KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464

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Y

Ysop***

Eine heftige Sache ist, dass München zB nur noch knapp 3000 geförderte Wohnungen gibt, Stuttgart hat zB knapp 30 000. Das ist Not. Wenn vierköpfige Familien in 2 Zimmer Wohnungen wohnen. Und ja, es ist natürlich für die betroffenen Bauwilligen eine Katastrophe, nicht mehr bauen zu können, aber der Zahl der Betroffenen steht eine immens größere Zahl betroffener gegenüber, denen es auch nicht hilft, wenn einige Wohnungen durch Einfamilienhaus Bau frei werden. Die wenigsten Bauherren ziehen nämlich aus günstigen Wohnungen aus.
Politisches Versagen war es, den sozialen Wohnungsbau aufzugeben und zu veräußern.
Such mal nach dem Stichwort Bayernheim. Das ist zum Heulen.
Da gebe ich dir Recht und ich denke, das weißt du auch.
Aber mir tun die Leute hier wirklich leid. Ich bin froh, dass wir "nur" sanieren und nicht vorm Neubau zur aktuellen Zeit stehen.
 
Y

Ysop***

Euer Fall ist eine krasse Ungerechtigkeit. Meldet euch mal bei ein paar Zeitungsredaktionen ob sie über euren Härtefall berichten wollen. Aber leider wird wegen der Ablenkung durch die Ukraine kein allzu großer öffentlicher Aufschrei erfolgen... Habeck hat hier tatsächlich komplett versagt.
Mal ganz blöd gefragt: bisher hat sich der GU doch noch gar nicht gemeldet, würdest du da echt schon an die Presse gehen? Ich glaube, ich würde da gar keine schlafenden Hunde wecken wollen. Daher hätte ich statt Presse mich eher an den Verbraucherschutz gewendet.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich nehme mal an, dass die meisten GU das noch gar nicht begriffen haben. Man hat damals eine Klausel reingeschrieben weil das halt so sein sollte und sie dann vergessen. Aber ich gehe fest davon aus, dass sich das in den nächsten paar Wochen rumspricht, @Nixwill im Fernsehen hin oder her
 
S

sysrun80

Naja Leute, was heisst "nicht begriffen" und "schlafende Hunde" - Das war ja eben kein Rücktrittsrecht sondern eine "auflösende Bedingung". Die betreffenden Verträge sind erloschen! Ich würde das jetzt ganz bestimmt nicht aussitzen sondern schonmal ein Plan B zimmern!

Baugesetzbuch § 158
(2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Allthewayup

Und was tun wir jetzt gegen diese Ungerechtigkeit?
Vorweg:
Das Problem ist hier in der individuellen Situation eines jeden einzelnen begründet. Demnach bleibt nur die Rechtsberatung und Abklärung der eigenen Situation und Abwägung der Erfolgsaussichten.
Eine Sammelklage á la Dieselgate halte ich hier für ausgeschlossen.

Wir werden uns hierzu in kürze juristisch beraten lassen und anschließend das Kosten/Nutzen Risiko abwägen. Als harmoniebedürftige Menschen ist uns das ganze schon unangenehm genug, sind uns aber einig uns nicht mit Füßen treten zu lassen.

Da ein Abbruch des Projektes erst infrage kommt wenn wir das sprichwörtliche letzte Hemd gegeben haben, geben wir an keiner der Fronten (Corona, Krieg, Rohstoffmangel, Förderung, etc.) an denen noch immer gekämpft wird vorzeitig auf.
 
S

SoL

Die Einstellung einer öffentlichen Förderung (und sei sie unangekündigt) mit "mit Füße treten lassen" zu vergleichen halte ich gelinde gesagt für unpassend.

Steckt Eure Energie und Euer Geld lieber in Planungen und den Bau, statt in einen Rechtsanwalt und einen aussichtslosen Rechtskampf.

...und reflektiert bitte nochmal Euer Vorgehen bei der Planung. Klar kann man warten, bis der Wunsch-GU Zeit hat, aber das ist halt mit den Risiken (Zinssteigerung, Wegfall Förderung, Preissteigerung) verbunden, die bei Euch jetzt leider eingetreten sind.
Also einen auf Opfer zu machen passt hier nicht, wenn man ehrlich ist...
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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