Grundriss, Wohnen auf einer Ebene bitte um Kritik und Anregung.

4,80 Stern(e) 8 Votes
wiltshire

wiltshire

Danke für die erläuternden Informationen. Nun kann man das Ganze besser einschätzen.

Ich nehme an, dass Dir die Wohnraumprivatsphäre besonders wichtig ist, da du Kochen und Wohnen in Richtung Garten legst. Damit liegen die Räume nach nord und ost. Sicher wird eine Nordseite im Hochsommer an einigen Tagen Vorteile bringen, aber wenn es möglich ist, würde ich die Abendsonne der Morgensonne vorziehen. Den Entwurf würde ich daher tendenziell spiegeln - wenn es der denn sein soll.
Durch diese Anlage wandern alle Schlafräume nicht nur in den Süden, sondern auch an die Straße. Das ist potenziell wärmer und lauter Und ggfs. baulich zu berücksichtigen (Klimatisierung / Lärmschutz).

Dein Grundstück weist eine leichte Hanglage auf. Damit könntest Du einen Technikraum unter das Erdgeschoss bauen. Das EG-Niveau des Hauses lässt sich ja unterschiedlich an das Gelände anpassen. Zur Straße steht es etwas aus dem Hang raus, die Terrasse im Garten ist dafür schön ebenerdig. Eine Innenraumverbindung braucht es nicht notwendigerweise und du kannst Dir den Treppenraum einfach sparen. Das ist zwar unüblich, aber wir haben das ebenfalls so gebaut und bislang noch keine Nachteile dadurch gehabt.

Das Kinderzimmer außer Hörweite des Schlafzimmers zu legen ist bei einem 11-jährigen Kind völlig in Ordnung. Du könntest dem Kind die gesamte obere Etage überlassen und aus dem Schlafzimmer 1 ein Arbeitszimmer machen.

Das Schlafzimmer 1 erschließt sich für mich noch nicht ganz, denn Du hast ja keine Übernachtungsgäste, die Du erwartest. Wenn es ein Schnarchausweichzimmer sein sollte, würde ich es an den Ankleideflur anschließen. Wenn es doch ein Gastraum sein soll, würde ich es anders an das Badezimmer unten anschließen - oder der Gast muss eben hoch zum Kind - für eine heranwachsende Tochter möglicherweise ein sehr unerwünschtes Eindringen, bei einem heranwachsenden Sohn möglicherweise eine Hygieneherausforderung für den Gast... Nur Klischees, ich weiß.

Der Flur sollte nun funktionieren. Gästetoilette und Wäscheraum statt Durchgang entzerren die Situation

Wie ist Dein Kind unterwegs? Plane die Stellfläche für diese Moblität mit ein. Viele von uns sind zwar dam,it aufgewachsen, dass die Fahrräder neben den Autos in einer Garage standen, aber ideal war das nicht. Geht besser.

Die eingezeichnete Terrasse ist gut zum Herumsitzen, wenn es darum geht, auch mal draußen mit Freunden an einem Tisch zu sitzen, wird es etwas eng.

Mir gefällt die Grundkonzeption. mit der konsequenten Trennung der Wohnfunktionen und dem Fokus auf die Gemeinschaftsräume. Über die Gestaltung des Satteldaches über dem Wohnraum / Licht. Vieles ist nicht "wie man das macht" - wichtig ist nur, dass Du Dir bewusst darüber bist, dass Abweichung vom Standard etwas kostet: Erhöhter qm-Preis, Verzicht auf maximale Alltagseffizienz bezogen auf einen "normalen" Alltag" das Aushalten des Gegenwindes "macht man so nicht".

Daher:
Bitte einmal richtige Möbel im Maßstab einzeichen?
Wichtig, die Größe und der sinnvolle Raum drumrum wird oft unterschätzt.

Warum soll auf einer Ebene gebaut werden?
Ich weiß, dass diese Frage nicht an mich geht - aber ich habe das immer schon geliebt und daher auch realisiert. Braucht es wirklich eine Begründung?
 
