Grundriss Einfamilienhaus ~165m² plus Keller

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K a t j a

K a t j a

Ich fürchte, aus Deinem Thread ist ein wenig der Schwung raus gekommen. Der Grund liegt imho in der etwas unklaren Situation hinsichtlich der Geländegestaltung. Bevor Ihr Euch weiter mit dem Grundriss quält, befasse Dich doch am besten erst mal intensiv mit den Optionen für die Außengestaltung hinsichtlich Hang. Ich würde Dir empfehlen, nicht nur lapidar zu sagen, "wir bauen nen Keller und dann schaun mer ma". Schnapp Dir Deine Skizze vom Grundstück und mach einen exakten Plan für die Anlage der Höhen. Das betrifft vor allem die Stellplätze, Wege, das Haus sowie Wege und Treppen neben dem Haus. Du siehst ja, was Dein Nachbar alles angeschüttet hat. Das will gut geplant sein, da so viel Material + Verarbeitung ordentlich ins Geld geht.
Ja, da braucht es ein wenig Gehirnschmalz, das Du investieren musst. Am besten zeichnest Du mal einen Schnitt des GS und platzierst darauf Dein Haus. Hier ein Leidensgenosse, wo @Würfel* mal gezeigt hat, wie es geht (Also das ist jetzt nicht Dein Gefälle, sondern nur ein Beispiel, wie Du vorgehen solltest.):
Mit der Geländeplanung kommt hoffentlich die Erkenntnis, dass man einen Keller am Hang noch viel mehr nutzen kann, als ohne. Man kann überlegen, einzelne Räume wie z.B. ein Büro in den Keller zu legen, da natürliches Licht möglich ist. Das hängt aber von der Stärke des Gefälles im Baufeld ab, die eben immer noch nicht so richtig klar ist.
Deine überdimensionale Hobbyräume sind teuer und bis jetzt wenig erklärt. Du willst 35qm heizen, warum? Was kommt denn da rein? Hast Du Dir überlegt, welche Höhe der Keller haben soll? Soll es Wohnqualität mit 2,40m Deckenhöhe haben oder wirklich nur ein Keller sein? Das ist ein erheblicher Unterschied auch für den GU hinsichtlich Geld. Wohnräume sind sehr viel teurer.

Bei 5 Personen bin ich etwas skeptisch mit diesem Büro / SZ im EG. Ich verstehe den Wunsch, dass man es "später" mal als SZ nutzen könnte. Aber der Platz geht Euch jetzt verloren im Wohnraum und 5 Menschen brauchen Platz. Ich würde eher so planen, dass man später einen Raum relativ einfach mit Trockenbau vom WZ abtrennen kann, jetzt aber erstmal ein großen WZ hat.

Wir würden Dir auch mit Vorschlägen auf die Sprünge helfen, aber es klemmt bei den Höhenangaben. Sobald Du mehr Infos zu Deinem GS lieferst, kommen auch die "Kekse", wie @ypg immer so schön sagt.
 
11ant

11ant

form follows function war gestern.
Wenn die Ansicht wichtiger ist, geht nur diese Lage, verstehe ich.
Den Eindruck habe ich nicht. Hier gibt es keine Spannung zwischen Funktion und Form. Die Funktion (Treppenhausbelichtung ohne Relevanz des Ausblicksgenusses) wird erfüllt, und eine Sekundärfunktion (dem Betrachter über die Form zu zeigen, welche Fenster hier dem Treppenhaus dienen) gibt es nicht. Der Betrachter wäre auch kein berechtigter Anspruchsteller bei der Aufstellung des Pflichtenheftes für die Fassade - dennoch wird ihm erspart, hier irgendwelche Frankensteinigkeiten anzulegen. Insofern sind Funktion und Form geschmeidig vereint, einander quasi auf Augenhöhe, da followt nichts.
Die Entwässerung soll ausschließlich an das Kanalnetz im Straßenbereich erfolgen.
Auch das Oberflächenwasser betreffend - ist der bei @goalkeeper hoffentlich aus der Stadt gejagte Bürgermeister jetzt in Eurem Rathaus als Dezernent für Straßenbau und Abwasser untergekommen ? - dann werde ich immer mehr für die Wiedereinführung der Schandgeige für unfähige Stadtobere.
Das hängt aber von der Stärke des Gefälles im Baufeld ab, die eben immer noch nicht so richtig klar ist.
Weil man eben (hier als Mitdiskutant, der TE selbst wird hoffentlich weniger im Dunkeln tappen gelassen) nicht weiß, was die Gemeinde sich vorstellt. Ich bleibe dabei: "Hang" hat das Gelände garnicht, sondern lediglich einen Höhenunterschied Straße ./. Grundstück. Mit dem muß man umgehen und dies auch mit den Nachbarn abstimmen. Dazu muß die Gemeinde sich auch klar äußern. Man muß ja wissen, was geplant und zulässig ist und von wo die Höhen rechnen. Nicht daß am Ende der Keller als Vollgeschoss zählt und alle Planung für die Katz´ war.
 
