kaho674
Ich hätte da auch Angst und würde das zu allererst klären.Wenn er sich auf 135 qm bezieht? Ich sehe die schon
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Ich hätte da auch Angst und würde das zu allererst klären.Wenn er sich auf 135 qm bezieht? Ich sehe die schon
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Ich schwanke - im Worst Case hast Du Recht. Das würde bedeuten, 125 statt 135 qm zu planen - auch damit könnte man leben und wenn der TE das den Frieden wert ist, an der Finanzierung nichts mehr aufschnüren zu müssen, dann soll ihr Wille ihr Himmelreich sein, das müssen wir ihr nicht ausreden.Wenn er sich auf 135 qm bezieht? Ich sehe die schon
Wunderbar zusammengefaßt: ich war das Wetter genießen.Wo warst du den ganzen Tag? Wunderbar zusammengefasst,
Er sollte sich im Vertrag schon erklären: entweder DIN 277 oder Wohnflächenverordnung oder eine eigene, dann aber nachvollziehbar dargelegte Ermittlungsmethode.Also die DIN 277 bringt hier nichts, korrekt?
So habe ich das auch verstanden. Dass das Mehrere - mich inbegriffen - nicht so gemacht hätten, darauf wurde m.E. bereits erschöpfend herumgeritten.Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist?
Nicht ganz so. Wir hatten einen einfachen Vorvertrag, aus den hätten wir auch jederzeit rausgekonnt (war an die Grundstücksfindung gebunden). Dann kam das Grundstück, Finanzierung etc. Wir haben also im Rahmen der Finanzierung auch das Angebot/den richtigen Vertrag mit dem BT abgeschlossen, damit wir beides zusammen finanzieren konnten (Bank wollte halt alles bis ins Detail sehen/haben). Dass das Grundstück nichts wird, hatten wir ja so nicht geahnt. Für uns war ja erst mal alles klar.Wie ist das ganze eigentlich zustande gekommen? Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger) unterschrieben, bevor ihr das Grundstück hattet, aus dem dann nichts geworden ist? Deshalb seid ihr für das neue Grundstück an die Firma gebunden, die jetzt das vertraglich vereinbarte Geld haben will?
Hier hast du übrigens recht... hab im Eifer des Gefechts nicht auf den Begriff geachtet. Es ist eine Hausbaufirma, die wir uns bewusst ausgesucht haben und mit der wir prinzipiell gerne bauen würden.Ihr habt einen Vertrag mit der Hausbaufirma (ich denke kein Bauträger)
Ohne örtliche Regelungen gilt dann der bundesrechtliche Rahmen, um den Du Dir kurz gesagt keine Sorgen zu machen brauchst, insofern Dein Haus ihn weniger als ausfüllen wird. D.h. ein Bebauungsplan oder eine Ortssatzung schaffen hier den Rahmen nicht erst, sondern definieren ihn lediglich ggf. enger.wo bekomme ich eigentlich die Grundflächenzahl her, wenn es keinen Bebauungsplan gibt und in der Satzung dazu nichts steht?