Grundriss, Wohnen auf einer Ebene bitte um Kritik und Anregung.

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Y

ypg

Als ich vor etwa Jahren als Hampshire mein Bauvorhaben vorstellte, wart ihr doch auch ganz nett zu mir, habt mitgedacht. Ein Bungalow mit Satteldach und „Luftraum“ an einen Hang stellen - das geht, wir haben‘s gemacht und es lebt sich super drin. Nur eines geht dabei nicht: Baukosten auf den Quadratmeter optimieren. Am Ende haben wir nicht alle Ideen umgesetzt aber doch die wesentlichen. Aber ich habe die Anforderung von @A.Dobler.82 nicht so verstanden, dass das hier das Ziel ist.
Gibt es überhaupt einen Link dazu? Dein Haus ist hier schlecht zu finden. Allerdings bin ich der Meinung meiner Erinnerung, dass Du mehr als 500qm als Dein Eigen nennst bzw auch nicht dem Zwang eines Neubaugebietes unterliegst.
Steht Euer Haus auf einem 500qm Grundstück?
Die Grundidee ist klar und wird auch in etwas anderer Form auf dem Grundstück grundsätzlich realisierbar sein.
Das denke ich gerade nicht, wenn man Ein Grundstück auch mit Gartenanlage planen will.
Wenn Garage und Hausanschlussraum samt Technik unter das Haus wandern, wird es auch nicht mehr so eng mit dem Grundstück und die Grundflächenzahl kann eingehalten werden.
Dann wird es über 170qm.
Mein Hirn weigert sich gerade über den Grundriss nachzudenken,
Meins auch.
Aus meiner Sicht ist das Grundstück nicht für das geplante Haus geeignet. Dafür ist das Grundstück zu klein.
So wird es sein.
Da steht 170m², was mega ungewöhnlich ist.
Ungewöhnlich ja, aber wahrscheinlich möglich. Ich bin auch davon ausgegangen, dass hier schon vom TE gerechnet wurde, und das falsch. Aber wenn es es so ist, dann gilt es.. und ich teile Deine Bedenken.
Und wenn es gesundheitliche Gründe gibt,
Dann sollte das im Eingangsthread, spätestens im Fragebogen stehen. Barrierearmut sieht allerdings anders aus als nur auf einer Ebene zu planen.
Insofern Reset!
 
Papierturm

Papierturm

Als ich vor etwa Jahren als Hampshire mein Bauvorhaben vorstellte, wart ihr doch auch ganz nett zu mir, habt mitgedacht. Ein Bungalow mit Satteldach und „Luftraum“ an einen Hang stellen - das geht, wir haben‘s gemacht und es lebt sich super drin. Nur eines geht dabei nicht: Baukosten auf den Quadratmeter optimieren. Am Ende haben wir nicht alle Ideen umgesetzt aber doch die wesentlichen. Aber ich habe die Anforderung von @A.Dobler.82 nicht so verstanden, dass das hier das Ziel ist.

Den Rat zu einem Architekten zu gehen, halte ich für unbedingt sinnvoll.
Ich denke in Prioritäten hier.

Frage 1:
Darf das Haus in etwa so, wie es geplant ist, erbaut werden?

Hier habe ich wegen der Grundflächenzahl schon Zweifel. Ohne jedoch sicher zu sein.
Als Erklärung für den Threaderöffner:
Ein Bebauungsplan friert quasi die Bauordnung ein, die zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung galt.
Auch können sich weitere Festsetzungen im Textteil verbergen.

Ich kann daher nur spekulieren, wie viel hier die Grundflächenzahl zulässt. Gehe ich von einem 7016 bzw 08/15-Neubaugebiet aus, dürfte die Grundflächenzahl irgendwo um etwa 40-60m² überschritten sein.

Kann auch mehr sein. Kann auch weniger sein. Das braucht Klärung!

Wenn, als Beispiel, hier selbst nur 30m² eingespart werden müssten, dann muss einiges neu durchdacht werden.

