Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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N

Niloa

Wie ist das ganze eigentlich zustande gekommen? Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist? Deshalb seid ihr für das neue Grundstück an die Firma gebunden, die jetzt das vertraglich vereinbarte Geld haben will?
 
11ant

11ant

Wenn er sich auf 135 qm bezieht? Ich sehe die schon
Ich schwanke - im Worst Case hast Du Recht. Das würde bedeuten, 125 statt 135 qm zu planen - auch damit könnte man leben und wenn der TE das den Frieden wert ist, an der Finanzierung nichts mehr aufschnüren zu müssen, dann soll ihr Wille ihr Himmelreich sein, das müssen wir ihr nicht ausreden.

Wo warst du den ganzen Tag? Wunderbar zusammengefasst,
Wunderbar zusammengefaßt: ich war das Wetter genießen.

Also die DIN 277 bringt hier nichts, korrekt?
Er sollte sich im Vertrag schon erklären: entweder DIN 277 oder Wohnflächenverordnung oder eine eigene, dann aber nachvollziehbar dargelegte Ermittlungsmethode.

Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist?
So habe ich das auch verstanden. Dass das Mehrere - mich inbegriffen - nicht so gemacht hätten, darauf wurde m.E. bereits erschöpfend herumgeritten.
 
R

Reluctance

Wie ist das ganze eigentlich zustande gekommen? Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist? Deshalb seid ihr für das neue Grundstück an die Firma gebunden, die jetzt das vertraglich vereinbarte Geld haben will?
Nicht ganz so. Wir hatten einen einfachen Vorvertrag, aus den hätten wir auch jederzeit rausgekonnt (war an die Grundstücksfindung gebunden). Dann kam das Grundstück, Finanzierung etc. Wir haben also im Rahmen der Finanzierung auch das Angebot/den richtigen Vertrag mit dem BT abgeschlossen, damit wir beides zusammen finanzieren konnten (Bank wollte halt alles bis ins Detail sehen/haben). Dass das Grundstück nichts wird, hatten wir ja so nicht geahnt. Für uns war ja erst mal alles klar.

Ich gehe davon aus, dass ich auch jetzt noch aus dem Vertrag rauskönnte, vielleicht würde eine Vertragsstrafe fällig werden und ich müsste schon erste Leistungen zahlen (Planer hat schließlich schon angefangen etc.pp.)... nur: Ich bin ja grundsätzlich gegenüber dem BT nicht negativ eingestellt (und hab natürlich keine Lust auf solche unvorhergesehenen Kosten). Wenn das mit der Wohnfläche nicht wäre, hätte ich da gar kein Thema... und das muss ich jetzt halt klären. (btw: das neue/aktuelle Grundstück haben wir selbst gefunden, nicht der BT).
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Reluctance

Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger)
Hier hast du übrigens recht... hab im Eifer des Gefechts nicht auf den Begriff geachtet. Es ist eine Hausbaufirma, die wir uns bewusst ausgesucht haben und mit der wir prinzipiell gerne bauen würden.

Noch eine Frage: wo bekomme ich eigentlich die Grundflächenzahl her, wenn es keinen Bebauungsplan gibt und in der Satzung dazu nichts steht? Kann ich dann machen was ich will? Oder muss ich jetzt bei den Nachbarn nachfragen (bzgl. „Wie Nachbarbebauung), wie viel Fläche die überbaut haben?
 
11ant

11ant

wo bekomme ich eigentlich die Grundflächenzahl her, wenn es keinen Bebauungsplan gibt und in der Satzung dazu nichts steht?
Ohne örtliche Regelungen gilt dann der bundesrechtliche Rahmen, um den Du Dir kurz gesagt keine Sorgen zu machen brauchst, insofern Dein Haus ihn weniger als ausfüllen wird. D.h. ein Bebauungsplan oder eine Ortssatzung schaffen hier den Rahmen nicht erst, sondern definieren ihn lediglich ggf. enger.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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