Y

ypg

Bebauungsplan
Größe des Grundstücks 525m²
Hang Nein
Grundflächenzahl 170m²
Geschossflächenzahl 2
Baufenster, Baulinie und -grenze
Randbebauung 9 Meter Garage
Anzahl Stellplatz 2
Geschossigkeit 2
Dachform Satteldach
Stilrichtung Modern
Ausrichtung siehe Plan
Maximale Höhen/Begrenzungen siehe Plan
Problem denke ich, dass Du nicht alles so liest oder interpretierst, wie es zu sein hat.
Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) ist eine Zahl mit einer 0 vorweg, dann folgt ein Komma.
Bei einem Grundstück von 521 oder 525qm komme ich übers Querrechnen nicht auf eine Zahl von 170qm.
Dann ist die Grundflächenzahl etwas komplexer, denn auch Dachüberstände werden ggf. mit dazugerechnet. Terrasse am Haus, die auch mit genehmigt wie
Geschossflächenzahl, also die Geschossflächenzahl mit einer 2 würde bedeuten, dass ihr doppelt soviel von 521qm an Wohnfläche bauen dürft. Dass das hier in einem Wohngebiet wohl nicht der Fall ist, erklärt sich von selbst, denn das wäre über 1000qm, die erlaubt wären.
Geschossigkeit von 2 kann bedeuten, dass Ihr 2 Vollgeschosse bauen müsst.
Der Lageplan ist auch zu eng geschnitten um zu überprüfen, ob das ein oder andere richtig ist.
Braucht es wirklich eine Begründung?
Wenn vom Grundstück nichts mehr übrig bleibt außer einem 3-Meter-Rand (wobei man ja auch feststellen muss, dass die Garage zu weit an der Strasse steht), sollte man für sich den Grund finden, Ja. Das Grundstück wird hier bei den Maßen verheizt. Wenn man dann noch die drei Meter nutzt für eine Hecke, hat man eigentlich nichts mehr vom Grundstück, noch nicht einmal Ausblick außer etwas Grün im Abstand von 2 Metern vor den Fenstern. Ich finde die Frage durchaus berechtigt, zumal ja auch der Weg zum Bad vom Kind, das Kinderzimmer und das Büro auch bestritten werden muss. Dazu kommen dann die ja doch nahen Nachbarn, die ggf. das Potential der Zweigeschossigkeit ausnutzen und dann recht nah am eigenen Wohnzimmer sind. Und wenn man schon Luftraum plant, dann will man doch auch von oben etwas davon haben. Denn unten wird nach dem Plan eines Bungalows die Luft sehr dünn.

Ich rate hier dringend zu einem Architekten, der aus dem Grundstück das Beste herausholt und natürlich auch persönliche Wünsche berücksichtigt. Vielleicht fällt es Dir bei einem persönlichen Gespräch leichter, das „Wollen„ und “Gefallen„ verbal zum Ausdruck zu bringen, dass Euch geholfen werden kann. Alles andere wurde ja schon gesagt.
 
A

A.Dobler.82

Problem denke ich, dass Du nicht alles so liest oder interpretierst, wie es zu sein hat.
Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) ist eine Zahl mit einer 0 vorweg, dann folgt ein Komma.
Bei einem Grundstück von 521 oder 525qm komme ich übers Querrechnen nicht auf eine Zahl von 170qm.
Dann ist die Grundflächenzahl etwas komplexer, denn auch Dachüberstände werden ggf. mit dazugerechnet. Terrasse am Haus, die auch mit genehmigt wie
Geschossflächenzahl, also die Geschossflächenzahl mit einer 2 würde bedeuten, dass ihr doppelt soviel von 521qm an Wohnfläche bauen dürft. Dass das hier in einem Wohngebiet wohl nicht der Fall ist, erklärt sich von selbst, denn das wäre über 1000qm, die erlaubt wären.
Geschossigkeit von 2 kann bedeuten, dass Ihr 2 Vollgeschosse bauen müsst.
Der Lageplan ist auch zu eng geschnitten um zu überprüfen, ob das ein oder andere richtig ist.