C

Christian 65

Den Eindruck habe ich nicht. Hier gibt es keine Spannung zwischen Funktion und Form. Die Funktion (Treppenhausbelichtung ohne Relevanz des Ausblicksgenusses) wird erfüllt, und eine Sekundärfunktion (dem Betrachter über die Form zu zeigen, welche Fenster hier dem Treppenhaus dienen) gibt es nicht. Der Betrachter wäre auch kein berechtigter Anspruchsteller bei der Aufstellung des Pflichtenheftes für die Fassade - dennoch wird ihm erspart, hier irgendwelche Frankensteinigkeiten anzulegen. Insofern sind Funktion und Form geschmeidig vereint, einander quasi auf Augenhöhe, da followt nichts.

Auch das Oberflächenwasser betreffend - ist der bei @goalkeeper hoffentlich aus der Stadt gejagte Bürgermeister jetzt in Eurem Rathaus als Dezernent für Straßenbau und Abwasser untergekommen ? - dann werde ich immer mehr für die Wiedereinführung der Schandgeige für unfähige Stadtobere.

Weil man eben (hier als Mitdiskutant, der TE selbst wird hoffentlich weniger im Dunkeln tappen gelassen) nicht weiß, was die Gemeinde sich vorstellt. Ich bleibe dabei: "Hang" hat das Gelände garnicht, sondern lediglich einen Höhenunterschied Straße ./. Grundstück. Mit dem muß man umgehen und dies auch mit den Nachbarn abstimmen. Dazu muß die Gemeinde sich auch klar äußern. Man muß ja wissen, was geplant und zulässig ist und von wo die Höhen rechnen. Nicht daß am Ende der Keller als Vollgeschoss zählt und alle Planung für die Katz´ war.
Dann will ich mich mal so ausdrücken: „Ich“ hätte an ein Treppenhausfenster folgende Ansprüche:
“ Ich“ möchte rausgucken können.
“Ich“ hätte gerne einen Licheinfall, wo es “ mir“ sinnvoll erscheint
“meine“ Frau will Fenster haben, die leicht zu reinigen sind.
Da das nicht mein Haus wird, sind „meine“ Ansprüche irrelevant.
 
G

Gregor_K

Ich bin noch in der Entscheidungsphase welchen GU ich nehme, daher geht es hier aktuell nicht vorwärts. Bisher habe ich ein Bodengutachten gemacht und viele Listen, Skizzen, Gedankenspiele, gelesen, Musterhäuser angesehen u.v.m.

Eine Skizze vom Grundstück wo die Stellplätze hinkommen und Garage habe ich gemacht, die Wege und auch die Sache wie ich mir das mit dem Hang vorstelle fehlt aber noch. Ich denke, um das Aufschütten komm ich vorne nicht drum herum. Seitlich ist es abhängig was man möchte und auch die Nachbarbebauung spielt eine Rolle. Mein Nachbar im Westen schüttet auf, daher werde ich das hier vermutlich auch tun. Das Grundstück im Osten ist noch zu haben. Wir wollen keinen Wohnkeller sondern nur Nutzräume oder ggf. Hobbyräume. Das im Keller Heizung eingetragen ist lag dran das die 2 Räume an die Luft Luft Wärmepumpe anschlossen sind. Es reicht wenn der Keller eine Höhe von z.B. 2,25m hat. Für mich ist es nicht schlimm wenn der Keller "zugeschüttet" und Lichtoptionen verloren gehen.

