KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Tassimat

Tassimat

Es war Vorgabe des "BMWK" diesen Passus in Vertraege zu nehmen damit einer Foerderfaehigkeit des Projektes erhalten bleibt auch wenn man den Vertrag schon VOR Beantragung abschliesst.
Hast du dazu mehr Infos, wo diese Vorgabe steht? Ist dieser besagte Passus wirklich in sämtlichen Verträgen? Kann mir das nur schwerlich vorstellen, weil man als GU diesen Passus doch eigentlich nicht will, zwecks Planbarkeit.
 
S

sysrun80

Hast du dazu mehr Infos, wo diese Vorgabe steht?
Der Passus ist nur relevant wenn man Förderung in Anspruch nehmen will!

Dazu steht was in den FAQ zum BEG unter Punkt 3.11

Auszug:
Vor Antragstellung geschlossene Verträge über Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über die zu fördernden Bauleistungen vor Antragstellung stellt hingegen den Vorhabenbeginn dar und steht grundsätzlich einer Förderung entgegen.

Im Zuwendungsrecht ist aber anerkannt, dass eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Liefer- und Leistungsverträgen im Hinblick auf die Gewährung der Förderung den Eintritt eines förderschädlichen Vorhabenbeginns verhindert.
 
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