Wenn vom Grundstück nichts mehr übrig bleibt außer einem 3-Meter-Rand (wobei man ja auch feststellen muss, dass die Garage zu weit an der Strasse steht), sollte man für sich den Grund finden, Ja. Das Grundstück wird hier bei den Maßen verheizt. Wenn man dann noch die drei Meter nutzt für eine Hecke, hat man eigentlich nichts mehr vom Grundstück, noch nicht einmal Ausblick außer etwas Grün im Abstand von 2 Metern vor den Fenstern. Ich finde die Frage durchaus berechtigt, zumal ja auch der Weg zum Bad vom Kind, das Kinderzimmer und das Büro auch bestritten werden muss. Dazu kommen dann die ja doch nahen Nachbarn, die ggf. das Potential der Zweigeschossigkeit ausnutzen und dann recht nah am eigenen Wohnzimmer sind. Und wenn man schon Luftraum plant, dann will man doch auch von oben etwas davon haben. Denn unten wird nach dem Plan eines Bungalows die Luft sehr dünn.

Ich rate hier dringend zu einem Architekten, der aus dem Grundstück das Beste herausholt und natürlich auch persönliche Wünsche berücksichtigt. Vielleicht fällt es Dir bei einem persönlichen Gespräch leichter, das „Wollen„ und “Gefallen„ verbal zum Ausdruck zu bringen, dass Euch geholfen werden kann. Alles andere wurde ja schon gesagt.
Anbei dir Grundriss, die ist mit 170m² angegeben, war auch im Bild enthalten, die Größe ist auch inkl. Überdachung eingehalten.
2D-Grundrisszeichnung eines Hauses mit Raumaufteilung und Flächenangaben
 
Papierturm

Papierturm

Okay. Manches wir mir klarer.

Dann wollen wir mal:

1. Kosten:
700 000 werden hier meiner Befürchtung nach knapp.
Kurz überschlagen:
Am ehesten vergleichbar ist es mit einem Bungalow, da gehen Baupreise schlüsselfertig bei etwa 4000€ los.
Rechne ich für das Untergeschoss mit etwa 4000 und für das Obergeschoss "nur" mit 2000 (da normalisiert es sich ja mit dem Obergeschoss) komme ich da alleine schon auf ca. 700 000€. Damit das Konzept funktioniert muss noch die Doppelgarage herein (fast unmöglich unter 50 000 da zu bleiben) sowie die Terrassenpflasterung (da ja quasi ins Haus integriert) nochmal mindestens 10 000 => 760 000 ohne Baunebenkosten. Bei Hang setze ich jetzt einfach mal 20% Baunebenkosten an => ich gehe hier eher von 910 000€ aus.
(Sonderwünsche wie Klinkerfassade, Smart Home und co kämen hier noch oben drauf. Wenn man vom heutigen Standard etwas runter geht, also z.B. günstige Bodenbeläge, Raufaser, und so weiter, sollte man auch knapp unter 875 000 kommen können.)
(Meine Zahlen da oben sind aus meiner Sicht vorsichtig gerechnet. Meiner besseren Hälfte sind letztes Jahr von den Schwiegereltern Flausen von wegen Bungalow ins Ohr geflüstert worden, und da waren keine Angebote schlüsselfertig für 4000 bei, eher etwas drüber. Der hohe Luftraum macht es auch teurer als ein normaler Bungalow.)

2. Ich weiß, das wird jetzt hart. Und ich schreibe das nicht, um schlechte Stimmung zu machen, sondern um vor späteren Problemen zu warnen.
Aus meiner Sicht ist das Grundstück nicht für das geplante Haus geeignet. Dafür ist das Grundstück zu klein.
Dann kommt noch der Hang hinzu, der es auch noch teurer macht (je mehr Grundfläche ein Haus braucht, desto teurer wird der Hang).
Auch wenn das dem Wunsch komplett entgegen geht, würde ich hier nicht versuchen ein "Wohnen auf einer Ebene"-Konzept umzusetzen, außer es sprechen gesundheitliche Gründe dafür.
Und wenn es gesundheitliche Gründe gibt, dann würde ich anfangen innovativer zu denken: Okay, Allraum, Hauptbad und 1 Schlafzimmer unten. Zweites Schlafraum (Gästezimmer? Schnarch-Ausweichzimmer? Es werden 0 Übernachtungsgäste angegeben) nach oben. Waschküche nach oben.
Alternativ den Hang mitnehmen und Technik, Waschraum, Büro und co nach unten. Das ganze neu denken um die Außenmaße des Hauses erheblich zu verkleinern.
Hier bleibt vom Grundstück nur ein wenig Rand übrig und eine Grasfläche, die kaum größer als die Garage ist.

