Kann ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück sinnvoll geplant werden?

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J

jpg2400

Ich würde sogar lieber auf ein satteldach verzichten. Bin aber an die Nachbar Bebauung gebunden ich bin heute nochmal beim Grundstück. Werde dann die unmittelbaren Nachbargebäude fotografieren um einen Eindruck zu bekommen, was erlaubt sein dürfte.
 
Climbee

Climbee

Was mich eher zum Nachdenken bringen würde, wäre die Hauptstraße, die da vorbei geht. Wie stark ist die denn befahren? Hat sie Durchgangsverkehr? Wie ist das Nachts? Wie laut? Kriege ich es dann hin, zumindest die Schlafräume alle nach der anderen Seite zu planen?

Auf das Grundstück selber ein Haus zu stellen, sehe ich nicht als problematisch. Vielleicht kann man ein bisserl mit der Grundfläche spielen, muß ja nicht zwingend ein Rechteck sein, sondern kann dem Schnitt des Grundstücks angepaßt sein. Wobei ich kein Fan von Winkeln ungleich 90° bin, sondern wohl eher die Variante von verschachtelten Rechtecken als Grundfläche bevorzugen würde. Aber damit kann man die Fläche sicher besser ausnutzen und nachdem es keinen expliziten Bebauungsplan gibt, bist Du da ja relativ frei in der Gestaltung.

Einfügungsgebot (also der ominöse §34) bedeutet übrigens NICHT, daß dein Haus exakt so wie die Nachbarbebauung ausschauen muß, es muß nur in der gleichen Art sein. Also ein Einfamilienhaus, das Maß der Bebauung (Grundflächenzahl) sollte im gleichen Rahmen liegen etc. Es gibt keine Vorgabe, wie das Dach aussehen muß!
 
J

jpg2400

Einfügungsgebot (also der ominöse §34) bedeutet übrigens NICHT, daß dein Haus exakt so wie die Nachbarbebauung ausschauen muß, es muß nur in der gleichen Art sein. Also ein Einfamilienhaus, das Maß der Bebauung (Grundflächenzahl) sollte im gleichen Rahmen liegen etc. Es gibt keine Vorgabe, wie das Dach aussehen muß!

Das war mir so nicht klar. Bin davon ausgegangen, dass auch die Formen relevant sind, damit auch das Dach.

Es wird auf dem Grundstück aber wohl nur ein vollgeschoss zugelassen werden (dafür gab es wohl auch mal eine Bauvoranfrage, Einfamilienhaus mit 100m2 Grundfläche.).

Ich bin heute mittag bei dem Grundstück und schaue mir auch die Straße mal genau an
 
S

Scout

Ein Pultdach finde ich auch ganz kultig, günstig zu bauen ist es allemal. Etwa ein versetztes, einmal auf 1/3 der Giebelbreite von 1,8 bis 2,2 ansteigend, auf 2/3 der Breite eines von 1,8 auf 3,0 ansteigend. Ersteres nimmt Nebenräume, Bad und Stauraum auf. Zweiteres die Schlafräume- ggf. sogar mit Schlafempore ganz oben in den Kinderzimmern, diese dann großzügig verglast.

Kannst ja deswegen mal im Bauamt vorfühlen.
 
Climbee

Climbee

Entscheidend sind die Abstandsflächen, nicht wie die Nachbarhäuser damit umgegangen sind. Entscheidend ist auch nicht, was in dem vorherigen Bauantrag genehmigt wurde, sondern allein was aufgrund der Rechtslage möglich ist.
Was nicht geht: Mehrstöcker mit 7 Parteien oder so.