Wenn 60m² eingespart werden müssten, dann noch mehr.

Frage 2:
Liegt das Projekt halbwegs im finanziellen Rahmen?

Hier fürchte ich nicht. Weiß es natürlich nicht. Das ist rein ein Hinweis, da nochmal zu schauen und bei Bedarf zu optimieren.

Frage 3:
Wie gut funktioniert das Haus im Alltag?
Ab hier fängt es an subjektiv zu werden. Ich kenne auch jemanden, der sagt "mir reicht ein kleiner Mini-Gärten, für mehr habe ich eh keine Zeit und Lust", und das ist dann auch voll in Ordnung. Weil subjektiv.

Ein paar Sachen sind dabei recht allgemeingültig (z. B. Wege, kommen Möbel durch den Flur). Andere sind viel spezieller und subjektiver.

Am Ende, das stimmt, muss das Haus den Bewohnern gefallen.

Bis dahin steht für mich aktuell jedoch die Frage der überbaubaren Fläche über allem. Von der wird abhängen, wie das Haus am Ende aussehen kann und darf.
 
A

A.Dobler.82

Mit

Ich teile deine Meinung zum Budget: Es ist nicht sinnvoll, den einen mit dem anderen zu vergleichen, und das ist auch nicht mein Anliegen.
Ich denke in Prioritäten hier.

Frage 1:
Darf das Haus in etwa so, wie es geplant ist, erbaut werden?

Hier habe ich wegen der Grundflächenzahl schon Zweifel. Ohne jedoch sicher zu sein.
Als Erklärung für den Threaderöffner:
Ein Bebauungsplan friert quasi die Bauordnung ein, die zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung galt.
Auch können sich weitere Festsetzungen im Textteil verbergen.

Ich kann daher nur spekulieren, wie viel hier die Grundflächenzahl zulässt. Gehe ich von einem 7016 bzw 08/15-Neubaugebiet aus, dürfte die Grundflächenzahl irgendwo um etwa 40-60m² überschritten sein.

Kann auch mehr sein. Kann auch weniger sein. Das braucht Klärung!

Wenn, als Beispiel, hier selbst nur 30m² eingespart werden müssten, dann muss einiges neu durchdacht werden.

Wenn 60m² eingespart werden müssten, dann noch mehr.

Frage 2:
Liegt das Projekt halbwegs im finanziellen Rahmen?

Hier fürchte ich nicht. Weiß es natürlich nicht. Das ist rein ein Hinweis, da nochmal zu schauen und bei Bedarf zu optimieren.

Frage 3:
Wie gut funktioniert das Haus im Alltag?
Ab hier fängt es an subjektiv zu werden. Ich kenne auch jemanden, der sagt "mir reicht ein kleiner Mini-Gärten, für mehr habe ich eh keine Zeit und Lust", und das ist dann auch voll in Ordnung. Weil subjektiv.

Ein paar Sachen sind dabei recht allgemeingültig (z. B. Wege, kommen Möbel durch den Flur). Andere sind viel spezieller und subjektiver.

Am Ende, das stimmt, muss das Haus den Bewohnern gefallen.

Bis dahin steht für mich aktuell jedoch die Frage der überbaubaren Fläche über allem. Von der wird abhängen, wie das Haus am Ende aussehen kann und darf.
Antwort der Gemeinde:

Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) und damit die maximal zulässige Grundfläche (Grundriss) richten sich nach § 19 Baunutzungsverordnung. Im Bebauungsplan Lilienstraße wird eine maximal zulässige Grundfläche von 170 m² festgelegt. Maßgeblich ist die Fläche, welche hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzung liegt (Baugrenze). Auf zwei Flurstücken finden Sie zusätzlich noch Umgrenzungen von Flächen für Garagen. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind unter anderem Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahren mitzurechnen.

