Schmales Grundstück mit Grenzbebauung - Diverse Fragen / Probleme

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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A

apokolok

Garage ist ein gutes Stichwort.
Wo soll die denn noch hin bei 7m Breite? Geht ja dann eigentlich nur vor dem Haus, damit nimmt man sich aber nochmals spärliche Fensterfläche.
 
kbt09

kbt09

Vielleicht stellst du mal einen Lageplan mit Nordpfeil und Gebäuden der Nachbargrundstücke ein. Und dann lese ich "Abriss" .. ist das ein vorhandenes Gebäude, das ihr dann quasi ersetzen wollt? Oder ist das an anderer Stelle auf dem 7x90 m langem Grundstück? Kommt man noch von anderer Stelle auf das Grundstück?
 
11ant

11ant

Das bestehende Grundstück hat eine Breite von sieben Meter und eine Länge von ca. 90 Meter.
Das liest sich für mich wie ein Feld, das nie eine Baulandumlegung gesehen hat. will ein Nachbar auf einer der Seiten ebenfalls bauen ? - dann könnte man jetzt ans Umlegen gehen, und einer bekäme 45 m Tiefe vom Vorderweg und der Andere vom Hinterweg. Stell´ mal einen Katasterauszug ein, dann kann man da mal konstruktiv spinnen.

Ein Grundriss mit Handtuch-Formatverhältnis zwingt zu ungünstigen Raumanordnungen und wird dadurch zum Grundflächenfresser, daß man die Fläche der Perlenschnur-Flure aufschlagen muß. Viel Tiefe führt zu viel Dachhöhe. Das klingt alles so ungünstig, daß alternative Denkrichtungen sich geradezu aufdrängen. Ohne Architekt geht da garnichts (vernünftiges).

Wie ist die Bebauung geregelt: §34 ?
 
Y

ypg

Ich würde auch gern mal den Lageplan sehen mit Baufenster.
Es gibt einige Möglichkeiten: von der Durchfahrt im Haus nach hinten oder von der vorgesetzten Variante mit TK und Carport.
Bei 7 Metern kann man sich gut an Entwürfen im RH-Sektor richten, dafür muss man aber auch wissen, wie Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl, wie hoch etc man bauen darf.
Ich hab noch irgendwo einen tollen Bildband mit RHs im Regal
 
H

Helado

So, hier dann mal ein Lageplan des Grundstücks. Kurz zur Erklärung:

Wenn man darauf schaut, rechts wurde komplett abgerissen. Das Gebäude wo das A ist (Scheune); da soll das neue Haus hinkommen. Vorne (Richtung Straße) soll auch abgerissen werden, erst dann wenn das neue Haus steht, da wir da noch wohnen. Links steht ein anderes Haus, was stehen bleibt. Wir bauen ca. 2 Meter vor dem anderen Haus (hoffe ihr versteht was ich meine).

Vorne an der Straße kommen Stellplätze und hintendran eine Garage.

Das Haus hat quasi auf der linken Seite kein direktes Haus als "Nachbar". Rechts wird das neue Haus (was noch gebaut werden muss) direkt an unser Haus angrenzen.

In einem anderen Thema hier habe ich das Thema Brandschutzwand nochmals angesprochen da es in der Landesbauordnung RLP den §30 Landesbauordnung gibt der besagt, dass es keine brennbaren Materialien in einer Brandwand geben darf. Die Fertighaushersteller sagen; "ja das dürfen Sie"...
schmales-grundstueck-mit-grenzbebauung-diverse-fragen-probleme-262227-1.jpg
 
H

haydee

Muss wirklich über die ganze Länge die Brandschutzwand erstellt werden?
Würde schon Helfen, wenn es nur 7 oder 8 Meter sind

Bei uns und unserem Nachbarn ist es so geregelt.
Nachbar hat Grenzbebauung im Altbestand,
Bei uns Altbestand teilweise Grenzbebauung, teilweise stimmt der Grenzabstand
Lösung: Wo Altbestand Grenzbebauung hat, darf auch der Neubau auf die Grenze. Der Rest muss seine Abstände einhalten
Nachbar hatte zu erst gebaut und mußte die Wand teilw. als Brandschutzwand ausführen.

Würde mir einen Architekten suchen der Erfahrung hat mit Baulücken
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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