Aber wenn die Abstandsflächen ausreichend sind, sollten auch zwei Vollgeschosse kein Problem darstellen, bzw. ein ausreichend hoher Kniestock. Das ist ja auch völlig normal für ein Einfamilienhaus.
Hier bei uns wurden ursprünglich nur Bungalows genehmigt; irgendein Vollpfosten hat damals (in den Siebzgern des letzen Jahrhunderts) entschieden, daß das einer traditionellen schwäbischen Bauweise entspricht (was völliger Schwachsinn ist, aber wenn so ein Schwachmat auf so einem Posten sitzt, dann kommt sowas raus). Also haben alle hier Bungalows mit Satteldach und null Kniestock gebaut. Weil alle dachten, daß sei so vorgegeben. Der Bebauungsplan wurde aber nie wirklich verabschiedet. Als nach der ersten Bauphase weitere Häuser gebaut wurden, haben die relativ frei bauen können. Nix mehr Bungalow und breit und weitgestreckt. Jetzt war es durchaus zulässig mit EG und OG zu bauen. Meine Eltern haben sich damals in den Hintern gebissen; sie hätten viel lieber so gebaut als diesen Bungalow (was aber jetzt für meine 80jährige Mutter wieder eher ein Vorteil ist - obwohl die noch fit genug für alle möglichen Treppen ist).
Wir hätten als unser Haus auch einen Kubus da hin stellen können - leider ließen das die Abstandsflächen nicht zu.
Wir haben aber sogar eine Abstandsflächenüberschneidung genehmigt bekommen. Wir konnten gut begründen, daß es für alle Parteien besser ist, wenn wir das Haus 1m nach hinten rücken und damit die Abstandsfläche nach hinten auch verkürzen. Haben wir mit guter Argumentation (mehr Sonne für alle Nachbarn) durch bekommen. Gute Argumente für eine Befreiung sind z.B. auch eine bessere Ausrichtung von Solaranlagen etc.
Also was ich sagen will: man hat da eine Menge Möglichkeiten.

Ein guter Architekt - also in dem Fall einer, der einen guten Draht zur entscheidenden Baubehörde hat und bereit ist, sich mit denen auseinander zu setzen - kann für euch das Maximum heraus holen. Und dabei ist das Optische der Nachbarbebauung relativ irrelevant.
Überlegt was ihr wollt, was das Baufenster (hier nicht vorgegeben, sondern nur begrenzt durch die einzuhaltenden Abstandsflächen) hergibt, was Sinn macht und was zu beachten ist (z.B. Lärmbelästigung durch diese Hauptstraße).
Bei der Grundstücksform würde ich, wie schon oben bemerkt, mich nicht zwanghaft auf einen rechteckigen Grundriss versteifen.
Bei den Nachbarhäusern würde ich nur abkupfern, wenn mir da was extrem gut gefällt (was ich so gesehen habe auf den Bildern: bitte eher nicht!).

Ansonsten: baut euch da ein schönes Haus, mit einem fähigen Architekten und zwar genauso, wie ihr das wollt und wie es die Gesetze zulassen. Und wie gesagt, das ist relativ frei!
 
H

haydee

Ganz so frei @Climbee wird der §34 nicht gehandhabt. Unter unserem vorletzten Bürgermeister währe unser Haus nie so genehmigt worden.
Weiter zurückgesetzt, Firstrichtung paßt nicht usw. Dorfkern muß erhalten bleiben, Fränkischer Baustil usw.
Zur Zeit wird alles durchgewunken, wie du es beschreibst.

Ich würde ein Gespräch mit den Entscheidungsträger suchen. Meine Vorstellungen erläutern. Noch 2 Bildchen wie man sich grob das Haus vorstellt (reicht die Ansicht aus einem Katalog) und in den Lageplan oder ähnliches einzeichnen.
Ein paar Argumente in der Hinterhand warum.
z.B. Nachverdichtung, kein Wegzug oder Zuzug einer Familie, Bauhöhen im Vergleich, geringe Grundfläche notwendig.
Wir waren Damals im Rathaus, hatten das Gespräch gesucht, das stellen wir uns vor, geht ihr mit oder was müssen wir ändern? Gefühlt hat dieses 20 min Gespräch alles ausgeräumt und den Weg geebnet. Nur weil man direkt die Herren ins Boot geholt hat und nicht einfach einen fertigen Plan hingerotzt hat.
In der Sitzung hieß es dann nur noch. Wir bekommen neue Nachbarn. Abbruch und Neubau wird beantragt wie mit uns abgestimmt.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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