Regelungen zur Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche finden Sie auf Seite 6 unter Ziffer 2.3 des Bebauungsplan. Danach darf die maximal zulässige Grundfläche – neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung vorgesehenen Überschreitung um bis zu 50 % – um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei dieser zusätzlichen Überschreitung ausschließlich um nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten (z. B. Rasengittersteine) handelt.

Anbei die Berechnung, was meint ihr?
2D Grundriss eines Gebäudekomplexes mit Hauptgebäude, Garage, Zufahrt und Flächenangaben
 
H

haydee

Ich weiß, dass diese Frage nicht an mich geht - aber ich habe das immer schon geliebt und daher auch realisiert. Braucht es wirklich eine Begründung?
Ja. Ein mir gefällt ein Bungalow und ich will es so kann anders geplant werden als ein wir möchten oder brauchen die Berücksichtigung von eingeschränkter Mobilität.
Letzteres wirft die ganze Planung über den Haufen. Keine Treppe und keine Schwelle an der Dusche ist keine Barrierefreiheit/Barrierearmut für eingeschränkte Mobilität.
 
A

A.Dobler.82

Ja. Ein mir gefällt ein Bungalow und ich will es so kann anders geplant werden als ein wir möchten oder brauchen die Berücksichtigung von eingeschränkter Mobilität.
Letzteres wirft die ganze Planung über den Haufen. Keine Treppe und keine Schwelle an der Dusche ist keine Barrierefreiheit/Barrierearmut für eingeschränkte Mobilität.
eingeschränkte Mobilität gibt es nicht.
Meine erste Wohnung war ein maisonette, jetzt Haus Klassisch Keller EG OG Dachboden, für uns der Horror, zum Garten, wir brauchen keine 1000m² Rasen, finden wir vollkommen überbewertet, ja jeder wie er es mag...
 
Y

ypg

Hier habe ich wegen der Grundflächenzahl schon Zweifel. Ohne jedoch sicher zu sein.
Die Grundflächenzahl als Grundflächenzahl, kennen wir alle, ist ein Faktor.
Die Grundriss, die Grundfläche, (für mich) recht selten in BPlänen genutzt, ist ein absoluter Wert und gilt als Höchstmaß der Versiegelung für ein Grundstück, unabhängig der Grundstücksgröße.
Die bis zu 50%ige Erhöhung für Nebenanlagen nach Par 19 Baunutzungsverordnung gilt wohl auch hier.
Also alles gut.
170qm/50% macht 85qm zusätzlich für Nebengebäude, Wege und Zuwegungen.
um weitere 50 % überschritten werden
Die sind schon sehr großzügig. Allerdings betrifft es halt keine normale Pflasterung, nur Rasengitter, die sich zB theoretisch als zusätzlichen Stellplatz anbieten, siehe Par 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch

Abstellräume und Garagen sind generell als Grenzbebauung erlaubt, bei „Werkräumen“ kann man sich streiten, für einen Bauantrag würde ich es umbenennen.
Technikraum ist als Grenzbebauung untersagt.
Es gilt die Stellplatz- bzw. Garagenverordnung für BW, wenn nicht anders im Bebauungsplan geregelt.

Der Bebauungsplan liest sich großzügig mit der Flächenbebauung.
Mir würde allerdings der Hang etwas Kopfzerbrechen machen. Einfach mal so plump eine Garage zu zeichnen, reicht da nicht. Ob nun im Osten oder Westen: es ist grob ein Meter, der geplättet werden muss. Dazu kommt die Zufahrt.
Abgrabungen sind für einfache Geländemodellierungen eines Gartens untersagt.

