
sirhc
Hallo zusammen,
wir haben kurz vor dem Jahreswechsel unsere Unterlagen eingereicht und die Freistellung gem. §67 Bauordnung NW beantragt. Das wurde leider abgelehnt und wird nun als Bauantrag gem. §68 Bauordnung NW weiterbehandelt.
Wir hatten den Unterlagen eine Kopie des uns vorliegenden Bebauungsplanes beigefügt und darauf die Parzelle markiert.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der seit 1974 (bis dahin letzte Änderung) geltende bebauungsplan seit Juli 2015 nicht mehr gültig ist (er ging in einem anderen Bebauungsplan auf), dass der Grundflächenzahl nicht der Baunutzungsverordnung §19 entspricht und der Geschossflächenzahl fehlt.
Was passiert nun, wenn unsere Unterlagen (wie von uns gewünscht) als Bauantrag weiterbehandelt werden? Ergebnis der Prüfung dürfte doch das selbe sein, nur mit Gebührenbescheid dabei, oder? Es wird nicht expliziert aufgefordert, den Grundflächenzahl nachzubessern und den Geschossflächenzahl nachzureichen.
Beim Grundflächenzahl fehlen die Nebenflächen wie Hauszugang, Einfahrt und Terrasse, die zu 50% angerechnet werden. Ein Geschossflächenzahl wurde in dem abgelösten Bebauungsplan nicht erwähnt, aber vielleicht im aktuellen Bebauungsplan.
Erlaubter Grundflächenzahl ist 0,4 - nach unserer Berechnung lag er bei 0,32 ohne Nebenflächen, mit Nebenflächen käme ich auf 0,37.
Geschossflächenzahl liegt bei ziemlich genau 0,25 - hier ist mir der erlaubte Höchstwert noch nicht bekannt.
Werde mich natürlich mit dem Amt in Verbindung setzen, wollte nur vorab einmal nachfragen, worauf es nun von meiner Seite zu achten gilt.
Danke und Grüße
wir haben kurz vor dem Jahreswechsel unsere Unterlagen eingereicht und die Freistellung gem. §67 Bauordnung NW beantragt. Das wurde leider abgelehnt und wird nun als Bauantrag gem. §68 Bauordnung NW weiterbehandelt.
Wir hatten den Unterlagen eine Kopie des uns vorliegenden Bebauungsplanes beigefügt und darauf die Parzelle markiert.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der seit 1974 (bis dahin letzte Änderung) geltende bebauungsplan seit Juli 2015 nicht mehr gültig ist (er ging in einem anderen Bebauungsplan auf), dass der Grundflächenzahl nicht der Baunutzungsverordnung §19 entspricht und der Geschossflächenzahl fehlt.
Was passiert nun, wenn unsere Unterlagen (wie von uns gewünscht) als Bauantrag weiterbehandelt werden? Ergebnis der Prüfung dürfte doch das selbe sein, nur mit Gebührenbescheid dabei, oder? Es wird nicht expliziert aufgefordert, den Grundflächenzahl nachzubessern und den Geschossflächenzahl nachzureichen.
Beim Grundflächenzahl fehlen die Nebenflächen wie Hauszugang, Einfahrt und Terrasse, die zu 50% angerechnet werden. Ein Geschossflächenzahl wurde in dem abgelösten Bebauungsplan nicht erwähnt, aber vielleicht im aktuellen Bebauungsplan.
Erlaubter Grundflächenzahl ist 0,4 - nach unserer Berechnung lag er bei 0,32 ohne Nebenflächen, mit Nebenflächen käme ich auf 0,37.
Geschossflächenzahl liegt bei ziemlich genau 0,25 - hier ist mir der erlaubte Höchstwert noch nicht bekannt.
Werde mich natürlich mit dem Amt in Verbindung setzen, wollte nur vorab einmal nachfragen, worauf es nun von meiner Seite zu achten gilt.
Danke und Grüße
Zuletzt bearbeitet: