Hier habe ich wegen der Grundflächenzahl schon Zweifel. Ohne jedoch sicher zu sein.
Die Grundflächenzahl als Grundflächenzahl, kennen wir alle, ist ein Faktor.
Die Grundriss, die Grundfläche, (für mich) recht selten in BPlänen genutzt, ist ein absoluter Wert und gilt als Höchstmaß der Versiegelung für ein Grundstück, unabhängig der Grundstücksgröße.
Die bis zu 50%ige Erhöhung für Nebenanlagen nach Par 19 Baunutzungsverordnung gilt wohl auch hier.
Also alles gut.
170qm/50% macht 85qm zusätzlich für Nebengebäude, Wege und Zuwegungen.
um weitere 50 % überschritten werden
Die sind schon sehr großzügig. Allerdings betrifft es halt keine normale Pflasterung, nur Rasengitter, die sich zB theoretisch als zusätzlichen Stellplatz anbieten, siehe Par 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch
Abstellräume und Garagen sind generell als Grenzbebauung erlaubt, bei „Werkräumen“ kann man sich streiten, für einen Bauantrag würde ich es umbenennen.
Technikraum ist als Grenzbebauung untersagt.
Es gilt die Stellplatz- bzw. Garagenverordnung für BW, wenn nicht anders im Bebauungsplan geregelt.
Der Bebauungsplan liest sich großzügig mit der Flächenbebauung.
Mir würde allerdings der Hang etwas Kopfzerbrechen machen. Einfach mal so plump eine Garage zu zeichnen, reicht da nicht. Ob nun im Osten oder Westen: es ist grob ein Meter, der geplättet werden muss. Dazu kommt die Zufahrt.
Abgrabungen sind für einfache Geländemodellierungen eines Gartens untersagt.
Das Grundstück misst grob 20 Meter Breite und 27 Meter Länge. Wie ich schon sagte: ein ca. 19 Meter langer Baukörper sorgt dafür, dass man den Baukörper auf das Grundstück presst und zusätzlich auch eingräbt oder erhöhen muss. Der kreative "Zwischenbau" sorgt hier dafür, dass man den Baukörper, also das Haus nah an den Nachbarn und sicherlich seiner Garage baut. Das nimmt wichtiges Tageslicht.
Tageslicht ist natürlich überall und immer da, wo natürliches Licht scheint. Mit einer Bebauung beeinflusst man das Tageslicht und den Lichteinfall im Haus. Ich denke mal, hier in der Planung überhaupt nicht bedacht.
Natürlich gehe ich konform mit
@wiltshire , wenn er eine Spiegelung des Hauses vorschlägt, allerdings will ja keiner auf seiner Abendterrasse an der Straße kleben. Dass der Entwurf kränkelt und die Treppe nicht funktioniert, lasse ich mal bewusst außen vor.
Was hier gewollt wird und was für Bedenken vorhanden sind, dass schreibt der TE nicht*. Außer und einzig verschiedene Ebenen lehnt er ab. Warum, darüber schweigt er. Es gibt ja viele junge Menschen, die irgendwo etwas aufschnappen und dann das als ihre Meinung nehmen. Wenn man dann nachfragt, kommt keine Antwort.
Problem allerdings, wenn man ein Grundstück kauft, welches eben nicht die Voraussetzungen hat, so zu bauen, wie man sich das vorstellt. Ohne Stufen oder Rampen kommt die Bebauung, also auch der Garten bzw die Zuwegung, nicht aus. Und dann ist auch die großzügige Grundflächenbebauung irgendwann am Ende.
Anbei die Berechnung, was meint ihr?
Du hast Deine Wege aus #12 nicht mit drin.
Für Spielereien und um zu schauen, wie sich verschiedene Baukörper machen und was man da an Haus so rauskommt, dafür sind diese Tools sehr gut geeignet. Nur man muss dann auch mal für sich Grenzen setzen und wieder löschen können. Gerade auch mal in 3D denken, und das betrifft nicht nur die Küche, wie doch nett die Insel aussieht, sondern betrifft das Gelände des Grundstücks. Dafür ist es immer nötig, das ganze Grundstück für sich präsent zu haben, also beim Planen.
Ein Meter Hang mag in 2D nach Nichts aussehen, aber hier, gerade weil es nur ein Meter ist und eine große Grundflächenbebauung gewünscht ist, kann dieser Meter viele Wünsche zunichte machen, wenn man die Höhen nicht bedenkt und Geländemodellierungen nicht gewünscht oder zu teuer sind.
Der Hang ruft eher nach einem quer stehenden Gebäude. Man sollte immer .mit. dem Hang bauen, nicht .gegen..
Auch die Grundstücksausrichtung legt hier eher bei einem Bungalow eine Längsseite vor, um mal etwas Licht in die Hütte zu bringen. Ggf, bzw wenn man es optisch nicht ausschließt, ist hier ein versetztes Satteldach mit drittem Giebel zur Straße für die natürliche Belichtung im Haus von Vorteil.
* Da kommen dann die Erklärungen:
jetzt Haus Klassisch Keller EG OG Dachboden, für uns der Horror,
Horror? Angst, Schrecken und Ekel. Ok, mag ja jeder so seine vernünftige Bedenken artikulieren, wie er kann und mag. Für einen Hausbau sollte man dann doch eher relistisch denken. Eine Treppe vermeiden, weil es einem "Horror" ist, mag ja eventuell an der Gestaltung der Treppe oder der Geschosse liegen. Es gibt ja nicht nur schwarz und weiß, sondern auch andere gelungene Grau-Facetten.
Eine "Horror"-Treppe ist hier im Entwurf übrigens eingezeichnet
zum Garten, wir brauchen keine 1000m² Rasen, finden wir vollkommen überbewertet, ja jeder wie er es mag...
Eine überzogene Übertreibung, die bei einem knapp über 500qm Grundstück wahrlich nicht ernst zu nehmen ist.
Allerdings steht ja im Bebauungsplan, wie das Grundstück und die Gartenanlage angelegt werden soll (Punkt 4.11 - 4.15). Also, nicht jeder wie er mag, sondern jeder wie er mag und auch muss.