Hier gilt wiederum: Wenn man sich dessen bewusst ist, und es erlaubt ist, okay.

3. Aber: Ich fürchte, es ist nicht erlaubt.
Grundflächenzahl gibt normalerweise an, wieviel überbaut werden darf (was dazu zählt, hängt vom Alter des Bebauungsplan ab). Das ist normalerweise eine 0,x-Zahl und wird mit der Größe des Grundstücks multipliziert wird. (Beispiel: Grundflächenzahl 0,5 und Grundstück 500m² = 250m² überbaubare Fläche, Grundstück 600m² = 300m² überbaubare Fläche)
Da steht 170m², was mega ungewöhnlich ist.
Aber okay. Manche Gemeinden sind so.
Wenn es ein halbwegs neuer Bebauungsplan ist, bedeutet es: Maximal 170m² dürfen bebaut werden. Terrasse und Garage zählen dazu, je nach Satzung nur teilweise (im Sinne von die Terrassenfläche darf die Grundflächenzahl um einen gewissen Prozentsatz überschritten werden). Ich komme grob überschlagen auf etwa 300m² überbauter Fläche. Auch wenn ich mich da verrechnet habe (was möglich ist, nicht alle Maße angegeben), das sind deutlich mehr als 260m².
Alleine das Hauptgebäude frisst die Grundflächenzahl auf. Mit Nebenanlagen darf die je nach genauem Alter des Bebauungsplan überschritten werden. Im Optimalfall um 50% => 255m² wäre dann das Limit. Dies ist aber auch nicht sicher - es gibt auch Bebauungspläne, welche diese Überschreitung so nicht zulassen.
Wenn es ein alter Bebauungsplan ist, kann das hier anders sein, dann würden zum Beispiel Terrasse und Auffahrt eher nicht rein zählen (je nach Alter).
In neueren Bebauungsplänen kann versickerungsfähiger Untergrund (was dann aber nur für Auffahrt und so gilt) wiederum geringer eingerechnet werden.
Falls nicht: Ganz großes Problem.
Dies braucht dringend Klärung. Ich gehe davon aus, dass der Plan aktuell nicht genehmigungsfähig sein wird, da zu viel Fläche überbaut wird.

Nächste Schritte: Klären, aus welchem Jahr der Bebauungsplan stammt.
Klären, was zur Grundflächenzahl zählt und mit welchem Faktor angerechnet wird, und welche Möglichkeiten es gibt Flächen anders zu gestalten (z.B. bei einigen neuen Bebauungsplänen: versickerungsfähige Auffahrt -> nur 50% Anrechnung).

3. Platzierung der Fenster und Platzierung der Räume ist auch gewisse Optimierungsmöglichkeiten, wie andere schon schrieben.
Mein Hirn weigert sich gerade über den Grundriss nachzudenken, da ich fürchte, dass hier die Grundflächenzahl ohnehin gerissen wird.
 
wiltshire

wiltshire

Ich denke, dass es jedem klar ist, dass das Haus nicht genau so gebaut werden wird, wie es gezeichnet ist.
Die Grundidee ist klar und wird auch in etwas anderer Form auf dem Grundstück grundsätzlich realisierbar sein.
Wenn Garage und Hausanschlussraum samt Technik unter das Haus wandern, wird es auch nicht mehr so eng mit dem Grundstück und die Grundflächenzahl kann eingehalten werden.
Die 700.000€ sehe ich als Wunsch-Budget. Es ist unklar, wie viel Elastizität da noch drin ist, um die Wünsche zu erfüllen. Es geht doch nicht jeder mit seinem Wunschbudget an die Schmerzgrenze. Ich denke übrigens auch, das man mit dem Wunschbudget ca. 2/3 des Bauvorhabens umsetzen kann, wenn man in Vollkosten vom ersten Spatenstich bis zum letzten Terrassenpflasterstein rechnet.

