Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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kaho674

kaho674

Nö, ist nicht zwingend so. Hat auch niemand gesagt.
Ach nein?
Wenn ich also im EG die Fläche auf 90 erhöhe, ist die Netto-/Bodenfläche im OG auch 90 ...
Ja, das ist die Frage, ob er das so machen kann, oder nicht... Wenn ich für 135 WNFL unterschrieben habe, habe ich eben für 135 WNFL unterschrieben. Jetzt kann ich mich nur darüber streiten, wer die Abkürzung "WNFL" korrekt interpretiert.
Ja, wenn Ihr schon unterschrieben habt, guck doch mal in den Vertrag! Wie steht es denn da? Wenn da nichts exaktes steht, gilt m.E. die DIN Norm der Wohnflächenberechnung. Ergo würde die Grundfläche im EG größer, da oben die Schrägen nicht voll bzw. gar nicht berechnet werden.
 
Y

ypg

Korrekt, 24x25 ca.
Fein!
Nach 15 Seiten (auf jeder Seite wirst Du gefragt, wie die Maße sind),
Kommt ein „korrekt“.

Ich hab mir Euren Plan vom BT noch mal angeschaut: es werden 31cm dicke (schmale) Außenwände verbaut... nur mal so zur Kenntnis... hab eigentlich gedacht, dass unter 36 noch nicht einmal bei Holzständerbauweise mehr was geht...
Nun, ist nur ein Hinweis.
Ansonsten warte ich jetzt mal, was kommt.
 
kbt09

kbt09



Nettogrundfläche sind NICHT die Außenmaße (die sind bei dir 10,05x8,2=80,6 qm und das ist ungleich 67,75 qm)

Unterschied Nettogrundfläche zu Wohnfläche:
Bei Nettogrundfläche zählen auch Flächen unter 1 m Stehhöhe oder Flächen, wo Schächte geführt werden müssen dazu. Die zählen halt nicht zur Wohnfläche.

Und, ich glaube nicht, dass du einen Vertrag mit einem Bauträger hast. Ein Bauträger verkauft Grundstück und fertiges Haus zusammen.

Mußt du 1,5 geschossig werden? Geht doch auch eine Ebene mit Satteldach - oder?
 
N

Niloa

Es kann doch nicht sein, dass du zum Preis einer zweigeschossigen Stadtvilla ein eingeschossiges Haus (mit Kniestock) bei gleicher Grundfläche des Hauses bekommst? So habe ich es in den ganzen Diskussionen zumindest verstanden?
 
kbt09

kbt09

Also, wenn wirklich Nettogrundfläche vereinbart ist für den Hausvertrag, dann ist das schon seltsam. Und dann sollte man die Möglichkeiten 1-geschossig zu bauen echt noch mal überprüfen.
 
kaho674

kaho674

Es kann doch nicht sein, dass du zum Preis einer zweigeschossigen Stadtvilla ein eingeschossiges Haus (mit Kniestock) bei gleicher Grundfläche des Hauses bekommst? So habe ich es in den ganzen Diskussionen zumindest verstanden?
Ich gehe davon aus, dass für ein 2 geschossiges Stadthaus mit 135m² Nettofläche unterschrieben wurde. Meist steht im Vertrag etwas wie "siehe Skizze / Plan", aus dem die 2-Geschossigkeit hervor geht. Da das auf dem Bauplatz nicht geht, könnte man den Vertrag vermutlich anfechten. Das Einfachste wäre sicher eine entsprechende Änderung mit einem neuen Angebot seitens des Bauträgers.
Möglich ist auch, dass tatsächlich für 135m² Wohnfläche unterschrieben wurde und die TE nur die Begrifflichkeiten durcheinander gebracht hat.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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