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ᐅ Grundstück am Hang im Münchner Umland - wie entscheiden?


Erstellt am: 11.08.21 22:14

ssv157312.08.21 15:26
RomeoZwo schrieb:

Mal angenommen, dass Haus ginge von 4m bis 14m, dann wäre der Höhenunterschied von circa 529,7 bis 528,5 , also so 1,2m. Gehen wir mal davon aus, dass EG soll auf Straßenniveau (ist die Straße oben?) dann geht es von 528,5 bis 530.
Nach der schen Regel wo pro Meter Höhendifferenz sich der Keller zu 50% lohnt, würde sich es wohl schon anbieten. Braucht in dem Fall aber auch eine Abgrabung um Ebenerdig aus dem UG zu kommen, wenn man das EG auf Geländehöhe legt.
So wirklich "schlimm" scheint der Hang aber nicht zu sein.

Es sind drei Meter von der Straße bis zum Haus vorgesehen, zumindest lese ich das so aus dem BPP heraus.
Ja, oben wäre die Straße!
Lotti8812.08.21 15:27
Aber müssten dann dein Haus nicht 24 Meter lang sein?! Das macht wenig sinn. Mach doch mal einen Screenshot von der Stelle des BPP, das interessiert mich.
ssv157312.08.21 15:40
Lotti88 schrieb:

Aber müssten dann dein Haus nicht 24 Meter lang sein?! Das macht wenig sinn. Mach doch mal einen Screenshot von der Stelle des BPP, das interessiert mich.

Das Grundstück ist ca. 24 Meter lang. Die Annahme (ca. 4-14 Meter) von war daher ganz ordentlich.
Lotti8812.08.21 16:00
ssv1573 schrieb:

Es sind drei Meter von der Straße bis zum Haus vorgesehen, zumindest lese ich das so aus dem BPP heraus.
Ah, sorry, mein Fehler. Hatte diesen Satz falsch verstanden und dachte du meintest, dass das Gefälle des Hauses drei Meter sein würde ^^
Pinkiponk12.08.21 17:41
Climbee schrieb:

Pinkiponk, hast du ein "Haus von der Stange" für Hanglage? Ich kenne keine. Und ich denke aus gutem Grund: denn der Hang ist ja variabel, wie soll da ein Haus von der Stange funktionieren?
Ich habe mich unpräzise ausgedrückt. Ich meinte damit, dass Fertighausbauer auch Häuser für einen Hang anbieten, und diese Häuser habe ich, vielleicht fälschlicherweise, im Gegensatz zu einem "Architektenhaus" als "Haus von der Stange" bezeichnet.
Pinkiponk12.08.21 17:55
ssv1573 schrieb:

...
Wäre es möglich, da das Grundstück so günstig ist und Ihr es aus Eigenkapital finanzieren könnt, erst einmal zu kaufen? Wenn ich es richtig verstand, habt Ihr keine sofortige Bauverpflichtung. Und in spätestens 2-3 Jahren könnt Ihr es dann zum gleichen Preis ohnehin wieder verkaufen (ansonsten würde Spekulationssteuer anfallen), falls Ihr bis dahin etwas Besseres gefunden habt. Ich möchte nur erneut, wie bereits an anderer Stelle, auf die Inflationsrate und die Strafzinsen bei Geldeinlagen hinweisen. Wobei ich denke, dass Bauen zukünftig immer komplizierter und teurer werden wird, aber das ist vielleicht auch nur Pessimismus.

Mir kommt der Hang übrigens auch nicht so stark vor, auch wenn ich es nicht so gut in Zahlen ausdrücken kann, wie meine Vorredner.
grundstückhang