Das Grundstück misst grob 20 Meter Breite und 27 Meter Länge. Wie ich schon sagte: ein ca. 19 Meter langer Baukörper sorgt dafür, dass man den Baukörper auf das Grundstück presst und zusätzlich auch eingräbt oder erhöhen muss. Der kreative "Zwischenbau" sorgt hier dafür, dass man den Baukörper, also das Haus nah an den Nachbarn und sicherlich seiner Garage baut. Das nimmt wichtiges Tageslicht.
Tageslicht ist natürlich überall und immer da, wo natürliches Licht scheint. Mit einer Bebauung beeinflusst man das Tageslicht und den Lichteinfall im Haus. Ich denke mal, hier in der Planung überhaupt nicht bedacht.
Natürlich gehe ich konform mit @wiltshire , wenn er eine Spiegelung des Hauses vorschlägt, allerdings will ja keiner auf seiner Abendterrasse an der Straße kleben. Dass der Entwurf kränkelt und die Treppe nicht funktioniert, lasse ich mal bewusst außen vor.

Was hier gewollt wird und was für Bedenken vorhanden sind, dass schreibt der TE nicht*. Außer und einzig verschiedene Ebenen lehnt er ab. Warum, darüber schweigt er. Es gibt ja viele junge Menschen, die irgendwo etwas aufschnappen und dann das als ihre Meinung nehmen. Wenn man dann nachfragt, kommt keine Antwort.
Problem allerdings, wenn man ein Grundstück kauft, welches eben nicht die Voraussetzungen hat, so zu bauen, wie man sich das vorstellt. Ohne Stufen oder Rampen kommt die Bebauung, also auch der Garten bzw die Zuwegung, nicht aus. Und dann ist auch die großzügige Grundflächenbebauung irgendwann am Ende.

Anbei die Berechnung, was meint ihr?
Du hast Deine Wege aus #12 nicht mit drin.

Für Spielereien und um zu schauen, wie sich verschiedene Baukörper machen und was man da an Haus so rauskommt, dafür sind diese Tools sehr gut geeignet. Nur man muss dann auch mal für sich Grenzen setzen und wieder löschen können. Gerade auch mal in 3D denken, und das betrifft nicht nur die Küche, wie doch nett die Insel aussieht, sondern betrifft das Gelände des Grundstücks. Dafür ist es immer nötig, das ganze Grundstück für sich präsent zu haben, also beim Planen.
Ein Meter Hang mag in 2D nach Nichts aussehen, aber hier, gerade weil es nur ein Meter ist und eine große Grundflächenbebauung gewünscht ist, kann dieser Meter viele Wünsche zunichte machen, wenn man die Höhen nicht bedenkt und Geländemodellierungen nicht gewünscht oder zu teuer sind.

Der Hang ruft eher nach einem quer stehenden Gebäude. Man sollte immer .mit. dem Hang bauen, nicht .gegen..
Auch die Grundstücksausrichtung legt hier eher bei einem Bungalow eine Längsseite vor, um mal etwas Licht in die Hütte zu bringen. Ggf, bzw wenn man es optisch nicht ausschließt, ist hier ein versetztes Satteldach mit drittem Giebel zur Straße für die natürliche Belichtung im Haus von Vorteil.

* Da kommen dann die Erklärungen:
jetzt Haus Klassisch Keller EG OG Dachboden, für uns der Horror,
Horror? Angst, Schrecken und Ekel. Ok, mag ja jeder so seine vernünftige Bedenken artikulieren, wie er kann und mag. Für einen Hausbau sollte man dann doch eher relistisch denken. Eine Treppe vermeiden, weil es einem "Horror" ist, mag ja eventuell an der Gestaltung der Treppe oder der Geschosse liegen. Es gibt ja nicht nur schwarz und weiß, sondern auch andere gelungene Grau-Facetten.
Eine "Horror"-Treppe ist hier im Entwurf übrigens eingezeichnet ;)

zum Garten, wir brauchen keine 1000m² Rasen, finden wir vollkommen überbewertet, ja jeder wie er es mag...
Eine überzogene Übertreibung, die bei einem knapp über 500qm Grundstück wahrlich nicht ernst zu nehmen ist.
Allerdings steht ja im Bebauungsplan, wie das Grundstück und die Gartenanlage angelegt werden soll (Punkt 4.11 - 4.15). Also, nicht jeder wie er mag, sondern jeder wie er mag und auch muss.
 
Zuletzt aktualisiert 20.09.2025
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