Erlaubte Gebäudehöhe (Kniestock) laut Bebauungsplan?

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D

db-18

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wir haben kürzlich angehängtes Baugrundstück erworben und beginnen nun mit der Hausplanung. Geplant ist ein 1,5-geschossiges Satteldach mit Keller. Wir hatten neulich ein Gespräch bei einem Fertighausanbieter was uns bezüglich der erlaubten Haushöhe etwas verwirrt hat. Er meinte der Kniestock im OG dürfe laut unserem Bebauungsplan maximal 45 cm hoch sein, aber ganz sicher sei er sich nicht.

Wir als Laien dachten aufgrund der angegebenen 4,50 Meter sollte ein Kniestock von ca 1,50 drin sein!?

Noch eine evtl blöde Zusatzfrage: spielt es dabei eine Rolle auf welche Höhe (Höhenlinien) wir das Haus stellen wollen?
Wäre super wenn einer von euch uns hier weiterhelfen kann und etwas Licht ins Dunkel bringen kann!

Vielen Dank!
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S

Scout

Naja, die 450 cm beziehen sich ja auf die natürliche Oberkante des Gelände.

Wenn du die Oberkante Bodenplatte auf 0 legen würdest so würde es dir das Niederschlagswasser ins Haus drücken!

Vermutlich wird die mind. 30 cm über dem Niveau enden. 260 cm lichte Höhe, 15cm Bodenaufbau und 30 cm Decke des OG ergeben maximal 85 cm Kniestock. Bei 70 cm über Niveau bist du entsprechend dann bei 45 cm.

Vermutlich muss der Keller auch so hoch rausschauen damit du talseitig nichts mehr vom Keller eingegraben hast und so eben rauskommst. Das wird also besser je steiler der Grund ist auf dem du das Haus stellst- also je steiler um so weniger wird der Keller rausschauen und um so mehr Kniestock wirst du übrig haben.

Ist das ein Standard-Grundriss, den du 1:1 auf ein Hanggrundstück stellen möchtest?
 
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11ant

11ant

Er meinte der Kniestock im OG dürfe laut unserem Bebauungsplan maximal 45 cm hoch sein, aber ganz sicher sei er sich nicht.
Wir als Laien dachten aufgrund der angegebenen 4,50 Meter sollte ein Kniestock von ca 1,50 drin sein!?
Noch eine evtl blöde Zusatzfrage: spielt es dabei eine Rolle auf welche Höhe (Höhenlinien) wir das Haus stellen wollen?
Ich sehe den Kniestock als solchen hier gar nicht limitiert, andererseits aber auch gewiß nie und nimmer nicht keine anderthalb Meter hoch. Auch wenn mir die Erläuterung für "IS" fehlt, so gehe ich hier doch davon aus, daß "II" Geschosse hier rein rechtlich im Sinne von einem Vollgeschoss plus einem Über-Nichtvollgeschoss, aber technisch im wesentlichen als "Anderthalbgeschösser" gemeint sind. Das Gelände wird hier, auch wenn die Höhenlinien ja nur Viertelmeterlinien sind, einen Sockel unter der "Erdgeschoßfußbodenhöhe" unausweichlich machen. Vernünftigerweise unterläßt der Bebauungsplan hier eine Festlegung der "Starthöhe", an der sich die ganze Messerei verankert. Ich rechne im Gegenzug mit Humorlosigkeit gegenüber Bestrebungen zu unsittlichen Geländemodellierungen ;-)
 
D

db-18

Naja, die 450 cm beziehen sich ja auf die natürliche Oberkante des Gelände.

Wenn du die Oberkante Bodenplatte auf 0 legen würdest so würde es dir das Niederschlagswasser ins Haus drücken!

Vermutlich wird die mind. 30 cm über dem Niveau enden. 260 cm lichte Höhe, 15cm Bodenaufbau und 30 cm Decke des OG ergeben maximal 85 cm Kniestock. Bei 70 cm über Niveau bist du entsprechend dann bei 45 cm.
Ist das ein Standard-Grundriss, den du 1:1 auf ein Hanggrundstück stellen möchtest?
Naja, die 450 cm beziehen sich ja auf die natürliche Oberkante des Gelände.

Wenn du die Oberkante Bodenplatte auf 0 legen würdest so würde es dir das Niederschlagswasser ins Haus drücken!

Vermutlich wird die mind. 30 cm über dem Niveau enden. 260 cm lichte Höhe, 15cm Bodenaufbau und 30 cm Decke des OG ergeben maximal 85 cm Kniestock. Bei 70 cm über Niveau bist du entsprechend dann bei 45 cm.

Vermutlich muss der Keller auch so hoch rausschauen damit du talseitig nichts mehr vom Keller eingegraben hast und so eben rauskommst. Das wird also besser je steiler der Grund ist auf dem du das Haus stellst- also je steiler um so weniger wird der Keller rausschauen und um so mehr Kniestock wirst du übrig haben.

Ist das ein Standard-Grundriss, den du 1:1 auf ein Hanggrundstück stellen möchtest?
Vielen Dank für deine Antwort. Nein es wird vermutlich kein Standard-Grundriss.

Du schreibst die 450 cm beziehen sich auf die natürliche Oberkante des Geländes. Was ist damit gemeint? Die Oberkante des Geländes an genau der Stelle wo das Haus steht (vermutlich ca 667, s. Plan) oder ist hiermit der höchste Punkt meines gesamten Grundstücks gemeint (ca 668)?
 
S

Scout

der maximale vertikale Abstand zwischen irgendeinem Punkt deiner Trauflinie (genauer: dort, wo die Hauswand und Dachhaut sich treffen) und dem natürlichen Hang (also so wie in der Karte verzeichnet) darf 450 cm betragen.

Also die Traufseite genau anschauen und den maximalen Abstand nach unten entlang dieser Linie suchen.
 
Y

ypg

und beginnen nun mit der Hausplanung.
Wir hatten neulich ein Gespräch bei einem Fertighausanbieter…. aber ganz sicher sei er sich nicht.
Da hat Dich der Verkäufer der Hausbaufirma ganz schön verwirrt. Das wäre jetzt mal ein Grund zu überlegen, woher Ihr einen hangerfahrenen Architekten herbekommt, der Euch diese Fragen nicht nur beantwortet, sondern Euch auch ein schicki Haus darauf plant.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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