Als ich vor etwa Jahren als Hampshire mein Bauvorhaben vorstellte, wart ihr doch auch ganz nett zu mir, habt mitgedacht. Ein Bungalow mit Satteldach und „Luftraum“ an einen Hang stellen - das geht, wir haben‘s gemacht und es lebt sich super drin. Nur eines geht dabei nicht: Baukosten auf den Quadratmeter optimieren. Am Ende haben wir nicht alle Ideen umgesetzt aber doch die wesentlichen. Aber ich habe die Anforderung von @A.Dobler.82 nicht so verstanden, dass das hier das Ziel ist.

Den Rat zu einem Architekten zu gehen, halte ich für unbedingt sinnvoll.
 
A

A.Dobler.82

Okay. Manches wir mir klarer.

Dann wollen wir mal:

1. Kosten:
700 000 werden hier meiner Befürchtung nach knapp.
Kurz überschlagen:
Am ehesten vergleichbar ist es mit einem Bungalow, da gehen Baupreise schlüsselfertig bei etwa 4000€ los.
Rechne ich für das Untergeschoss mit etwa 4000 und für das Obergeschoss "nur" mit 2000 (da normalisiert es sich ja mit dem Obergeschoss) komme ich da alleine schon auf ca. 700 000€. Damit das Konzept funktioniert muss noch die Doppelgarage herein (fast unmöglich unter 50 000 da zu bleiben) sowie die Terrassenpflasterung (da ja quasi ins Haus integriert) nochmal mindestens 10 000 => 760 000 ohne Baunebenkosten. Bei Hang setze ich jetzt einfach mal 20% Baunebenkosten an => ich gehe hier eher von 910 000€ aus.
(Sonderwünsche wie Klinkerfassade, Smart Home und co kämen hier noch oben drauf. Wenn man vom heutigen Standard etwas runter geht, also z.B. günstige Bodenbeläge, Raufaser, und so weiter, sollte man auch knapp unter 875 000 kommen können.)
(Meine Zahlen da oben sind aus meiner Sicht vorsichtig gerechnet. Meiner besseren Hälfte sind letztes Jahr von den Schwiegereltern Flausen von wegen Bungalow ins Ohr geflüstert worden, und da waren keine Angebote schlüsselfertig für 4000 bei, eher etwas drüber. Der hohe Luftraum macht es auch teurer als ein normaler Bungalow.)

2. Ich weiß, das wird jetzt hart. Und ich schreibe das nicht, um schlechte Stimmung zu machen, sondern um vor späteren Problemen zu warnen.
Aus meiner Sicht ist das Grundstück nicht für das geplante Haus geeignet. Dafür ist das Grundstück zu klein.
Dann kommt noch der Hang hinzu, der es auch noch teurer macht (je mehr Grundfläche ein Haus braucht, desto teurer wird der Hang).
Auch wenn das dem Wunsch komplett entgegen geht, würde ich hier nicht versuchen ein "Wohnen auf einer Ebene"-Konzept umzusetzen, außer es sprechen gesundheitliche Gründe dafür.
Und wenn es gesundheitliche Gründe gibt, dann würde ich anfangen innovativer zu denken: Okay, Allraum, Hauptbad und 1 Schlafzimmer unten. Zweites Schlafraum (Gästezimmer? Schnarch-Ausweichzimmer? Es werden 0 Übernachtungsgäste angegeben) nach oben. Waschküche nach oben.
Alternativ den Hang mitnehmen und Technik, Waschraum, Büro und co nach unten. Das ganze neu denken um die Außenmaße des Hauses erheblich zu verkleinern.
Hier bleibt vom Grundstück nur ein wenig Rand übrig und eine Grasfläche, die kaum größer als die Garage ist.

Hier gilt wiederum: Wenn man sich dessen bewusst ist, und es erlaubt ist, okay.