Die Idee das Büro in den Keller zu legen hatte ich auch schon. Jedoch würde ich das nur tun wenn wir eins der Kinderzimmer ins EG legen und damit das gesamte Haus kleiner wird. (Kosten sparen) Ein größeres Wohnzimmer brauchen wir eigentlich nicht. Eine größere Küche mit separatem Esstisch könnte ich mir dagegen als 2. Option vorstellen. Grundsätzlich bin ich mit dem Grundriss ganz zufrieden, hoffe aber das mein zukünftiger GU noch was besseres findet oder ihr hier im Forum. Wenn man das Büro in den Keller legt muss man über "zuschütten" und die Lichtoptionen nachdenken.

Auch das Oberflächenwasser betreffend - ist der bei @goalkeeper hoffentlich aus der Stadt gejagte Bürgermeister jetzt in Eurem Rathaus als Dezernent für Straßenbau und Abwasser untergekommen ? - dann werde ich immer mehr für die Wiedereinführung der Schandgeige für unfähige Stadtobere.
Ich meinte die Dachentwässerung soll über das Kanalnetz im Straßenbereich erfolgen.
 
11ant

11ant

Ich bin noch in der Entscheidungsphase welchen GU ich nehme, [...] Grundsätzlich bin ich mit dem Grundriss ganz zufrieden, hoffe aber das mein zukünftiger GU noch was besseres findet oder ihr hier im Forum.
Dann verrate uns doch ´mal die Grundrisse der Bauvorschläge der in Frage kommenden GU´.
[/QUOTE]
Ich meinte die Dachentwässerung soll über das Kanalnetz im Straßenbereich erfolgen.
The Rechtsanwältin in Spain falls mainly in the Plains, aber der Regen in Deutschland fällt nicht nur auf das Dach. Das Oberflächenwasser strebt ja stets talwärts, klügere Einstellungen als "nicht mein Problem" sehe ich Deine Gemeinde hierzu nicht haben.
 
G

Gregor_K

Hallo zusammen,

wir sind etwas weitergekommen.

1. Wir haben uns gedanklich für ein Hausbau Unternehmen entschieden. Das heißt, ich habe die betroffen Unternehmen informiert und eine Zu- oder Absage erteilt. Am Donnerstag unterschreiben wir einen Planungsvertrag mit einem Unternehmen und dann geht es richtig los.

2. Die Unterlagen vom Vermesser sind angekommen. Die kleinen blauen Zahlen sind vermutlich die Höhenmeter oder? Dem nach müsste der Keller in einer ca 1,5m tiefen Baugrube stehen und vorne und seitlich lasse ich aufschütten. Hinter der Terrasse würde es dann einen kleinen Hang + Treppe geben um auf den Rest des Grundstücks zu kommen. Siehe auch Bilder.

3. Einer der GU's hat den Grundriss mit dem Erker weiterentwickelt und ein paar Schwachstellen beseitigt. Zum Beispiel ist er mit ca 170m2 etwas größer. Wie schon gesagt bin ich mit diesem Grundriss recht zufrieden, hoffe aber das mein zukünftiger GU oder ihr hier im Form noch etwas besseres findet.

4. Ich habe eine rudimentäre Grundstücksplanung vorgenommen. Diese muss aber noch an das jeweilige Haus angepasst werden.

Zur Kellernutzung kann ich außerdem etwas sagen:
- ein Raum für meine Frau damit sie eine kleine Ecke im Haus hat
- ein größerer Raum für diverse Sachen, z.B. Kicker, Tischtennisplatte, Spielzeugzimmer für die Kinder oder auch als Partyraum
- kleiner Abstellraum / Lagerfläche
- Hauswirtschaftsraum

Wenn ihr mir beim Grundriss helfen würdet wäre ich euch sehr dankbar.
grundriss-efh-165m-plus-keller-605630-1.PNG

grundriss-efh-165m-plus-keller-605630-2.png

grundriss-efh-165m-plus-keller-605630-3.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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