J
Jackie
Hallo,
ich wage mich derzeit an meinen ersten Hauskauf, und der beginnt mit dem Kauf eines Grundstücks in einem neu erschlossenen Baugebiet meiner Gemeinde. Soweit bin ich mit dem Standort zufrieden, und muß eigentlich nur noch den Vertrag unterschreiben, allerdings bin ich über folgenden Passus gestoßen:
"Dem Erwerber ist bekannt, dass der Vertragsgegenstand teilweise mit Erdmaterial aufgefüllt ist. Ein Geländeschnitt ist diesbezüglich dieser Urkunde als Anlage beigefügt. Der Veräußerer versichert jedoch und steht dafür ein, dass die Anfüllung altlastenunbedenklich ist. Weitere Regelungen hierzu werden nicht getroffen."
Naiv gefragt: Hat das irgendwelche Nachteile beim späteren Hausbau für mich?
Danke.
ich wage mich derzeit an meinen ersten Hauskauf, und der beginnt mit dem Kauf eines Grundstücks in einem neu erschlossenen Baugebiet meiner Gemeinde. Soweit bin ich mit dem Standort zufrieden, und muß eigentlich nur noch den Vertrag unterschreiben, allerdings bin ich über folgenden Passus gestoßen:
"Dem Erwerber ist bekannt, dass der Vertragsgegenstand teilweise mit Erdmaterial aufgefüllt ist. Ein Geländeschnitt ist diesbezüglich dieser Urkunde als Anlage beigefügt. Der Veräußerer versichert jedoch und steht dafür ein, dass die Anfüllung altlastenunbedenklich ist. Weitere Regelungen hierzu werden nicht getroffen."
Naiv gefragt: Hat das irgendwelche Nachteile beim späteren Hausbau für mich?
Danke.