3. Aber: Ich fürchte, es ist nicht erlaubt.
Grundflächenzahl gibt normalerweise an, wieviel überbaut werden darf (was dazu zählt, hängt vom Alter des Bebauungsplan ab). Das ist normalerweise eine 0,x-Zahl und wird mit der Größe des Grundstücks multipliziert wird. (Beispiel: Grundflächenzahl 0,5 und Grundstück 500m² = 250m² überbaubare Fläche, Grundstück 600m² = 300m² überbaubare Fläche)
Da steht 170m², was mega ungewöhnlich ist.
Aber okay. Manche Gemeinden sind so.
Wenn es ein halbwegs neuer Bebauungsplan ist, bedeutet es: Maximal 170m² dürfen bebaut werden. Terrasse und Garage zählen dazu, je nach Satzung nur teilweise (im Sinne von die Terrassenfläche darf die Grundflächenzahl um einen gewissen Prozentsatz überschritten werden). Ich komme grob überschlagen auf etwa 300m² überbauter Fläche. Auch wenn ich mich da verrechnet habe (was möglich ist, nicht alle Maße angegeben), das sind deutlich mehr als 260m².
Alleine das Hauptgebäude frisst die Grundflächenzahl auf. Mit Nebenanlagen darf die je nach genauem Alter des Bebauungsplan überschritten werden. Im Optimalfall um 50% => 255m² wäre dann das Limit. Dies ist aber auch nicht sicher - es gibt auch Bebauungspläne, welche diese Überschreitung so nicht zulassen.
Wenn es ein alter Bebauungsplan ist, kann das hier anders sein, dann würden zum Beispiel Terrasse und Auffahrt eher nicht rein zählen (je nach Alter).
In neueren Bebauungsplänen kann versickerungsfähiger Untergrund (was dann aber nur für Auffahrt und so gilt) wiederum geringer eingerechnet werden.
Falls nicht: Ganz großes Problem.
Dies braucht dringend Klärung. Ich gehe davon aus, dass der Plan aktuell nicht genehmigungsfähig sein wird, da zu viel Fläche überbaut wird.

Nächste Schritte: Klären, aus welchem Jahr der Bebauungsplan stammt.
Klären, was zur Grundflächenzahl zählt und mit welchem Faktor angerechnet wird, und welche Möglichkeiten es gibt Flächen anders zu gestalten (z.B. bei einigen neuen Bebauungsplänen: versickerungsfähige Auffahrt -> nur 50% Anrechnung).

3. Platzierung der Fenster und Platzierung der Räume ist auch gewisse Optimierungsmöglichkeiten, wie andere schon schrieben.
Mein Hirn weigert sich gerade über den Grundriss nachzudenken, da ich fürchte, dass hier die Grundflächenzahl ohnehin gerissen wird.
Mit
Ich denke, dass es jedem klar ist, dass das Haus nicht genau so gebaut werden wird, wie es gezeichnet ist.
Die Grundidee ist klar und wird auch in etwas anderer Form auf dem Grundstück grundsätzlich realisierbar sein.
Wenn Garage und Hausanschlussraum samt Technik unter das Haus wandern, wird es auch nicht mehr so eng mit dem Grundstück und die Grundflächenzahl kann eingehalten werden.
Die 700.000€ sehe ich als Wunsch-Budget. Es ist unklar, wie viel Elastizität da noch drin ist, um die Wünsche zu erfüllen. Es geht doch nicht jeder mit seinem Wunschbudget an die Schmerzgrenze. Ich denke übrigens auch, das man mit dem Wunschbudget ca. 2/3 des Bauvorhabens umsetzen kann, wenn man in Vollkosten vom ersten Spatenstich bis zum letzten Terrassenpflasterstein rechnet.

Als ich vor etwa Jahren als Hampshire mein Bauvorhaben vorstellte, wart ihr doch auch ganz nett zu mir, habt mitgedacht. Ein Bungalow mit Satteldach und „Luftraum“ an einen Hang stellen - das geht, wir haben‘s gemacht und es lebt sich super drin. Nur eines geht dabei nicht: Baukosten auf den Quadratmeter optimieren. Am Ende haben wir nicht alle Ideen umgesetzt aber doch die wesentlichen. Aber ich habe die Anforderung von @A.Dobler.82 nicht so verstanden, dass das hier das Ziel ist.

Den Rat zu einem Architekten zu gehen, halte ich für unbedingt sinnvoll.
Ich teile deine Meinung zum Budget: Es ist nicht sinnvoll, den einen mit dem anderen zu vergleichen, und das ist auch nicht mein Anliegen.
 
Zuletzt aktualisiert 08.10.2025
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