

Hanvis23

„Zusätzlich können zur Erreichung des Eigenanteils auch eigene Arbeiten am Gebäude (Eigenleistungen) bis zu einer Höhe von 10 % der Baukosten, maximal jedoch 25.000 € berücksichtigt werden. Alternativ hierzu ist auch ein eigenkapitalfinanzierendes Darlehen Dritter denkbar, sofern die monatliche Belastung dauerhaft getragen werden kann und das Geld zur freien Verfügung steht. Die L‑Bank entscheidet unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls über die mögliche Anrechnung von sonstigen Eigenkapital.“
 
P

philipp013

Das macht mich neugierig. Alle Finanzierungsberater wollen uns von diesem Vorgehen abraten bzw meinen es ginge nicht, also die Zwischenfinanzierung bis das Geld kommt. Bei welcher Bank wart ihr und wie lief das ab?

Danke!

Bei uns wurde heute das Geld aufs Konto überwiesen! Wir haben eine bereits vorhandene Immobilie gekauft. Unser Ablauf war wie folgt

Ende April 2023: Z15-Antrag beim Landratsamt persönlich abgegeben, ging dann direkt am nächsten Tag weiter zu L-Bank, kurz darauf haben wir den Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet

Anfang Juli 2023: Die L-Bank sagt das Darlehen prinzipiell zu (aber keine Fördermittel da).

August 2023: Wir bezahlen den Kaufpreis und benötigen dazu bei unserer Hausbank einen normalen Kredit und zusätzlich eine Zwischenfinanzierung, um die Zeit bis zum Erhalt des L-Bank-Darlehens zu überbrücken. Kurz darauf ziehen wir ein.

Mitte Februar 2024: Die L-Bank fordert aktuelle Nachweise für Gehalt und Eigenkapital an. Da wir den Kaufpreis inzwischen gezahlt haben, weisen wir das Eigenkapital durch die Kontoauszüge nach, auf denen unsere Zahlungen für den Immobilienkauf vermerkt sind.

13. März 2024: Die Darlehensunterlagen der L-Bank treffen ein (5 Tage zuvor wurden sie bereits per Mail angekündigt). Wir schicken am 18. März folgendes an die L-Bank zurück: Darlehensvertrag, Empfangsbestätigungen zu den vorvertraglichen Informationen, Sicherungsvereinbarung, Sepa-Mandat. Außerdem reichen wir eine Kopie des notariellen Kaufvertrags ein, einen Grundbuchausdruck vom Juli und die Eintragungsbekanntmachung (die uns vom Grundbuchamt nach Kaufpreiszahlung zugesandt wurde), unsere Meldebestätigungen und den Energieausweis (die L-Bank bestätigt per Brief, dass der Darlehensvertrag angekommen ist)

19. März 2024: Beim Notar wird die Grundschuldbestellungsurkunde unterschrieben. Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld 2 Tage später ein.

21. März 2024: Unsere Hausbank schickt die Grundschuldverpflichtungserklärung an die L-Bank (die Verpflichtungserklärung ist glaube ich nötig, weil die L-Bank im Rang hinter unserer Hausbank kommt). Unsere L-Bank-Sachbearbeiterin meint im Gespräch, dass zur Ablösung der Zwischenfinanzierung durch die L-Bank ein „Ablöseschreiben“ der Hausbank an die L-Bank geschickt werden muss (wo insbesondere die Kontonummer stehen muss, auf die die L-Bank einzahlen soll – diese Nummer muss dann mit der Nummer auf dem Auszahlungsantrag übereinstimmen). Diese Schreiben wurde von unserer Hausbank erstellt (dort nannte es sich „Treuhandauftrag“) und an die L-Bank versandt

23. März 2024: Wir schicken den Auszahlungsantrag an die L-Bank ab (Belegliste war nicht nötig, da wir in dem Antrag keine Modernisierungskosten angeben hatten). Das Formular Verwendungsnachweis hielten wir bei uns für unnötig.

28. März 2024: Das Geld geht auf unserem Konto ein. Am selben Tag erhalten wir den Brief vom Grundbuchamt, dass die L-Bank-Grundschuld eingetragen ist. Wir waren erst noch davon ausgegangen, dass wir erst noch einen aktuellen Grundbuchauszug bei der L-Bank einreichen müssen, aber dies schien nicht erforderlich zu sein.
 
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